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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10818
OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14 (https://dejure.org/2015,10818)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2015 - 7 B 24.14 (https://dejure.org/2015,10818)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2015 - 7 B 24.14 (https://dejure.org/2015,10818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 5 GG, § 4 Abs 4 S 2 PostPersRG
    Dauerhafte Zuweisung eines Technischen Fernmeldeamtsrats bei der Deutsche Telekom AG zur Vivento Customer Services GmbH als Projektmanager

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 5 GG, Art 143b Abs 3 GG, § 4 Abs 4 S 2 PostPersRG, § 8 PostPersRG
    Dauerhafte Zuweisung; Deutsche Telekom AG; Vivento Customer Services GmbH; Projektmanager; Anfechtungsklage; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; dem Amt entsprechende Tätigkeit; Aufgabenkreis; amtsangemessene Beschäftigung; Bewertung des Arbeitspostens; Besoldungsgruppe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Zuweisung (DTNP); Fernmeldeamtsrat (A …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14
    Die Rechtmäßigkeit der Zuweisung würde dadurch nicht berührt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 25).

    Aus diesen Gründen sind bereits in der Zuweisungsverfügung die dem Beamten zugewiesenen Aufgaben so genau zu bestimmen, dass ihre Art und Wertigkeit sowohl für den betroffenen Beamten zur Sicherstellung seines Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung als auch für das aufnehmende Tochter- oder Enkelunternehmen eindeutig vorgegeben ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 25).

    Dies widerspräche dem Direktionsrecht des aufnehmenden Unternehmens, das diesem nach § 4 Abs. 4 Satz 8 PostPersRG zugeordnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012, a.a.O., Rn. 25).

    Der Funktionsvergleich gibt vielmehr nur den Maßstab vor, nach dem sich die Gleichwertigkeit - nicht Deckungsgleichheit - einer Tätigkeit im Sinn von § 8 PostPersRG beurteilt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 36; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25. November 2014 - 1 A 2515/12 - juris Rn. 19 f.).

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14
    Rn. 33 b. Ein dringendes betriebliches und personalwirtschaftliches Interesse der Aktiengesellschaft liegt vor, weil ein Arbeitsposten für den Kläger bei der Deutschen Telekom AG nicht mehr besteht, diese aber dem verfassungsrechtlich garantierten Rechtsanspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - juris Rn. 8 f.).

    Dies ermöglicht die Anwendung des Grundsatzes der funktionsgerechten Ämterbewertung auch für die bei den Aktiengesellschaften beschäftigten Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 03.04.2014 - 2 B 70.12

    Dienstvorgesetztenbefugnisse sind nicht auf Beamte beschränkt; dauerhafte …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14
    Die Zuweisung legt die dem Beamten allgemein möglichen und von ihm konkret zu erfüllenden Aufgaben bei einem bestimmten Tochter- oder Enkelunternehmen fest und sichert damit sowohl die Wahrnehmung der Dienstherrnbefugnisse durch das Postnachfolgeunternehmen als auch den Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - juris Rn. 21).

    Notwendig ist daher die Übertragung zum einen eines allgemein bei dem betreffenden Unternehmen möglichen Aufgabenkreises, die wie bei einem abstrakt-funktionellen Amt den Kreis der dort amtsangemessenen Tätigkeiten festlegt, und zum anderen die Übertragung eines konkreten Aufgabenbereichs, die - als Teilmenge des allgemein möglichen Aufgabenbereichs - wie bei einem konkret-funktionellen Amt den Kreis der aktuell zu erfüllenden amtsangemessenen Aufgaben bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - juris Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2014 - 1 A 2515/12

