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Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1987 - 7 B 16.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3387
BVerwG, 22.01.1987 - 7 B 16.87 (https://dejure.org/1987,3387)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1987 - 7 B 16.87 (https://dejure.org/1987,3387)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - 7 B 16.87 (https://dejure.org/1987,3387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Juristenausbildung - Wiederholungsprüfung - Anwendung bisherigen Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsbestimmungen (Änderung) - Fortgeltung des alten Rechts für Prüfungswiederholer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 592
  • DÖV 1987, 406
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 7 B 16.87
    Erfolglos muß die Beschwerde auch insoweit bleiben, als sie eine Abweichung des vorinstanzlichen Beschlusses von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1974 - 1 BvL 11/73 - (BVerfGE 37, 342) rügt.
  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79

    Bewertung einer Prüfungsarbeit durch andere als bisherige Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 7 B 16.87
    Sachlich gebotene Einschränkungen der Wahrung des Kennziffergeheimnisses sind zulässig, selbst wenn - was der beschließende Senat bislang nicht entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 14. März 1979 - BVerwG 7 B 16.79 - und vom 14. September 1981 - BVerwG 7-B 30.81 - sowie Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 51.79 - <DVBl. 1983, 90>) - ein Kennziffersystem bei schriftlichen Arbeiten grundsätzlich einzuführen wäre.
  • BVerwG, 20.09.1982 - 7 B 223.81
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 7 B 16.87
    Zur Divergenzzulassung kann entsprechend dem Wortlaut des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur die Abweichung von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führen; Zweck dieser Vorschrift ist nämlich, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung innerhalb des Verwaltungsrechtswegs zu gewährleisten (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsbeschluß vom 20. September 1982 - BVerwG 7 B 223.81 - <HFR 1984, 181>).
  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 58.85

    Einführung einer Note für die schriftlichen Prüfungen nach der …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 7 B 16.87
    Der Normgeber ist hiernach gehalten, die Chancengleichheit auch der "Übergangsprüflinge" soweit wie möglich abzusichern, und dann, wenn eine unterschiedliche Behandlung unvermeidbar wird, jedenfalls übermäßige, unzumutbare Benachteiligungen auszuschließen (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1986 - BVerwG 7 C 58.85 - <DVBl. 1986, 622> m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1979 - 7 B 16.79
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 7 B 16.87
    Sachlich gebotene Einschränkungen der Wahrung des Kennziffergeheimnisses sind zulässig, selbst wenn - was der beschließende Senat bislang nicht entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 14. März 1979 - BVerwG 7 B 16.79 - und vom 14. September 1981 - BVerwG 7-B 30.81 - sowie Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 51.79 - <DVBl. 1983, 90>) - ein Kennziffersystem bei schriftlichen Arbeiten grundsätzlich einzuführen wäre.
  • VG Köln, 24.01.1985 - 6 K 3388/84
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 7 B 16.87
    Ob die Vorschrift diesen Anforderungen in jeder Hinsicht genügt, mag in der Tat zweifelhaft sein (vgl. VG Köln, Beschluß vom 24. Januar 1985 - 6 K 3388/84 - ); für den Fall, daß eine Prüfungsleistung, die in dem nach altem Recht bewerteten ersten Prüfungsversuch erbracht worden war, antragsgemäß angerechnet wird, bedarf es jedenfalls keiner vertieften Überprüfung in einem Revisionsverfahren, um zu dem Ergebnis zu gelangen, daß die Anwendung des alten Rechts auf die Wiederholungsprüfung verfassungsgemäß ist.
  • BVerwG, 26.08.1988 - 7 C 76.87

    Erste juristische Staatsprüfung - Grundsatz der Chancengleichheit - …

    In dem Beschluß vom 22. Januar 1987 - BVerwG 7 B 16.87 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 236 = NVwZ 1987, 592) ist der vorlegende Senat davon ausgegangen, daß eine bloße Umrechnung ohne neue Leistungsbewertung nicht durchführbar erscheint.

