Rechtsprechung
| VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25 HAL |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Vergabe bodengebender Rettungsdienst
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Zusätzliche Qualitätsanforderungen ja, aber bitte transparent und willkürfrei!
Verfahrensgang
- VG Halle, 06.12.2024 - 7 A 15/25
- VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25 HAL
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2025 - 3 M 67/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- VG Magdeburg, 30.10.2014 - 1 B 1078/14
Vergabe von Rettungsdienstleistungen
Auszug aus VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25
Diese Gründe hat der Träger des Rettungsdienstes zur Wahrung eins transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens vorab festzulegen und sie dürfen nicht willkürlich festgelegt sein, um einen konkreten Bewerber auszuschließen (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 1 B 1078/14 - juris.Dann wäre die Antragstellerin durch das weitere Auswahlverfahren nicht in ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt ( VG Magdeburg, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 1 B 1078/14 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 259/10
Genehmigungen zur Durchführung des Rettungsdienstes
Auszug aus VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25
In Vergabeverfahren der vorliegenden Art fehlt es an der Antragsbefugnis nur dann, wenn der Bieter durch die angefochtenen Bescheide offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise in seinen subjektiven Rechten verletzt sein kann bzw. offensichtlich kein subjektiv-öffentliches Recht hinsichtlich seines Begehrens geltend machen kann (OVG LSA, Urteil vom 22. Februar 2012 - 3 L 259/10 -, juris Rn. 61 m.w.N.).Über das öffentliche Gemeinwohlinteresse hinaus dienen diese Vorschriften dem Interesse des einzelnen Bewerbers an der Erteilung einer Genehmigung, denn die hoheitliche Verteilung knapper Ressourcen auch durch die Erteilung von Genehmigungen findet in einem durch Grundrechte (Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG) geschützten Raum statt (vgl. zur vorherigen Fassung des Rettungsdienstgesetzes OVG LSA, Urteil vom 22. Februar 2012, a.a.O.; zur aktuellen Fassung des Rettungsdienstgesetzes vgl. OVG LSA…, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 3 M 527/14 -, juris Rn. 4 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2014 - 3 M 527/14
Erteilung einer Genehmigung an Konkurrenten im Rettungsdienst
Auszug aus VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25
Über das öffentliche Gemeinwohlinteresse hinaus dienen diese Vorschriften dem Interesse des einzelnen Bewerbers an der Erteilung einer Genehmigung, denn die hoheitliche Verteilung knapper Ressourcen auch durch die Erteilung von Genehmigungen findet in einem durch Grundrechte (Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG) geschützten Raum statt (vgl. zur vorherigen Fassung des Rettungsdienstgesetzes OVG LSA…, Urteil vom 22. Februar 2012, a.a.O.; zur aktuellen Fassung des Rettungsdienstgesetzes vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 3 M 527/14 -, juris Rn. 4 ).Rechtliche Folge von Fehlern in der Auswahlentscheidung ist dabei die Verpflichtung der Behörde zu einer erneuten Auswahlentscheidung, rechtliche Folge von Fehlern im Auswahlverfahren - wozu auch die fehlerhafte Bestimmung und Gewichtung der Auswahlkriterien gehört - ist die erneute Durchführung des Auswahlverfahrens, eventuell mit einem teilweisen neuen Bewerberfeld und neu zu gestaltenden Angeboten (OVG LSA, Beschl. v. 30. Dezember 2014 - 3 M 527/14 ).