    Beteiligung des Betriebsrats bei Entscheidungen über Beamte ohne eigenen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14
    Der Funktionsvergleich gibt vielmehr nur den Maßstab vor, nach dem sich die Gleichwertigkeit - nicht Deckungsgleichheit - einer Tätigkeit im Sinn von § 8 PostPersRG beurteilt (vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 36; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. November 2014 - 1 A 2515/12 - juris Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14
    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - juris Rn. 12, bestätigt durch Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - Rn. 15).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14
    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - juris Rn. 12, bestätigt durch Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - Rn. 15).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14
    Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung liegt somit kein Fall vor, in dem mehrere Funktionen (Dienstposten) mehreren Statusämtern einer Laufbahngruppe zugeordnet werden (sog. Ämterbündelung), was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne sachlichen Grund unzulässig ist (vgl. Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14
    Weil sich nach dem materiellen Recht keine Hinweise für einen anderen Beurteilungszeitpunkt entnehmen lassen, ist von dem Grundsatz auszugehen, dass bei Anfechtungsklagen die Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (…vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl. 2013, § 4 Rn. 40; zur Versetzung: BVerwG, Beschluss vom 27. November 2000 - 2 B 42.00 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2011 - 6 S 28.11

    Zuweisung einer Tätigkeit in einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14
    Der hiernach durchzuführende Funktionsvergleich mit den Tätigkeitsbereichen bei der Deutschen Bundespost verlangt allerdings nicht, dass er konkret personenbezogen mit Blick auf den jeweiligen Beamten und seine früher bei der Deutschen Bundespost ausgeübte Tätigkeit erfolgt (so aber der früher für das Bundesbeamtenrecht zuständige 6. Senat des OVG Berlin-Brandenburg, z.B. Beschluss vom 2. September 2011 - OVG 6 S 28.11 - juris Rn. 16).
  • OVG Hamburg, 29.06.2011 - 1 Bs 35/11

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Telekombeamten; Zuweisung; gehobener Dienst

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14
    Rn. 39 Von diesen rechtlichen Maßstäben ausgehend ist die Bewertung der dem Kläger zugewiesenen Tätigkeit und ihre Zuordnung zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 nachvollziehbar und damit nicht zu beanstanden (vgl. ebenfalls zum Projektmanager: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 5 LB 143/13 - S. 11 des Beschlussabdrucks; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 1 Bs 35/11 - juris Rn. 22).
  • OVG Bremen, 08.05.2013 - 2 B 214/12

    Amtsangemessenheit einer Tätigkeit als Referentin Managementsupport für eine …

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2013 - 5 LA 260/12

    Dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit durch die Deutsche …

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 6 B 16.1627

    Versetzung eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten an 268 …

    Rn. 17 1. Für die gerichtliche Überprüfung einer Zuweisung nach § 4 Abs. 4 Satz 1 und 2 PostPersRG ist nach ständiger Rechtsprechung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also des Widerspruchsbescheids vom 27. November 2013, maßgeblich (…vgl. BVerwG" U.v. 19.5.2016 - 2 C 14.15 - juris Rn. 10;… BayVGH" U.v. 19.6.2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 15;… NdsOVG, B.v. 5.6.2013 - 5 LA 260/12 - juris Rn. 16; OVG Bremen, B.v. 8.5.2013 - 2 B 214/12; OVG Berlin-Brandenburg" U.v. 17.4.2015 - 7 B 24.14 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2015 - 7 S 32.15

    Versetzung eines Postbeamten innerhalb eines Postnachfolgeunternehmens; hier zur …

    Dies wird damit begründet, dass die Festlegungen zum einen den Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung sichern und zum anderen auch die Wahrnehmung der Dienstherrnbefugnisse durch das insoweit beliehene Postnachfolgeunternehmen selbst, das diese nicht an das aufnehmende Unternehmen übertragen darf (vgl. Urteil des Senats vom 17. April 2015 - OVG 7 B 24.14 - juris Rn. 35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2019 - 10 S 35.18

    Beschwerde; Versetzung eines Beamten; Abgrenzung zur Zuweisung

    Dies wird damit begründet, dass die Festlegungen zum einen den Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung und zum anderen auch die Wahrnehmung der Dienstherrnbefugnisse durch das insoweit beliehene Postnachfolgeunternehmen selbst sichern, das diese nicht an das aufnehmende Unternehmen übertragen darf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2015 - OVG 7 B 24.14 -, juris Rn. 35; BVerwG…, Beschluss vom 3. April 2014 -BVerwG 2 B 70/12 -, juris 'Rn. 21).
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