Rechtsprechung
| BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 223.95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,16613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Rechtmäßigkeit der Enteignung eines Grundstücks
Verfahrensgang
- VG Berlin, 16.12.1994 - 3 A 775.93
- BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 223.95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93
Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener
Auszug aus BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 223.95
Nichts anderes gilt übrigens für die nach Ablauf der Begründungsfrist erhobene und daher ohnedies unbeachtliche Rüge, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. März 1995 - V ZR 100/93 - (ZIP 1995, 1048) ab. - BVerwG, 07.06.1989 - 2 B 70.89
Rüge des Verfahrensfehlers der Zugrundelegung eines unrichtigen Tatbestandes …
Auszug aus BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 223.95
Diese Rüge greift schon deswegen nicht durch, weil eine etwaige Unrichtigkeit des Tatbestandes eines Urteils nicht als Verfahrensmangel, sondern nur mittels des Antrags auf Berichtigung gemäß § 119 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 70.89 -, Buchholz 310 § 119 VwGO Nr. 5 m.w.N.). - BVerwG, 25.01.1994 - 11 B 53.93
Wiedervereinigung - Verwaltungsentscheidungen - DDR-Verwaltungsakt - Auskünfte
Auszug aus BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 223.95
Die Beschwerde hat innerhalb der Begründungsfrist geltend gemacht, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1994 - BVerwG 11 B 53.93 - (Buchholz 111 Art. 19 EV Nr. 1) ab.
- BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
Rückübertragung eines Grundstücks; Internationaler Lizenzhandel; Inanspruchnahme …
Rn. 6 1. Die Beschwerde hat nicht dargelegt, dass das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 223.95 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27) und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 10.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32) abweicht.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.