Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kostenübernahme beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs - Befugnis der Polizeibehörde zur Berechtigung des privaten Abschleppunternehmers zur Herausgabe des in Durchführung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme abgeschleppten Kraftfahrzeugs erst nach Zahlung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 31.01.1980 - IV/2 - E 1620/79
- VGH Hessen, 07.07.1980 - VIII OE 32/80
- BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80
Papierfundstellen
- NVwZ 1982, 309
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.01.1976 - IV C 25.74
Zulässigkeit einer vorschussweisen Anforderung der für eine Ersatzvornahme …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80
Die Richtigkeit dieser landesrechtlich begründeten Auffassung des Berufungsgerichts kann revisionsgerichtlich nicht überprüft werden; es muß daher hier offenbleiben, ob diese Auffassung mit der Auslegung der dem § 28 HSOG entsprechenden §§ 10, 13 Abs. 4 des bundesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 27. April 1953 (BGBl. I S. 157) übereinstimmt, die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1976 - BVerwG 4 C 25.74 - in NJW 1976, 1703 zugrunde liegt. - BVerwG, 15.06.1981 - 7 B 216.80
Anforderungen an die Tragung der Kosten einer Ersatzvornahme beim Abschleppen von …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80
Die Ersatzvornahme ist ein Zwangsmittel des Verwaltungsvollstreckungsrechts, das sich im vorliegenden Fall, in dem es um die Vollstreckung einer verkehrsregelnden Anordnung geht, nach Landesrecht, nämlich nach den hier vom Berufungsgericht angewendeten §§ 24 ff. des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 26. Januar 1972 (GVBl. I S. 24) - HSOG - richtet (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1981 - BVerwG 7 B 216.80). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1980 - 4 A 2654/79
Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80
Ebenso hängt die Befugnis, das Zurückbehaltungsrecht durch einen privaten Unternehmer als im behördlichen Auftrag Handelnden geltend zu machen, wesentlich davon ab, inwieweit die Behörde aufgrund der landesgesetzlichen Ermächtigung (§ 26 HSOG) berechtigt ist, sich anderer Personen nicht nur zur Durchführung der Ersatzvornahme und dadurch bedingter Sicherstellungen, sondern auch zum Zwecke der Beitreibung der Kosten zu bedienen (hierzu auch Knöll, DVBl. 1980, 1027 [1032 f.]; Steckert DVBl. 1971, 243 [248]; ferner OVG Münster in NJW 1980, 1974). - BVerwG, 20.12.1972 - VII B 79.71
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung - Irrevisibilität von zur …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80
Das trifft auch zu, soweit es darauf ankommt, ob das Landesrecht etwa durch bundesgesetzliche Vorschriften auszufüllen und zu ergänzen ist (Beschluß vom 20. Dezember 1972 - BVerwG 7 B 79.71).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03
Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone
Ob und inwieweit danach das Abschleppen rechtswidrig geparkter Kraftfahrzeuge als Sicherstellung qualifiziert werden kann, ist zwar umstritten (…vgl. Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 2004, Rn. 252; vgl. auch BVerwG, B. v. 18.01.1982 -7 B 215/80 -, NVwZ 1982, 309 = Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 3). - OVG Niedersachsen, 06.06.2003 - 12 LB 68/03
Allgemeine Leistungsklage in der Form des öffentlich-rechtlichen …
Es spricht jedoch bereits viel dafür, dass die Beklagte auch in diesem Fall - jedenfalls auf die entsprechende Rüge des Klägers hin nachträglich - einen Kostenbescheid hätte erlassen müssen (…in diesem Sinne: Franke/Unger, NGefAG, 6. Aufl. 2001, § 29, Anm. 5;… Götz, a.a.O., Rn. 455;… wohl auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.2.1980, a.a.O.; Saipa, NGefAG, Loseblattsammlung, Stand: März 2002, § 29, Anm. 4, § 66, Anm. 3;… a.A.: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 13.2.1997 - A 2 S 493/96 - DAR 1998, 403; als landesrechtliche Frage offen gelassen von: BVerwG, Beschl. v. 18.1.1982 - BVerwG 7 B 215/80 -, NVwZ 1982, 309). - LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
Einzug von Gebühren und Kosten der Stadt für abgeschleppte Fahrzeuge; Handeln im …
Hier kommt entgegen der Ansicht des Kl. auch nicht der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht zum Tragen, da zum einen die Bestimmung der handelnden Person im Bereich des Polizeirechts Sache des Landesgesetzgebers ist (vgl. zum Handlungsspielraum eines Landes in diesem Zusammenhang auch BGH, NJW 1999, 497 [498] = LM H. 4/1999 § 1 UWG Nr. 779; vgl. ferner BVerwG, NVwZ 1982, 309).
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