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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.1999 - 7 B 16.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1504
BVerwG, 21.05.1999 - 7 B 16.99 (https://dejure.org/1999,1504)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1999 - 7 B 16.99 (https://dejure.org/1999,1504)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 7 B 16.99 (https://dejure.org/1999,1504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 6 Abs. 5 Satz 2; ; VermG § 30 a; ; VwGO § 91 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksrestitution - Unternehmensrestitution - Klageänderung - Klagegrund - Rückübertragung eines Unternehmens - Wesentliche Identität

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 3, § 6 Abs. 5 Satz 2, § 30 a; VwGO § 91 Abs. 1
    Unternehmensrestitution; Klageänderung; Umstellung der Grundstücksrestitutionsklage auf Unternehmensrückübertragungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Grundstücksrestitution; Unternehmensrestitution; Klageänderung; Klagegrund; Klageantrag Umstellung; Klagefrist; Ausschlußfrist; rechtliches Gehör; Mehrfachbegründung; Nichtzulassungsbeschwerde.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 555
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1999 - 7 B 16.99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß das Gericht in seinem Urteil nicht auf solche Umstände eingehen, die nach seiner Rechtsauffassung unerheblich sind (Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 Nr. 267 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1999 - 7 B 16.99
    Diese Frage ist nicht deshalb entscheidungsunerheblich, weil das Verwaltungsgericht die Klageänderung für sachdienlich gehalten hat (§ 91 Abs. 1 Alt. 2 VwGO); denn das Verwaltungsgericht hat die nach seiner Ansicht geänderte Verpflichtungsklage im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 35.96 - BVerwGE 105, 288 ) als verfristet behandelt (§ 74 Abs. 2 VwGO) und ist ferner davon ausgegangen, daß der mit Schriftsatz vom 7. November 1997 in das Klageverfahren eingeführte Anspruch auf Unternehmensrestitution der Ausschlußfrist des § 30 a Abs. 1 VermG unterfalle.
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1999 - 7 B 16.99
    Unter einer Klageänderung ist die Änderung des Streitgegenstands nach Rechtshängigkeit der Klage zu verstehen, wobei der Streitgegenstand durch den prozessualen Anspruch (Klagebegehren) sowie den ihm zugrunde gelegten Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt wird (vgl. Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1999 - 7 B 16.99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß das Gericht in seinem Urteil nicht auf solche Umstände eingehen, die nach seiner Rechtsauffassung unerheblich sind (Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 Nr. 267 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1999 - 7 B 16.99
    Da das Urteil des Verwaltungsgerichts durch die Begründung, daß der Anspruch auf Restitution der ehemaligen Biergroßhandlung im Wege der Übertragung von Anteilen an der Beigeladenen zu 1 (§ 6 Abs. 5 Satz 2 VermG) erst mit der Klageänderung im November 1997 und damit nach Ablauf der Klagefrist geltend gemacht wurde, selbständig getragen wird und die Beschwerde diese Begründung nicht mit zulässigen und begründeten Rügen angegriffen hat, ist auf die gegen die weiteren Begründungsteile gerichteten Zulassungsgründe nicht mehr einzugehen; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Revision, wenn ein Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt ist, nur unter der Voraussetzung zugelassen werden, daß im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1999 - 7 B 16.99
    Daß eine Klageänderung vorliegt, wenn anstelle des bisher dem Klagebegehren zugrundeliegenden Lebenssachverhalts ein anderer zur Grundlage des zur Entscheidung gestellten Anspruchs gemacht wird, ist nicht zweifelhaft (vgl. Beschluß vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 116.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 51 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 29.11.2019 - 1 E 23/18

    Hamburg muss Luftreinhalteplan überarbeiten

    Unter einer Klageänderung ist die Änderung des Streitgegenstands nach Rechtshängigkeit der Klage zu verstehen, wobei der Streitgegenstand durch den prozessualen Anspruch (Klagebegehren) sowie den ihm zugrunde gelegten Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt wird (BVerwG, Beschl. v. 21.5.1999, 7 B 16/99, Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11, juris Rn. 9;… Urt. v. 31.8.2011, 8 C 15/10, BVerwGE 140, 290, juris Rn. 20 m. w. N.).

    Rn. 132 aaa) Der Streitgegenstand wird durch den prozessualen Anspruch (Klagebegehren) sowie den ihm zugrunde gelegten Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt (BVerwG, Beschl. v. 21.5.1999, 7 B 16/99, Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11, juris Rn. 9;… Urt. v. 31.8.2011, 8 C 15/10, BVerwGE 140, 290, juris Rn. 20 m. w. N.).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung; …

    Durch den Austausch des Klageanspruchs verändert sich der Streitgegenstand (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24; Beschluss vom 21. Mai 1999 - BVerwG 7 B 16.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu …

    Eine Klageänderung im Sinne von § 91 VwGO liegt vor, wenn nach Rechtshängigkeit der Klage der Streitgegenstand geändert wird (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1999 - BVerwG 7 B 16.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11 S. 3).

