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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 223.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16613
BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 223.95 (https://dejure.org/1995,16613)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1995 - 7 B 223.95 (https://dejure.org/1995,16613)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1995 - 7 B 223.95 (https://dejure.org/1995,16613)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Rechtmäßigkeit der Enteignung eines Grundstücks

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93

    Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 223.95
    Nichts anderes gilt übrigens für die nach Ablauf der Begründungsfrist erhobene und daher ohnedies unbeachtliche Rüge, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. März 1995 - V ZR 100/93 - (ZIP 1995, 1048) ab.
  • BVerwG, 07.06.1989 - 2 B 70.89

    Rüge des Verfahrensfehlers der Zugrundelegung eines unrichtigen Tatbestandes …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 223.95
    Diese Rüge greift schon deswegen nicht durch, weil eine etwaige Unrichtigkeit des Tatbestandes eines Urteils nicht als Verfahrensmangel, sondern nur mittels des Antrags auf Berichtigung gemäß § 119 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 70.89 -, Buchholz 310 § 119 VwGO Nr. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1994 - 11 B 53.93

    Wiedervereinigung - Verwaltungsentscheidungen - DDR-Verwaltungsakt - Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 223.95
    Die Beschwerde hat innerhalb der Begründungsfrist geltend gemacht, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1994 - BVerwG 11 B 53.93 - (Buchholz 111 Art. 19 EV Nr. 1) ab.
  • BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06

    Rückübertragung eines Grundstücks; Internationaler Lizenzhandel; Inanspruchnahme …

    Rn. 6 1. Die Beschwerde hat nicht dargelegt, dass das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 223.95 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27) und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 10.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32) abweicht.
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