Rechtsprechung
| BVerwG, 15.02.2000 - 7 B 17.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Inhalt der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Hinreichende Bezeichnung eines Nichtzulassungsgrundes der Divergenz - Darlegungsanforderungen an einen Verfahrensmangel
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Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.06.1999 - 5 K 408/96
- BVerwG, 15.02.2000 - 7 B 17.00
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 7 B 17.00
Der Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26) nur dann hinreichend bezeichnet, wenn der Beschwerdeführer einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat.Wird die Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gerügt, ist auszuführen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung dieser Maßnahmen voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese Feststellungen zu einer anderen Entscheidung der Vorinstanz hätten führen können; weiterhin muß entweder dargelegt werden, daß bereits im vorinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder daß sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von Amts wegen hätten aufdrängen müssen (Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O.).
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von Landessozialgerichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breithaupt 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breithaupt 2000, 245, 249). - BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von LSGen in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breith 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breith 2000, 245, 249). - BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 46/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von Landessozialgerichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breithaupt 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breithaupt 2000, 245, 249). - BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von Landessozialgerichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breithaupt 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breithaupt 2000, 245, 249). - BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von Landessozialgerichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breithaupt 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breithaupt 2000, 245, 249).
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