    Der Streitgegenstand wird also durch den prozessualen Anspruch (Klagebegehren) sowie den zugrunde liegenden Sachverhalt (Klagegrund) bestimmt (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1999 a.a.O. S. 3).

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2023 - 7 KS 8/21

    Inanspruchnahme der zuständigen Behörde im laufenden Bewirtschaftungszeitraum …

    Die an den Anträgen vollzogenen Änderungen haben die zuvor formulierten Anträge teils zusammengeführt, teils haben sie sie weiter ausdifferenziert; der Streitgegenstand - die Summe aus prozessualem Anspruch (Klagebegehren) und den ihm zugrunde gelegten Lebenssachverhalt (Klagegrund; vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.08.2005 - 4 C 13.04 -, juris, Rn. 21; Beschluss vom 21.05.1999 - 7 B 16.99 -, juris, Rn. 9; Nds. OVG…, Urteil vom 12.09.2019 - 13 LB 354/18 -, juris, Rn. 52;… Peters/Kujath, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 91, Rn. 8) - hat hierdurch indes keine Änderung erfahren.
  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 11.16

    Fachgebiet Psychosomatik; Klageänderung; Spruchreifmachung; Thüringer …

    Der Streitgegenstand wird durch das im Klageantrag zum Ausdruck kommende Klagebegehren und den ihm zugrunde gelegten Sachverhalt (Klagegrund) bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 7 B 16.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11 S. 3 = juris Rn. 9).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der …

    Wird anstelle des bisher dem Klagebegehren zugrunde liegenden Lebenssachverhalts ein anderer zur Grundlage des zur Entscheidung gestellten Anspruchs gemacht, wird die Klage geändert (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 21.05.1999 - 7 B 16.99 -, Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11; Beschl. v. 21.10.1983 - 1 B 116.83 -, DVBl. 1984, 93 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 10.12.2010 - 8 B 21.10

    Anforderungen an die Klarheit einer gerichtlichen Entscheidung über einen von …

    Rn. 3 Nicht nur ein Restitutionsantrag muss sowohl hinsichtlich der Person (vgl. dazu u.a. Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 10 m.w.N.) als auch in Bezug auf den oder die begehrten Vermögensgegenstände (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 8 und vom 21. Mai 1999 - BVerwG 7 B 16.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11; Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21) individualisierbar sein.
  • BVerwG, 10.12.2010 - 8 B 19.10

    Anforderungen an die Klarheit einer gerichtlichen Entscheidung über einen von …

    Rn. 3 Nicht nur ein Restitutionsantrag muss sowohl hinsichtlich der Person (vgl. dazu u.a. Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 10 m.w.N.) als auch in Bezug auf den oder die begehrten Vermögensgegenstände (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 8 und vom 21. Mai 1999 - BVerwG 7 B 16.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11; Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21) individualisierbar sein.
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit; …

    Diese Voraussetzung der Klarheit über die Person des Berechtigten wird ergänzt durch das Erfordernis, den Vermögensgegenstand, auf den das Restitutionsbegehren zielt, so genau zu bezeichnen, dass zumindest im Wege der Auslegung ermittelt werden kann, was der Antragsteller beansprucht (Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 8; vgl. auch Beschluss vom 21. Mai 1999 - BVerwG 7 B 16.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 8 B 77.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 30 a VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 28.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Auslegung; Verstoß gegen allgemeine …

    Diese Voraussetzung der Klarheit über die Person des Berechtigten wird ergänzt durch das Erfordernis, den Vermögensgegenstand, auf den das Restitutionsbegehren zielt, so genau zu bezeichnen, dass zumindest im Wege der Auslegung ermittelt werden kann, was der Antragsteller beansprucht (…Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - a.a.O.; vgl. auch Beschlüsse vom 21. Mai 1999 - BVerwG 7 B 16.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11 und vom 27. März 2000 - BVerwG 8 B 77.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 30 a VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 10.12.2010 - 8 B 20.10

    Anforderungen an die Klarheit einer gerichtlichen Entscheidung über einen von …

  • BVerwG, 10.12.2010 - 8 B 22.10

    Anforderungen an die Klarheit einer gerichtlichen Entscheidung über einen von …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 59.06

    Bestimmung der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheidungsurteils durch …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 48.06

    Voraussetzungen des Revisionsgrundes des Verfahrensmangels gemäß § 132 Abs. 2 Nr. …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 53.06

    Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 58.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06

    Voraussetzungen für die Bildung eines einheitlichen Streitgegenstandes im …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 49.06

