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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.12.2023 - 7 B 22.2267   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,40131
VGH Bayern, 04.12.2023 - 7 B 22.2267 (https://dejure.org/2023,40131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2023 - 7 B 22.2267 (https://dejure.org/2023,40131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2023 - 7 B 22.2267 (https://dejure.org/2023,40131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 12 Abs. 1; ApprOÄ § 18, § 19; BGB § 121
    Wiederholte Rücktritte aufgrund Krankheit und Mitwirkungspflichten des Prüflings

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 18 Abs. 1 Abs. 1 ÄApprO, § 19 Abs. 1 ÄApprO, Art. 12 GG
    Prüfungsrecht: Zu den Mitwirkungspflichten des Prüflings bei wiederholten krankheitsbedingten Rücktritten | Prüfung; Rücktritte und Säumnisse; Mitwirkungspflichten; Unverzüglichkeit; Verschulden gegen sich selbst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1 ; ÄApprO § 18; ÄApprO § 19
    Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; wiederholte Rücktritte und Säumnisse; krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; kurzfristiger Krankenhausaufenthalt; zusätzliche Mitwirkungspflichten durch Auflagen der Prüfungsbehörde; Pflicht zur Vorlage eines amtsärztlichen ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1 ; ÄApprO § 18; ÄApprO § 19
    Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; wiederholte Rücktritte und Säumnisse; krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; kurzfristiger Krankenhausaufenthalt; zusätzliche Mitwirkungspflichten durch Auflagen der Prüfungsbehörde; Pflicht zur Vorlage eines amtsärztlichen ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Wiederholung der ärztlichen Prüfung aufgrund verschuldeter Nichtanzeige einer Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung eines Prüfungsbescheids zum endgütligen Nichtsbestehen des schriftlichen Teils des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung; Antrag auf Gewährung eines weiteren Wiederholungsversuchs für diese Prüfung

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 18 Abs. 1 Abs. 1 ÄApprO, § 19 Abs. 1 ÄApprO, Art. 12 GG
    Prüfungsrecht: Zu den Mitwirkungspflichten des Prüflings bei wiederholten krankheitsbedingten Rücktritten | Prüfung; Rücktritte und Säumnisse; Mitwirkungspflichten; Unverzüglichkeit; Verschulden gegen sich selbst

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98

    Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2023 - 7 B 22.2267
    Für den Prüfling, der trotz Zulassung nicht zur Prüfung antritt, bedeutet dies, dass er die Säumnisgründe dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen hat (vgl. BVerwG, U.v. 13.5.1998 - 6 C 12.98 - juris Rn. 17).

    Allerdings gilt es hier in besonderer Weise zu beachten, dass die Sanktion des gegebenenfalls endgültigen Verlustes der Prüfungschance nicht außer Verhältnis zu dem mit der Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung verfolgten legitimen Ziel der Wahrung der Chancengleichheit steht (vgl. BVerwG, U.v. 13.5.1998 - 6 C 12.98 - juris Rn. 17).

    Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung von Verfahren zu bewirken (sog. Grundrechtsschutz durch Verfahren, vgl. BVerwG, U.v. 13.5.1998 - 6 C 12.98 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Mitteilung liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn sie im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" vorwerfbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 13.5.1998 - 6 C 12.98 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Dies bedeutet: Kann die Mitteilung von Säumnisgründen nach den gesamten Umständen, insbesondere wegen der Evidenz der Verhinderung, aus Sicht eines "vernünftig handelnden Prüflings" die Chancengleichheit der Mitprüflinge nicht mehr beeinflussen, und kann sich eine zeitnahe Überprüfung durch das Prüfungsamt auf die Beweislage nicht mehr wesentlich auswirken, können - je nach Lage der Dinge - auch andere gewichtige Umstände an Bedeutung gewinnen (vgl. BVerwG, U.v. 13.5.1998 - 6 C 12.98 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Denn anders als in dem Fall, der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - (juris) zugrunde lag, hatte die unverzügliche Mitteilung vorliegend nicht nur die Funktion, dass der Kläger selbst die ihm zustehende Prüfungschance wahrte.

  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit - …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2023 - 7 B 22.2267
    Rn. 17 Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein Prüfling, der nach seiner Zulassung von einer Prüfung oder einem Prüfungsabschnitt zurücktreten will, nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ÄApprO nicht nur unverzüglich den Rücktritt erklären, sondern auch unverzüglich die Rücktrittsgründe mitteilen muss (so bereits BVerwG, U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 9, 10;… U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - juris Rn. 9 jeweils zu den gleichlautenden Vorgängerfassungen des § 18 ÄApprO).

    Unter einem wichtigen Grund sind dabei alle Gesichtspunkte zu verstehen, die dagegensprechen, dass die Prüfung oder der Prüfungsabschnitt rechtlich - mit allen daran geknüpften Rechtsfolgen - gewertet wird (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 10).

