Rechtsprechung
| BVerwG, 23.07.1979 - 7 B 153.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Namensänderung bei minderjährigen Kindern nach Wiederannahme des Mädchennamens der geschiedenen Mutter - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 13.10.1976 - 9 K 1327/76
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1979 - XV A 2048/76
- BVerwG, 23.07.1979 - 7 B 153.79
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1991 - 4 L 19/91
Wichtiger Grund; Änderung; Familienname; Kind; Stiefkind; Wohl; Kindeswohl
Nichts anderes folgt aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1979 (7 B 153.79 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 39, S. 7 (7 f.)).In Fällen, in denen die Namensverschiedenheit zu der sorgeberechtigten Mutter darauf beruht, daß sie von dem Wahlrecht nach § 1355 Abs. 4 Satz 2 BGB Gebrauch gemacht hat, kommt es darauf an, ob eine besondere oder enge Bindung zur Mutter besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 02. Oktober 1970 - VII C 38.69 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 26, S. 11 (13); Beschluß vom 23. Juli 1979, aaO, S. 8).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Interessenabwägung auch in Rechnung zu stellen, ob der nichtsorgeberechtigte Elternteil im Laufe des Verfahrens nicht unerhebliche Gründe für die Beibehaltung des Namens und mit beachtlichen Erwägungen auch sein Interesse daran vorgebracht habe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Juli 1979, aaO, S. 8).
Dieses Interesse ist heute als Abwägungsgesichtspunkt ohnehin vergleichsweise gering zu gewichten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Juli 1979, aaO, S. 8).
- VG Düsseldorf, 18.02.2011 - 24 K 1249/10
Änderung des Familiennamens bei Spätaussiedlern; Annahme des Geburtsnamens der …
Rn. 26 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 1979 - 15 A 2048/76 - BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 1979 - 7 B 153/79 - und vom 2. Oktober 1970 - 7 C 38/69 - VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 12. September 2006 - 5 K 614/06.NW -. - BVerwG, 16.04.1986 - 7 B 64.86
Änderung des Kindesnamens in den die sorgeberechtigte Mutter nach der Scheidung …
Es ist aufgrund der Senatsrechtsprechung nicht fraglich, daß die Verhältnisse, die für die namensrechtliche Beurteilung bedeutsam sind, im Falle der Wiederverheiratung der sorgeberechtigten Mutter des Kindes anders liegen, als dies bei der Wiederannahme des Geburtsnamens der Fall ist (vgl. Beschluß vom 23. Juli 1979 - BVerwG 7 B 153.79 - ). - BVerwG, 15.10.1981 - 7 B 11.81
Namensänderung bei einem minderjährigem Kind nach Wiederannahme des Mädchennamens …
In Auseinandersetzung mit den Berufungsvorbringen der Klägerin führt das Berufungsgericht aus, die Klägerin verkenne, daß die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Änderung des Familiennamens eines minderjährigen ehelichen Kindes in den Familiennamen, den die allein personensorgeberechtigte Mutter des Kindes seit ihrer Wiederverheiratung führe, nicht anwendbar seien, wenn es um die Änderung des Familiennamens eines minderjährigen Kindes nach Wiederannahme des Mädchennamens durch die geschiedene Mutter gehe (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 15. Mai 1979 [StAZ 1980, 47], bestätigt durch Beschluß des Senats vom 23. Juli 1979 - BVerwG 7 B 153.79 -).
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