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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1994 - 7 B 187.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,16647
BVerwG, 09.11.1994 - 7 B 187.94 (https://dejure.org/1994,16647)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1994 - 7 B 187.94 (https://dejure.org/1994,16647)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1994 - 7 B 187.94 (https://dejure.org/1994,16647)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zum Vertretungserfordernis durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1994 - 10 B 1443/93

    Bauherr; Anordnung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung; Nachbar; …

    Die objektive Rechtswidrigkeit ist jedoch in der hier gegebenen verfahrensrechtlichen Situation (Antrag des begünstigten Bauherrn auf Anordnung des Sofortvollzuges nach Eintritt der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs und unterbliebener Bescheinigung des vom Bauherrn bei der Behörde angebrachten Antrags gemäß § 80 a Abs. 1 Nr. 1 VwGO) allein nicht hinreichend, einen Interessenübergang auf Seiten des widersprechenden Nachbarn begründen zu können; Maßstab der nach Maßgabe des § 80 a Abs. 3 VwGO vom Gericht zu treffenden Entscheidung ist vielmehr nach -der Spruchpraxis der mit Bausachen befaßten Senate des beschließenden Gerichts (vgl. etwa Beschl. v. 12.11.1992 - 7 B 4432/92 -, v. 11.8.1993 - 7 B 1896/93 -, v. 2.2.1994 - 7 B 187/94 -, v. 25.2.1994 - 11 B 3128/93 -, und v. 8.9.1992 - 11 B 3495/92 -) die mit der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend - auch schon vor Inkrafttreten des 4. VwGO ÄndG - vertretenen Beurteilung übereinstimmt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.1984 - BS II 43/84 -, BRS 42 Nr. 180; BayVGH, Beschl. v. 28.8.1991 - 14 CS 91.2254 -, BayVBI. 1991, 723;… Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, Bd. II, 2. Auflage, S.209; Kutscheidt, zu OVG Koblenz, Beschl. v. 16.10.1986, NVwZ 1987, 33 [34], Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, S. 430 f., jeweils m. w. N.), eine Abwägung der widerstreitenden Bürgerinteressen.
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