    Deshalb hat es der vorlegende Senat als mit dem Grundsatz der Chancengleichheit vereinbar erachtet, daß Art. 111 Satz 2 des 8. Änderungsgesetzes für Wiederholungsprüfungen die Anwendung des alten Rechts anordnet, wenn der Prüfling aus der vor dem 1. Januar 1983 abgelegten Erstprüfung anrechenbare Leistungen mitbringt (Beschluß vom 22. Januar 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 6 B 38.00

    Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an die Ausfertigung einer Prüfungsordnung; …

    Dies gilt vor allem, wenn solche Einschränkungen ihrerseits der Gewährleistung der Chancengleichheit dienen (Beschluss vom 14. September 1981 - BVerwG 7 B 30.81 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 152;… Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 51.79 - a.a.O. Nr. 161 S. 85 ff.; Beschluss vom 22. Januar 1987 - BVerwG 7 B 16.87 - a.a.O. Nr. 236 S. 4).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 6 B 42.92

    Angriffe gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen den …

    Die Verfassungsmäßigkeit der übergangsrechtlichen Regelungen von Artikel III des 8. ÄndG GJAGNW ist im übrigen höchstrichterlich festgestellt (vgl. BVerfG vom 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5 und 6/85 - NWVBl. 5/89 und BVerwG, Beschluß vom 22. Januar 1987 - BVerwG 7 B 16.87 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 236).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.1987 - 7 B 16/87   

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https://dejure.org/1987,7191
OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.1987 - 7 B 16/87 (https://dejure.org/1987,7191)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.04.1987 - 7 B 16/87 (https://dejure.org/1987,7191)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. April 1987 - 7 B 16/87 (https://dejure.org/1987,7191)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 468
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Neustadt, 19.02.2010 - 1 K 756/09

    Einwohnerantrag; ablehnender Ratsbeschluss; Verletzung des Anhörungsrechts

    Rn. 25 Der Kläger ist nach § 61 Nr. 2 VwGO fähig, am Verfahren beteiligt zu sein (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. April 1987 - 7 B 16/87.OVG, dort noch zur Bürgerinitiative;… Beschluss vom 1. Dezember 1994, a. a. O.).

    Es geht im vorliegenden Fall also nicht um die Vollziehung eines Ratsbeschlusses, mit der Folge, dass der Bürgermeister (so OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 1. Dezember 1994, a. a. O.) oder die Gemeinde (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. April 1987, a. a. O.) dem Einwohnerantrag gegenüber stünde.

    Ein weitergehender Einfluss auf die Entscheidung des Gemeinderats ist ihm allerdings nicht zuzubilligen, denn der Einwohnerantrag - wie zuvor die Bürgerinitiative - soll die repräsentative Form der Demokratie auf kommunaler Ebene nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzend wirken (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. April 1987, a. a. O.).

    Gemäß § 121 GemO kann die Rechtsaufsichtsbehörde einen solchen Beschluss beanstanden (so bereits: BVerwG…, Beschluss vom 3. Februar 1994, a. a. O. und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. April 1987, a. a. O.).

    Insbesondere soll verhindert werden, dass der Gemeinderat den Einwohnerantrag "ins Leere laufen lässt" (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. April 1987, a.a.O.).

    Eine Anhörung im Sinne des § 17 Abs. 6 Satz 4 GemO erfordert lediglich die Erläuterung des Begehrens, denn dieses selbst, wie auch die Begründung des Einwohnerantrags, stehen gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GemO bereits fest und sind den Ratsmitgliedern bekannt (vgl. ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. April 1987, a. a. O.).