- BGH, 21.06.2011 - II ZB 15/10
Handelsregistereintragung: Anwendbares Recht auf den Zugang einer …
Auszug aus VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25
Eine Erklärung geht zu, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZB 15/10 -, juris). - VGH Bayern, 31.03.2003 - 4 B 00.2823
Ablehnung der Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani); …
Auszug aus VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25
Relevante Verfahrensfehler verletzen deshalb den Bewerber in seinem durch Art. 12 GG fundierten subjektiv-öffentlichen Recht auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens (BayVGH, Urt. v. 31. März 2003 - 4 B 00.2823 -, Juris). - BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98
Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum; …
Auszug aus VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25
Damit liegt ein hinreichendes prozessuales Korrektiv vor, dass gegen den Willen der Prozessbeteiligten oder des Gerichts kein grundlegend neuer Prozessstoff eingeführt wird (BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - 4 C 4.98 - juris). - BVerwG, 31.08.2022 - 6 A 9.20
Neonazi-Gruppe: "Nordadler" bleiben verboten
Auszug aus VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25
Deshalb ist eine Änderung in der Regel sachdienlich, wenn sie der endgültigen Beilegung des sachlichen Streits zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren dient und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (BVerwG, Urteil vom 31. August 2022 - 6 A 9/20 - juris m.w.N.). - VK Saarland, 22.03.2021 - 1 VK 06/20
EVergabe: Beginn der Wartefrist; Begriff des Versendens auf elektronischem Weg; …
Auszug aus VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25
Dies ist bei einer Nachricht, die im Onlinekonto des Bewerbers auf einer Vergabeplattform eingestellt wird, der Fall (vgl. VK Saarland, Beschluss vom 22. März 2021 - 1 VK 06/20 -, juris; VK D-Stadt, Beschluss vom 28. Juli 2021 - l/SVK/043- 20 -, juris). - OLG München, 25.11.2013 - Verg 13/13
Vergabeverfahren für eine Videoüberwachungsanlage im Neubau einer …
Auszug aus VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25
Rn. 28 Ob dem Antragsgegner darin zu folgen ist, dass die Antragstellerin mit dieser Formulierung zum Ausdruck gebracht hat, Kostensteigerungen im Fall ihres Eintretens geltend machen zu wollen, was eine unzulässige Änderung an den Verfahrensunterlagen ist, die nach Nr. 9.1 S. 1 lit. c der Verfahrensbedingungen zum Ausschluss führt (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. November 2013, Verg 13/13), kann dahinstehen. - BVerwG, 20.07.1993 - 4 B 110.93
Baugenehmigung - Zivilrechtliche Hindernisse - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VG Halle, 20.06.2025 - 7 B 172/25
Denn an einem schutzwürdigen Interesse an der begehrten Entscheidung fehlt es insbesondere dann, wenn die Entscheidung nicht geeignet ist, zu einer Verbesserung der subjektiven Rechtsstellung des Rechtsschutzsuchenden beizutragen (vgl. BVerwG, Besch. v. 20.07.1993 - 4 B 110.93 - juris).
- VK Bund, 25.06.2026 - VK 1-63/26
Mitteilung in Vergabeportal eingestellt: Zugang spätestens am Folgetag!
Durch ihre Registrierung auf der streitgegenständlichen Vergabeplattform hat die Antragstellerin ihr Einverständnis erteilt, dass ihr hier Willenserklärungen in Vergabeverfahren in elektronischer Form zugehen können (vgl. zum Vorstehenden: BGH, Urteil vom 6. Oktober 2022, VII ZR 895/21; VG Halle, Beschluss vom 20. Juni 2025, 7 B 172/25 HAL; VK Südbayern, Beschluss vom 30. März 2023, 3194.Z3-3_01.Selbst wenn man zugunsten der Antragstellerin unterstellt, dass dies in den bisherigen Vergabeverfahren, an denen sie teilgenommen hat, der Fall gewesen sein sollte (auch wenn sie dies für das streitgegenständliche Vergabeverfahren selbst so nicht belegen konnte), enthebt dies die Antragstellerin nicht der jedem Teilnehmer an einem elektronischen Vergabeverfahren obliegenden Mitwirkungspflicht, regelmäßig und von sich aus den elektronischen Posteingang zu kontrollieren (so auch VG Halle, Beschluss vom 20. Juni 2025, 7 B 172/25 HAL; VK Westfalen, Beschluss vom 31. März 2021, VK 1-9/21).
Wenn eine Nachricht wie hier in den Machtbereich eines Empfängers gelangt ist, trägt dieser die Risiken, etwaige Nachrichten nicht zur Kenntnis nehmen zu können (z.B. wegen Urlaubs oder Krankheit) selbst, ggf. muss er entsprechende Vorkehrungen treffen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004, XII ZR 214/00 m.w.N.; VG Halle, Beschluss vom 20. Juni 2025, 7 B 172/25 HAL).
Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 2022, VII ZR 895/21; und vom 21. Januar 2004, XII ZR 214/00 m.w.N.; VG Halle, Beschluss vom 20. Juni 2025, 7 B 172/25 HAL; VK Westfalen, Beschluss vom 31. März 2021, VK 1-9/21; vgl. auch VK Südbayern, Beschluss vom 30. März 2023, 3194.Z3- 3_01.
Anders als die Antragstellerin meint, entspricht dies den Entscheidungen anderer Spruchkörper über den Zugang von Mitteilungen eines öffentlichen Auftraggebers an einen Bewerber/Bieter: So haben das VG Halle und die VK Westfalen vertreten, dass das Angebot eines Bieters zu Recht wegen fehlender Erklärungen ausgeschlossen wurde, obwohl dieser das in seinem ,,Bieterpostfach" auf der Vergabeplattform bereitgestellte Nachforderungsschreiben des Auftraggebers tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen und die ihm gesetzte Nachforderungsfrist daher versäumt hatte (VG Halle, Beschluss vom 20. Juni 2025, 7 B 172/25 HAL; VK Westfalen, Beschluss vom 31. März 2021, VK 1-9/21).
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