Rechtsprechung
| BVerwG, 25.07.2011 - 7 B 25.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Antragsfrist für Altlastenfreistellung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 § 4 Abs 3 URaG
Antragsfrist für Altlastenfreistellung - Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Frage bzgl. der Anzeige eines Investitionsvorhabens gegenüber der Freistellungsbehörde im Zusammenhang mit der Deutschen Einheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Bedeutung einer Frage bzgl. der Anzeige eines Investitionsvorhabens gegenüber der Freistellungsbehörde im Zusammenhang mit der Deutschen Einheit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 28.03.2006 - 13 K 935/05
- OVG Sachsen, 18.11.2008 - 4 B 367/06
- OVG Sachsen, 23.11.2010 - 4 A 681/08
- BVerwG, 25.07.2011 - 7 B 25.11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2011 - 7 B 25.11
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18). - BVerwG, 20.12.2006 - 7 B 42.06
Die Klägerin begehrt die Freistellung von ihrer Verantwortlichkeit für Schäden an …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2011 - 7 B 25.11
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2006 (BVerwG 7 B 42.06 - juris Rn. 8) ausgeführt hat, zeigt die Befristung der Vorschrift, dass damit ein Anreiz für Investoren geschaffen werden sollte, gerade im Anlaufzeitraum nach der Wende Kapital in die neuen Bundesländer einzubringen und damit dort Arbeitsplätze zu schaffen. - OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 3.05
Auszug aus BVerwG, 25.07.2011 - 7 B 25.11
Anderenfalls würde der Rechtsnachfolger besser gestellt als ein Investor, der sich erstmals nach Ablauf der Antragsfrist zu einem Investitionsvorhaben entschließt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2006 - OVG 11 B 3.05 - juris Rn. 21).
- OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
Auslegung eines von der Kostenlast der Altlastensanierung im DDR-Kalibergbau …
Von daher liegt auf der Hand, dass nur auf der Grundlage des innerhalb der Frist bezeichneten Investitionsvorhabens entschieden werden kann, ob es mit Blick auf die anderen berührten Interessen eine Freistellung von der Sanierungsverantwortlichkeit rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juli 2011 - 7 B 25/11 - juris Rn. 16, vom 20. Dezember 2006 - 7 B 42/06 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2006 - OVG 11 B 3.05 - juris Rn. 21; OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 L 29/02 - LKV 2004, 477; Kloepfer/Kröger, Haftungsfreistellung für "Altlasten" in den neuen Bundesländern, DÖV 1991, 989/991; BT-Drs. - VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 11 K 14.00032
Abfallbeseitigung; Vollstreckung; Adressat; Verantwortlicher
Die Normen des Landesabfallrechts sind insofern anwendbar, als es nicht primär um die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung von Abfall geht, sondern konkrete Gefahren für die Umwelt, die sich zum Beispiel aus der Lagerung/Ablagerung von Abfällen ergeben, bekämpft werden sollen (BVerwG v. 5.11.2012 - 7 B 25/11 - Rn 10 ff.; BVerwG v. 18.10.1991 - 7 C 2/91 - Rn 15 f. = BVerwGE 89, 138). - OVG Sachsen, 15.09.2011 - 4 A 403/11
Altlastenfreistellung, Ermessen, Antragsfrist, Investitionsvorhaben
Dem Regelungszweck von Art. 1 § 4 Abs. 3 UmwRG, gerade in der Anlaufzeit nach der Wende Kapital in die neuen Bundesländer einzubringen und sicher zu stellen, dass die erforderliche Rechtsangleichung durch die Freistellungsregelung nicht über Gebühr verzögert wird, entspricht ein solcher Antrag nicht (BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 2011 - 7 B 25.11 -, juris).
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