Rechtsprechung
| BVerwG, 03.12.1975 - VII B 145.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auslegung einzelner Vorschriften des Staatsvertrages über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens betreffend Bundesrecht - Verstoß gegen das bundesrechtliche Äquivalenzprinzip
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 28.02.1975 - III 176/74
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.1975 - V 593/75
- BVerwG, 03.12.1975 - VII B 145.75
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
Auszug aus BVerwG, 03.12.1975 - 7 B 145.75
Das Äquivalenzprinzip ist nur dann verletzt, wenn ein Mißverhältnis zwischen Gebühr und öffentlicher Leistung besteht, Gebühr und öffentliche Leistung also außer Verhältnis stehen (BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65] [309]).Das Kostendeckungsprinzip, dessen Verletzung der Kläger schließlich ebenfalls geltend macht, gehört nicht dem Bundesrecht an (vgl. BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65] [314]); die Rüge seiner Verletzung kann daher nach dem eingangs Gesagten nicht zur Zulassung der Revision führen.
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 03.12.1975 - 7 B 145.75
Die Möglichkeit von Verstößen gegen Art. 14 GG kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die Geldleistungspflichten den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 30, 250 [272]). - BVerwG, 13.05.1975 - 7 B 29.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Irrevisibilität von …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1975 - 7 B 145.75
Das gilt auch, wenn - wie der Kläger geltend macht - hier einschlägige Vorschriften des Staatsvertrages von verschiedenen Oberverwaltungsgerichten unterschiedlich ausgelegt worden sein sollten; darauf hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 13. Mai 1975 - BVerwG VII B 29.75 - hingewiesen.
- BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81
Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des …
Bei dem bezeichneten Staatsvertrag (i.V.m. dem baden-württembergischen Zustimmungsgesetz vom 8. April 1975, GBl. S. 234) handelt es sich - trotz seiner Geltung in allen Bundesländern aufgrund der entsprechenden Landeszustimmungsgesetze - um Landesrecht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 1975 - BVerwG 7 B 29.75 -, vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 145.75 -und vom 8. November 1976 - BVerwG 7 B 169.76 -). - OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 10 LC 73/05
Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Autohaus-Vorführwagen; Gebührenbefreiung …
Auch insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht bereits dargelegt, dass dieses Prinzip, das die gebührenrechtliche Ausformung des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstelle, den weiten Gestaltungsspielraum des Normgebers insofern einschränke, als es ihn verpflichte, die Gebühr nicht unangemessen hoch anzusetzen (Urt. v. 3. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 145.75 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 29;… Beschl. v. 9. März 1984, aaO). - BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 23.83
Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen - …
Bei dem Staatsvertrag (i.V.m. dem baden-württembergischen Zustimmungsgesetz vom 8. April 1975, GBl. S. 234) handelt es sich aber - trotz seiner Geltung in allen Bundesländern aufgrund der entsprechenden Landeszustimmungsgesetze - um irrevisibles Landesrecht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 1975 - BVerwG 7 B 29.75 -, vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 145.75 -, vom 8. November 1976 - BVerwG 7 B 169.76 -). Dieses Prinzip, das die gebührenrechtliche Ausformung des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstellt, schränkt den weiten Gestaltungsspielraum des Normgebers insofern ein, als es ihn verpflichtet, die Gebühr nicht unangemessen hoch anzusetzen (…Senatsurteil vom 6. Mai 1977, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 8. November 1976 - BVerwG 7 B 169.76 - und vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 145.75 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 29).
- OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 4 LC 277/12
Erhebung von Rundfunkgebühren für Radiogeräte in den Vorführwagen eines …
Auch insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht bereits dargelegt, dass dieses Prinzip, das die gebührenrechtliche Ausformung des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstelle, den weiten Gestaltungsspielraum des Normgebers insofern einschränke, als es ihn verpflichte, die Gebühr nicht unangemessen hoch anzusetzen (Urt. v. 3. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 145.75 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 29;… Beschl. v. 9. März 1984, aaO). - OVG Bremen, 03.12.1980 - 1 BA 33/80
Antrag auf weitere Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; …
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