Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.1984 - 7 B 147.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Hochschulrecht - Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfende Wirkung der vorläufigen Zulassung anderer Studienbewerber - krankheitsbedingte Aufgabe eines vorläufig zugewiesenen Studienplatzes - Stellenprinzip - kapazitätsmindernde Berücksichtigung tatsächlich nicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 10.07.1980 - 7a K 64/79
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.1983 - NC 1 A 2/80
- BVerwG, 11.04.1984 - 7 B 147.83
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 589
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 34.78
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
Auszug aus BVerwG, 11.04.1984 - 7 B 147.83
Die von dem beschließenden Senat entwickelte Rechtsprechung zur kapazitätserschöpfenden Wirkung vorläufig besetzter Studienplätze (Urteil vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 34.78 - <BVerwGE 57, 148 = NJW 1979, 1421 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 69 a>; Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 88.78 - <DVBl. 1982, 730 = NVwZ 1983, 97 = KMK HschR 1983, 517 = Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 2>; Beschluß vom 9. Juli 1979 - BVerwG 7 B 150 und 151.79 - ) läßt eine Entscheidung zugunsten der Klägerin nicht zu.Maßgeblich für den Vorrang verwirklichter einstweiliger Anordnungen ist der Umstand, "daß nur in dieser Weise ein geordnetes Studium auf dem freien Studienplatz gewährleistet wird und Störungen des Studienbetriebs vermieden werden" (Urteil vom 1. Dezember 1978, a.a.O.).
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78
Zulassungszahlen Medizinstudium
Auszug aus BVerwG, 11.04.1984 - 7 B 147.83
Der Beschwerde ist zuzugeben, daß sich die Frage, deren Klärung sie rechtsfortbildende Bedeutung beimißt, nicht abschließend aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1980 - 1 BvR 967/78 u.a. - (BVerfGE 54, 173) beantworten läßt, in dem das Bundesverfassungsgericht die Grenze des Stellenprinzips mit der Bemerkung anspricht: "Eine für das Ausbildungsangebot nachteilige Unterbesetzung der vorhandenen Stellen kann sich allenfalls dann auf die Kapazitätsermittlung auswirken, wenn die Universitäten im Einzelfall nachweisen, daß sich qualifizierte Bewerber trotz gebotener Anstrengungen nicht haben finden lassen" (…a.a.O. S. 200). - BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 76.79
Universitätsrecht - Kapazitätsberechnung - Engpässe - Stundenplanänderung - …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1984 - 7 B 147.83
Es bliebe aber auch aus der Sicht des Bundesrechts problematisch und daher wohl klärungsbedürftig, ob Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip eine verfassungskonforme Auslegung des § 8 KapVO III in der von der Beschwerde formulierten Fragestellung zuläßt oder gebietet (vgl. auch Urteil des beschließenden Senats vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 76.79 - <BVerwGE 65, 76, 81> [BVerwG 23.02.1982 - 7 C 76/79]). - BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 88.78
Universitätsrecht - Vorläufige Zulassung - Ermäßigung - Lehrdeputat - …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1984 - 7 B 147.83
Die von dem beschließenden Senat entwickelte Rechtsprechung zur kapazitätserschöpfenden Wirkung vorläufig besetzter Studienplätze (Urteil vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 34.78 - <BVerwGE 57, 148 = NJW 1979, 1421 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 69 a>; Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 88.78 - <DVBl. 1982, 730 = NVwZ 1983, 97 = KMK HschR 1983, 517 = Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 2>; Beschluß vom 9. Juli 1979 - BVerwG 7 B 150 und 151.79 - ) läßt eine Entscheidung zugunsten der Klägerin nicht zu. - VG Berlin, 18.03.1981 - 1 A 236.79
Auszug aus BVerwG, 11.04.1984 - 7 B 147.83
Die Fragestellung der Beschwerde erfaßt indes nicht hinreichend die rechtliche Grundlage, auf der das Oberverwaltungsgericht entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung (Urteil vom 16. November 1978 - 1 A 69.78 - ; Urteil vom 17. Januar 1980 - 1 A 236.79 - ) das Lehrangebot berechnet.
- VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester …
Die Kammer legt im Hauptsacheverfahren bei der Verpflichtung zur Vergabe weiterer Studienplätze grundsätzlich die Rangfolge der Losliste aus den zugehörigen Eilverfahren zugrunde (vgl. dazu unter Bezugnahme auf das "Beharrungsinteresse" an der einmal geschaffenen Sachlage und mit pragmatischen Erwägungen BVerwG, Urteil vom 01.12.1978 - 7 C 34.78 -, BVerwGE 57, 148; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.1977 - IX 2186.77 - BVerwG, Urteil vom 23.02.1982 - 7 C 88.78 -, KMK-HSchR 1983, 517; Beschluss vom 11.04.1984 - 7 B 147.83 -, KMK-HSchR 1984, 972), sodass es im Hauptsacheverfahren nicht mehr um eine Loschance geht, sondern um die Frage, ob eine hinreichende Anzahl von bislang nicht vergebenen Studienplätzen vorhanden ist, um den Kläger / die Klägerin nach seinem / ihrem Rangplatz auf der Losliste endgültig zuzulassen. - VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 1050/03
Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen des …
Die Kammer legt im Hauptsacheverfahren bei der Verpflichtung zur Vergabe weiterer Studienplätze grundsätzlich die Rangfolge der Losliste aus den zugehörigen Eilverfahren zugrunde (vgl. dazu unter Bezugnahme auf das "Beharrungsinteresse" an der einmal geschaffenen Sachlage und mit pragmatischen Erwägungen BVerwG, Urteil vom 01.12.1978 - 7 C 34.78 -, BVerwGE 57, 148; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.1977 - IX 2186.77 - BVerwG, Urteil vom 23.02.1982 - 7 C 88.78 -, KMK-HSchR 1983, 517; Beschluss vom 11.04.1984 - 7 B 147.83 -, KMK-HSchR 1984, 972), sodass es im Hauptsacheverfahren nicht mehr um eine Loschance geht, sondern um die Frage, ob eine hinreichende Anzahl von bislang nicht vergebenen Studienplätzen vorhanden ist, um den Kläger / die Klägerin nach seinem / ihrem Rangplatz auf der Losliste endgültig zuzulassen. - BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 63.83
Lehrdeputate im Studienjahr 1980/81 im Studiengang Zahnmedizin in Rheinland-Pfalz …
Denn den von der Revision gerügten Deputatansätzen der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts mit einer im Verhältnis zur Praxis anderer Bundesländer Kapazitätserhöhenden Wirkung stehen vergleichsweise deputatmindernd wirkende Ansätze gegenüber, die unter dem Aspekt der Kapazitätserschöpfung nicht jeweils isoliert gewertet werden können (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 11. April 1984 - BVerwG 7 B 147.83 - [KMK HSchR 1984, 972]).
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