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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.2025 - 7 B 2.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,40553
BVerwG, 07.11.2025 - 7 B 2.25 (https://dejure.org/2025,40553)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2025 - 7 B 2.25 (https://dejure.org/2025,40553)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2025 - 7 B 2.25 (https://dejure.org/2025,40553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Artenschutzrechtliche Prüfung Windenergieanlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Artenschutzrechtliche Prüfung WEA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 45b
    Keine artenschutzrechtliche Prüfung von Brutplätzen und Ansammlungen von nicht in der Anlage 1 zu § 45b BNatSchG aufgezählten und daher nicht kollisionsgefährdeten Brutvogelarten hinsichtlich möglicher Kollisionsgefahren mit Windenergieanlagen

  • datenbank.nwb.de

    Artenschutzrechtliche Prüfung Windenergieanlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2026, 255
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2025 - 7 B 2.25
    "Welche Anforderungen sind bezüglich Art, Umfang, Reichweite und Erfassungstiefe an die vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - und vom 11.04.2013 - 4 CN 2.12 - angenommenen Dokumentationspflichten hinsichtlich der Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabukriterien zu stellen; muss insbesondere jeder Arbeitsschritt, den der Plangeber gedanklich nachvollzieht, vollständig (z.B. durch Aktenvermerke oder Ähnliches) dokumentiert werden oder bezieht sich die Dokumentationspflicht allein auf die aus Sicht des Plangebers für seine Abwägungsentscheidung im Ergebnis relevanten Informationen und durchgeführten Prüfungen?",.

    Es hat vielmehr auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 - BVerwGE 145, 231 Rn. 11 …und vom 11. April 2013 - 4 CN 2.12 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 391 Rn. 6) festgestellt, dass sich die Beigeladene den Unterschied zwischen harten und weichen Tabuzonen klargemacht hat und zutreffend davon ausgegangen sei, dass die ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete nicht generell als harte Tabuzonen einzuordnen seien.

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~ …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2025 - 7 B 2.25
    "Welche Anforderungen sind bezüglich Art, Umfang, Reichweite und Erfassungstiefe an die vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - und vom 11.04.2013 - 4 CN 2.12 - angenommenen Dokumentationspflichten hinsichtlich der Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabukriterien zu stellen; muss insbesondere jeder Arbeitsschritt, den der Plangeber gedanklich nachvollzieht, vollständig (z.B. durch Aktenvermerke oder Ähnliches) dokumentiert werden oder bezieht sich die Dokumentationspflicht allein auf die aus Sicht des Plangebers für seine Abwägungsentscheidung im Ergebnis relevanten Informationen und durchgeführten Prüfungen?",.

    Es hat vielmehr auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 - BVerwGE 145, 231 Rn. 11 und vom 11. April 2013 - 4 CN 2.12 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 391 Rn. 6) festgestellt, dass sich die Beigeladene den Unterschied zwischen harten und weichen Tabuzonen klargemacht hat und zutreffend davon ausgegangen sei, dass die ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete nicht generell als harte Tabuzonen einzuordnen seien.

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2025 - 7 B 2.25
    Damit wollte der Gesetzgeber gleichzeitig dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen, untergesetzliche Maßstabsbildungen für auf naturschutzrechtliche Zusammenhänge verweisende Tatbestandsmerkmale zu schaffen (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 595/14 - BVerfGE 149, 407 Rn. 24).
  • BVerwG, 24.04.2025 - 2 B 53.24

    Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub bei vorläufiger Dienstenthebung

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2025 - 7 B 2.25
    Ob es insoweit wegen einer Vielzahl noch nach altem Recht zu beurteilender Verfahren weiterhin ein hinreichendes Bedürfnis für eine Klärung der Frage in einem Revisionsverfahren gibt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24. April 2025 - 2 B 53.24 - juris Rn. 19), kann offenbleiben.
  • VGH Bayern, 03.08.2026 - 22 A 24.40030

    Verbandsklage gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei …

    Welche Arten eine betriebsbedingte Kollisionsgefährdung aufweisen, wird in der Anlage 1 zu § 45b BNatSchG abschließend für die Arten festgelegt (BVerwG, B.v. 7.11.2025 - 7 B 2.25 - juris Rn. 8 f.).

    Daher scheidet eine Verletzung des Tötungs- und Verletzungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG hier aus (…vgl. OVG NW, U.v. 6.9.2024 - 22 D 106/23.AK - juris Rn. 121 ff. m.w.N.); die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung war insoweit nicht erforderlich (BVerwG, B.v. 7.11.2025 - 7 B 2.25 - juris Ls.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2026 - 7 S 9.26

    Bau von Windenergieanlagen im Windpark Zootzen kann erfolgen

    Mit der Anlage 1 zum Bundesnaturschutzgesetz hat der Gesetzgeber eine abschließende Liste der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten aufgestellt (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2025 - BVerwG 7 B 2.25 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2026 - 7 S 12.26

    Vorläufiger Rechtsschutz; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

    Rn. 26 Das Vorbringen des Antragstellers rechtfertigt nicht die begründete Besorgnis, dass das Vorhaben der Beigeladenen entgegen der Einschätzung des Antragsgegners zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisiko im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG für solche Brutvogelarten führt, die in der - abschließenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 2025 - BVerwG 7 B 2.25 - juris Rn. 8) - Liste der Anlage 1 zum Bundesnaturschutzgesetz als kollisionsgefährdet eingestuft werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2026 - 7 A 41.25

    Genehmigung eines Windenergievorhabens: Schutzmaßnahmen für Kraniche und …

    Die - insoweit abschließenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 2025 - 7 B 2.25 - juris Rn. 8 f.) - normativen Konkretisierungen der naturschutzfachlichen Kriterien in § 45b BNatSchG kommen hier nicht zur Anwendung, da sie nur das Tötungs- und Verletzungsrisiko im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG betreffen (Kollisionsrisiko).
  • BVerwG, 27.01.2026 - 4 BN 17.25
    Rn. 17 Im Übrigen verweist der Senat auf die Ausführungen im Beschluss des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 2025 - 7 B 2.25 - (…juris Rn. 5 ff.) zu den dort aufgeworfenen, inhaltsgleichen Grundsatzfragen, denen er sich anschließt.
  • BVerwG, 27.01.2026 - 4 BN 18.25
    Rn. 17 Im Übrigen verweist der Senat auf die Ausführungen im Beschluss des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 2025 - 7 B 2.25 - (…juris Rn. 5 ff.) zu den dort aufgeworfenen, inhaltsgleichen Grundsatzfragen, denen er sich anschließt.
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