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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.2000 - 7 B 211.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12551
BVerwG, 13.07.2000 - 7 B 211.99 (https://dejure.org/2000,12551)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2000 - 7 B 211.99 (https://dejure.org/2000,12551)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 7 B 211.99 (https://dejure.org/2000,12551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96

    Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 7 B 211.99
    Der zum Restitutionsausschluss führende Zurechnungszusammenhang ist erst dann unterbrochen, wenn der Anordnung der positive Wille der Besatzungsmacht entnommen werden kann, die Enteignung auf den darin vorgesehen Umfang zu begrenzen (vgl. Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - BVerwGE 101, 282 [285 f.]).

    Soweit die Beschwerde damit auf den in dem Urteil des Senats vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - (…aaO. S. 286) aufgestellten Rechtssatz Bezug nimmt, dass der durch ein Enteignungsverbot unterbrochene Zurechnungszusammenhang zur Verantwortung der sowjetischen Besatzungsmacht nur durch aktives Handeln, nicht aber durch bloße Untätigkeit gegenüber einem das Verbot missachtenden Verstoß durch deutsche Stellen wiederhergestellt werden kann, wäre im Übrigen eine Divergenz nicht anzunehmen.

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 7 B 211.99
    In der Rechtsprechung (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 76.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 62 S. 180; auch BVerfGE 84, 90 [115, 122]) ist geklärt, dass Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage solche sind, die auf Wünsche oder Anregungen der sowjetischen Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 7 B 211.99
    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen; die in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme für den Fall des Indizienbeweises greift hier nicht ein (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 15; zum Indizienbeweis vgl. Beschluss vom 29. März 1999 - BVerwG 7 B 320.98 - Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225 S. 75 f.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 7 B 211.99
    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen; die in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme für den Fall des Indizienbeweises greift hier nicht ein (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 15; zum Indizienbeweis vgl. Beschluss vom 29. März 1999 - BVerwG 7 B 320.98 - Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225 S. 75 f.).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 76.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen einer besatzungshoheitlichen Enteignung …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 7 B 211.99
    In der Rechtsprechung (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 76.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 62 S. 180; auch BVerfGE 84, 90 [115, 122]) ist geklärt, dass Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage solche sind, die auf Wünsche oder Anregungen der sowjetischen Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen.
  • BVerwG, 29.03.1999 - 7 B 320.98
    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 7 B 211.99
    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen; die in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme für den Fall des Indizienbeweises greift hier nicht ein (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 15; zum Indizienbeweis vgl. Beschluss vom 29. März 1999 - BVerwG 7 B 320.98 - Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225 S. 75 f.).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 8 B 125.01

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache als Grund für die Zulassung der …

    Das gilt auch dann, wenn die deutschen Stellen die Enteignungsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder willkürlich angewendet haben (Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 27; Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90; Urteil vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6; Beschluss vom 13. Juli 2000 - BVerwG 7 B 211.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 14. Eine Enteignung, die auf einer von der Besatzungsmacht getroffenen Anordnung beruht oder von ihrem generellen Einverständnis gedeckt ist, ist der Besatzungsmacht auch dann zuzurechnen, wenn sie von der zuständigen deutschen Stelle im weitergehenden Umfang als zunächst geplant vorgenommen wurde.

    Der zum Restitutionsausschluss führende Zurechnungszusammenhang ist erst dann unterbrochen, wenn der Anordnung der positive Wille der Besatzungsmacht entnommen werden kann, die Enteignung auf den darin vorgesehenen Umfang zu begrenzen (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2000 - BVerwG 7 B 211.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 14).

  • VG Gera, 24.10.2001 - 5 K 14/99

    Rückgabe eines enteigneten Unternehmens; Vermögenswerte als Gegenstand einer …

    Das gilt auch dann, wenn die deutschen Stellen die Enteignungsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder willkürlich angewendet haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - 7 C 58/93 zitiert nach Juris; BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - 7 C 76/94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 62 S. 180; BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 2000 - 7 B 211/99 - zitiert nach Juris).
  • VG Gera, 29.03.2001 - 5 K 1919/97

    Auskehr des Erlöses von Grundstücksveräußerungen nach dem Gesetz zur Regelung …

    Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage stellen solche Enteignungen dar, die zwar nicht, wie die Enteignung auf besatzungsrechtlicher Grundlage - auf Beschluß der sowjetischen Besatzungsmacht vorgenommen wurden, die aber auf deren Wünsche oder Anregungen zurückgingen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen (BVerwG, Beschluß vom 13.07.2000 - 7 B 211.99 -).
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