    Ihre Verletzung kann dazu führen, dass die Prüfungsbehörde das Vorliegen eines wichtigen Grunds ablehnt, weil dieser nicht erwiesen ist; denn hierfür trägt der Prüfling die materielle Beweislast (so bereits BVerwG, U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.06.1993 - 6 B 9.93

    Anerkennung eines wichtigen Grundes für die Versäumung des schriftlichen Teils …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2023 - 7 B 22.2267
    Dabei ist auch im Fall der Versäumnis eines Prüfungstermins an die unverzügliche Geltendmachung des wichtigen Grunds ein strenger Maßstab anzulegen (so ausdrücklich BVerwG, B.v. 22.6.1993 - 6 B 9.93 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Zwar muss sich ein Prüfling auf die ihm amtsärztlich bescheinigte Erkrankung mit der Folge der Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstermin verlassen können (BVerwG, B.v. 22.6.1993 - 6 B 9.93 - juris Rn. 3;… BayVGH, U.v. 2.6.2022 - 7 B 21.349 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 27.09.2022 - 6 B 20.22

    Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen krankheitsbedingter …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2023 - 7 B 22.2267
    Auch können sich aus dem Prüfungsrechtsverhältnis für die Prüfungsbehörde unter dem Gesichtspunkt des gebotenen "Grundrechtsschutzes durch Verfahren" dem Prüfling gegenüber besondere Hinweispflichten ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2022 - 6 B 20.22 - juris Rn. 17).

    So kann aus Sicht der Prüfungsbehörde im jeweiligen Einzelfall ein Anlass gegeben sein, den Prüfling unverzüglich darauf hinzuweisen, dass aus dem amtsärztlichen Attest die Prüfungsunfähigkeit nicht hinreichend folge (BVerwG, B.v. 27.9.2022 - 6 B 20.22 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 7 B 21.349

    Zur Bindung der Prüfungsbehörde an amtsärztliches Zeugnis

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2023 - 7 B 22.2267
    Zwar muss sich ein Prüfling auf die ihm amtsärztlich bescheinigte Erkrankung mit der Folge der Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstermin verlassen können (…BVerwG, B.v. 22.6.1993 - 6 B 9.93 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 2.6.2022 - 7 B 21.349 - juris Rn. 36).

    Etwaige Mängel amtsärztlicher Atteste fallen in der Regel in die Sphäre der Prüfungsbehörde (vgl. BayVGH, U.v. 2.6.2022 - 7 B 21.349 - juris Rn. 36 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2023 - 7 B 22.2267
    Rn. 17 Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein Prüfling, der nach seiner Zulassung von einer Prüfung oder einem Prüfungsabschnitt zurücktreten will, nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ÄApprO nicht nur unverzüglich den Rücktritt erklären, sondern auch unverzüglich die Rücktrittsgründe mitteilen muss (…so bereits BVerwG, U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 9, 10; U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - juris Rn. 9 jeweils zu den gleichlautenden Vorgängerfassungen des § 18 ÄApprO).
  • VGH Bayern, 19.08.2025 - 7 ZB 25.798

    Genehmigung des Rücktritts von der ärztlichen Prüfung wegen Krankheit

    Ihre Verletzung kann dazu führen, dass die Prüfungsbehörde das Vorliegen eines wichtigen Grunds ablehnt, weil dieser nicht erwiesen ist; denn hierfür trägt der Prüfling die materielle Beweislast (…BVerwG, B.v. 26.6.2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 15;… U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 11 m.w.N.; vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 26).

    Angesichts der Prüfungshistorie der Klägerin, die seit 2020 bereits acht Mal aus krankheitsbedingten Gründen von Prüfungen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung zurückgetreten war, davon mehrmals aufgrund einer Erkrankung aus dem gynäkologischen Formenkreis, war die Prüfungsbehörde aus Gründen der Chancengleichheit sogar gehalten, der Klägerin aufzugeben, in Zukunft eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit, die wiederholt auf eine bereits bekannte gynäkologische Erkrankung gestützt war, von einem Amtsarzt begutachten zu lassen (…vgl. BVerwG, B.v. 25.6.2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 31.07.2025 - 7 B 25.449

    Tierärztliche Vorprüfung, wiederholte Rücktritte, krankheitsbedingte …

    Ihre Verletzung kann dazu führen, dass die Prüfungsbehörde das Vorliegen eines triftigen Grunds ablehnt, weil dieser nicht erwiesen ist; denn hierfür trägt der Prüfling die materielle Beweislast (…so bereits BVerwG, U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 11 m.w.N.; vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 26).

    Rn. 38 Dies berücksichtigend war die Prüfungsbehörde aus Gründen der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG) sogar gehalten, der Klägerin, der allein im Fach Histologie und Embryologie bereits neun zusätzliche Prüfungschancen gewährt worden waren, aufzugeben, eine erneute krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit von einem Amtsarzt begutachten zu lassen und konkrete inhaltliche Anforderungen an das vorzulegende amtsärztliche Attest zu formulieren (vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 31.07.2025 - 7 B 25.450

    Tierärztliche Vorprüfung, wiederholte Rücktritte, krankheitsbedingte …

    Ihre Verletzung kann dazu führen, dass die Prüfungsbehörde das Vorliegen eines triftigen Grunds ablehnt, weil dieser nicht erwiesen ist; denn hierfür trägt der Prüfling die materielle Beweislast (…so bereits BVerwG, U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 11 m.w.N.; vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 26).