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 51.06

    Voraussetzungen des Revisinsgrundes des Verfahrensmangels aus § 132 Abs. 2 Nr. 3 …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 60.06

    Einordnung des Verpflichtungsanspruchs eines entgeltregulierten Unternehmens auf …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 56.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 55.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 57.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines …

  • VG Aachen, 07.07.2026 - 10 K 231/24
  • BVerwG, 10.12.2010 - 8 B 18.10

    Hinreichende Klarheit bei Entscheidung über Restitutionsantrag

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2020 - 13 LC 302/19

    Anscheinsvollmacht; Bekanntgabeadressat; Berufung; Empfangsbevollmächtigter; …

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2019 - 13 LB 354/18

    Auswahlentscheidung; Bedarfsermittlung; Berufung; Fachrichtung; Gebiet …

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 50.06
  • VG Köln, 23.07.2026 - 13 K 5693/24
  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00

    Überschuldung; Eigentumsverzicht; Gewerbegrundstück; Vermietung; Miete, nicht …

  • VG Gelsenkirchen, 30.05.2017 - 9 K 3636/12

    Klagebefugnis, Drittanfechtung, Bau-genehmigung, Rücksichtnahmegebot, …

  • OVG Saarland, 22.05.2012 - 1 A 115/12

    Unzulässige Klageerweiterung wegen Klagefristversäumnis; Kürzung eines …

  • VG Gelsenkirchen, 09.06.2020 - 9 K 638/16

    Aufhebung eines Mietverhältnisses; Erledigung; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2016 - 3 L 486/14

    Mittelzuweisung für den öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen-Anhalt - 2011

  • VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen etwaige strafprozessuale Maßnahmen

  • VG Berlin, 31.03.2011 - 29 K 22.09

    Auslegung eines Entschädigungsantrages; Unternehmensrestitution

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Rechtsprechung
   LSG Berlin, 22.09.1999 - L 7 B 16/99 KA ER   

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https://dejure.org/1999,15429
LSG Berlin, 22.09.1999 - L 7 B 16/99 KA ER (https://dejure.org/1999,15429)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22.09.1999 - L 7 B 16/99 KA ER (https://dejure.org/1999,15429)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22. September 1999 - L 7 B 16/99 KA ER (https://dejure.org/1999,15429)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 207
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von Landessozialgerichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breithaupt 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breithaupt 2000, 245, 249).
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von LSGen in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breith 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breith 2000, 245, 249).
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 46/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von Landessozialgerichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breithaupt 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breithaupt 2000, 245, 249).
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von Landessozialgerichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breithaupt 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breithaupt 2000, 245, 249).
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von Landessozialgerichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breithaupt 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breithaupt 2000, 245, 249).
  • LSG Berlin, 13.03.2000 - L 7 B 24/99

    Einstweilige Erteilung einer bedarfsunabhängigen Zulassung/Ermächtigung zur …

    So hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 22. September 1999 (Az.: L 7 B 18/99 KA ER und L 7 B 16/99 KA ER) ausgeführt, dass eine ausreichende Teilnahme im Sinne des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 11 Satz 1 Nr. 3 SGB V dann vorliegt, wenn über den gesamten Dreijahres-Zeitraum verteilt Behandlungsstunden zu Lasten der GKV abgerechnet worden sind, ohne dass diese einen Umfang von insgesamt 250 Stunden erreicht haben.
  • LSG Berlin, 24.03.2000 - L 7 B 21/00

    Bedarfsunabhängige Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung als …

    So hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 22. September 1999 (Az.: L 7 B 18/99 KA ER und L 7 B 16/99 KA ER) ausgeführt, dass eine ausreichende Teilnahme im Sinne des § 95 Abs. 11 Satz 1 Nr. 3 SGB V dann vorliegt, wenn über den gesamten Dreijahres-Zeitraum verteilt Behandlungsstunden zu Lasten der GKV abgerechnet worden sind, ohne dass diese einen Umfang von insgesamt 250 Stunden erreicht haben.
  • LSG Berlin, 23.03.2000 - L 7 B 10/00

    Erteilung einer vorläufigen Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen …

    Der Senat hält zwar an seiner Rechtsprechung fest, dass die von dem Antragsgegner geforderte Mindeststundenzahl von 250 sich mit der Systematik des vertragsärztlichen Zulassungsrechts nicht vereinbaren lässt, weil sich diese Stundenzahl auf Erwägungen stützt, die für die Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit von abhängig Beschäftigten nach § 8 Sozialgesetzbuch/Viertes Buch maßgebend sind (u. a. Beschluss des Senats vom 22. September 1999 - L 7 B 16/99 KA ER, Breithaupt 2000, Heft 2, S. 131).
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