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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.2000 - 7 B 20.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12701
BVerwG, 21.06.2000 - 7 B 20.00 (https://dejure.org/2000,12701)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 7 B 20.00 (https://dejure.org/2000,12701)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 7 B 20.00 (https://dejure.org/2000,12701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer unzulässigen Klageänderung bei Berichtigung einer unrichtigen Parteibezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verneinung des Vorliegens …

    Auch eine Parteibezeichnung in einer Klageschrift ist grundsätzlich auslegungsfähig (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 2000 - BVerwG 7 B 20.00 - n.V. …und vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 240.97 - a.a.O.).

    In diesem Zusammenhang ist auf das Verständnis aus der Sicht der Empfänger, also des Gerichts und des Beklagten, abzustellen (Beschluss vom 21. Juni 2000 - BVerwG 7 B 20.00).

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 12 ME 283/03

    Geltendmachung eines Anspruches auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt durch in …

    Allerdings ist eine Parteibezeichnung in einer Klageschrift grundsätzlich auslegungsfähig (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2001 - 8 B 262/00 - in Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 20 ; v. 21. Juni 2000 - 7 B 20.00 - n.V. und vom 30. Dezember 1997 - 8 B 240.97 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24).
  • OVG Saarland, 09.02.2009 - 3 B 379/08

    Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren: Parteiauswechslung durch das Gericht bei …

    Nach der Rechtsprechung ist eine Parteibezeichnung als Teil einer Prozesshandlung zwar grundsätzlich der Auslegung zugänglich, wobei im Rahmen objektiver Deutung nicht nur die im Rubrum der Klage- oder Antragsschrift enthaltenen Angaben, sondern der gesamte Inhalt der Antrags- oder Klageschrift einschließlich aller Anlagen zu berücksichtigen sind hierzu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22.3.2001 - 8 B 262/00 - und vom 21.6.2000 - 7 B 20.00 - BGH, Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06 - jeweils zitiert nach Juris.
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