    Rn. 28 Dies berücksichtigend war die Prüfungsbehörde aus Gründen der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG) sogar gehalten, der Klägerin, der allein im Fach Anatomie bereits vier zusätzliche Prüfungschancen gewährt worden waren, aufzugeben, eine erneute krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit von einem Amtsarzt begutachten zu lassen und konkrete inhaltliche Anforderungen an das vorzulegende amtsärztliche Attest zu formulieren (vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 31).

  • VG München, 16.01.2025 - M 27 K 23.3153

    Erster Abschnitt der Ärztlichen, Prüfung, Wichtiger Grund für den Rücktritt von …

    Eine faktische Verhinderung infolge eines Krankenhausaufenthalts stellt jedoch alleine keinen wichtigen Grund für eine Säumnis oder einen Rücktritt von der Prüfung dar (BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Ls. 2).

    Dies gilt auch dann, wenn der Prüfling hierdurch seinen Prüfungsanspruch endgültig verliert (vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 7 B 23.1263

    Zumutbare Mitwirkungspflichten bei einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit

    Eine lediglich faktische Verhinderung, die nicht durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist, kann die Rechtsfolge des § 19 Abs. 1 Satz 2 ÄApprO somit nicht auslösen (vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2025 - 9 S 76/25

    Streitwert für Angelegenheiten bezüglich der Ersten oder Zweiten Abschnitte der …

    Fachprüfungen der Ersten oder Zweiten Abschnitte der Ärztlichen bzw. Pharmazeutischen Prüfung sind noch nicht den Berufszugang eröffnende (Staats-)Prüfungen nach Nr. 36.1 des Streitwertkatalogs 2013 (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25.06.2024 - 6 B 7.24 -, juris Rn. 40, …und vom 27.09.2022 - 6 B 20.22 -, juris Rn. 24;… Senatsbeschlüsse vom 24.05.2024 - 9 S 391/23 -, vom 12.12.2020 - 9 S 2690/19 -, vom 19.06.2017 - 9 S 168/15 -, juris Rn. 53 , und vom 24.04.2014 - 9 S 1292/13 - BayVGH, Urteile vom 04.12.2023 - 7 B 22.2267 -, juris Rn. 51, …und vom 04.12.2023 - 7 B 23.1263 -, juris Rn. 45; Hess. VGH…, Beschluss vom 27.07.2023 - 6 A 184/23 -, juris Rn. 34; Sächs. OVG…, Urteil vom 06.04.2022 - 5 A 697/20 -, juris Rn. 92;… OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 16.10.2013 - OVG 10 S 34.12 -, juris Rn. 20; entgegen BayVGH…, Beschluss vom 10.03.2014 - 7 ZB 13.2639 -, juris Rn. 14; Sächs. OVG…, Beschluss vom 18.12.2013 - 2 B 324/13 -, juris Rn. 18; VG München…, Urteil vom 04.07.2024 - M 27 K 22.3824 -, juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 10.12.2024 - 7 C 24.1806

    Rechtsfolge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht gem. § 18 Abs. 1 S. 1 ÄApprO

    Diese Rechtsfolge wird nur dann ausgelöst, wenn es einen wichtigen Grund für die faktische Verhinderung gab (vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 17;… vgl. insoweit auch BVerwG, B.v. 25.6.2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 17), mithin ein wichtiger Grund dafür vorlag, dass der stationäre Krankenhausaufenthalt gerade an den Prüfungstagen stattzufinden hatte.
  • VG München, 12.12.2024 - M 27 K 23.3206

    Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Wichtiger Grund für den Rücktritt von …

    Eine faktische Verhinderung infolge eines Krankenhausaufenthalts stellt jedoch alleine keinen wichtigen Grund für eine Säumnis oder einen Rücktritt von der Prüfung dar (BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Ls. 2).
  • VG München, 04.07.2024 - M 27 K 22.3189

    Erster Abschnitt der Ärztlichen, Prüfung, Wichtiger Grund für den Rücktritt von …

    Dies gilt auch dann, wenn der Prüfling hierdurch seinen Prüfungsanspruch endgültig verliert (vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 33).
  • VG München, 02.06.2025 - M 27 E 25.2840

    Einstweilige Anordnung, Erster Abschnitt der Ärztlichen, Prüfung, Vorläufige, …

    Da die Mitwirkungslast an der Grenze der Zumutbarkeit endet, ist eine Erklärung von Rücktrittsgründen hiernach dann nicht unverzüglich, wenn sie nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt, zu dem sie vom Prüfling zumutbarer Weise hätte erwartet werden können (vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VG München, 06.02.2025 - M 27 K 23.3702

    Dritter Abschnitt der Ärztlichen, Prüfung, Wichtiger Grund für Säumnis, …

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