    Vom Wortlaut und Zweck des § 17 Abs. 6 Satz 4 GemO her kann eine Verletzung des Anhörungsrechts dementsprechend nur dann gegeben sein, wenn die Ladung der Vertreter zur Anhörung so kurzfristig erfolgt ist, dass sie "einer Überrumpelung" gleichkommt, d. h. wenn sie bei objektiver Betrachtung darauf abzielt, eine sachgerechte Erläuterung durch die Vertreter auszuschließen und die ernsthafte und eingehende Befassung des Gemeinderates mit dem Einwohnerantrag zu verhindern (vgl. ebenso zur Bürgerinitiative: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. April 1987, a. a. O.).

    Eine Überrumpelung der Sprecher des Einwohnerantrages (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 1. Dezember 1994, a. a. O.) erfolgte nicht; insbesondere war die Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Einwohnerantrags auf der Grundlage des gerichtlichen Vergleichs vom 22. Januar 2009 und die spätere sachliche Befassung im weiteren Verlauf der Ratssitzung zulässig (OVG R-P, B. v. 6. April 1987, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94

    Einwohnerantrag; Einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Sicherungsanordnung

    Die Beteiligungsfähigkeit eines Einwohnerantrags in entsprechender Anwendung des § 61 Nr. 2 VwGO ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (Beschluß vom 06. April 1987 = NVwZ 1988, 468).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 06. April 1987 - 7 B 16/87 = NVwZ 1988, 468) muß es deshalb möglich sein, dies durch eine das Recht des Einwohnerantrages sichernde einstweilige Anordnung grundsätzlich zu verhindern.

  • VG Trier, 05.10.2021 - 7 K 1530/21

    Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" ist unzulässig

    Dieses Recht muss es vor dem Hintergrund der Garantie effektiven Rechtsschutzes auch selbst geltend machen können (vgl. OVG RP, Beschluss vom 6. April 1987 - 7 B 16/87.OVG -, ESOVG), wobei es gemäß § 62 Abs. 3 VwGO durch seine Vertretungsberechtigten vertreten wird.
  • VG Trier, 26.06.2018 - 7 K 1010/18

    Bürgerbegehren gegen Ausbau der Ortsdurchfahrt Kordel (B422) ist unzulässig

    Dies muss sie vor dem Hintergrund der Garantie effektiven Rechtsschutzes auch selbst geltend machen können (OVG RP, Beschluss vom 6. April 1987 - 7 B 16/87.OVG -, ESOVG) - wobei sie gemäß § 62 Abs. 3 VwGO durch ihren Vertreter, hier ..., vertreten wird.
  • VGH Hessen, 14.07.1988 - 6 UE 296/85

    Zur Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens - Behandlung eines Bürgerbegehrens zu …

    Ein weitergehender Einfluß auf die Entscheidung der Gemeindevertretung ist ihnen vom Gesetzgeber nicht zugebilligt (ebenso zum rheinland-pfälzischen Kommunalrecht OVG Koblenz, Beschluß vom 6.4.1987 - 7 B 16/87 -, NVwZ 1988, S. 468).
  • VG Trier, 12.09.2023 - 7 K 1271/23

    Bürgerbegehren "eXhaus bleibt!" unzulässig

    Dieses Recht muss es vor dem Hintergrund der Garantie effektiven Rechtsschutzes auch selbst geltend machen können (vgl. OVG RP, Beschluss vom 6. April 1987 - 7 B 16/87.OVG -, ESOVG), wobei es gemäß § 62 Abs. 3 VwGO durch seine Vertretungsberechtigten vertreten wird.
  • VG Trier, 15.11.2022 - 7 K 1537/22

    Bürgerbegehren gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von …

    Dieses Recht muss es vor dem Hintergrund der Garantie effektiven Rechtsschutzes auch selbst geltend machen können (vgl. OVG RP, Beschluss vom 6. April 1987 - 7 B 16/87.OVG -, ESOVGRP), wobei es gemäß § 62 Abs. 3 VwGO durch seine Vertretungsberechtigten vertreten wird.
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