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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.1978 - VII B 27.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1441
BVerwG, 30.08.1978 - VII B 27.77 (https://dejure.org/1978,1441)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1978 - VII B 27.77 (https://dejure.org/1978,1441)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1978 - VII B 27.77 (https://dejure.org/1978,1441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsstoff - Beurteilungsspielraum - Prüfungsbehörde - Zweite juristische Staatsprüfung - Prüfungsakten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsstoff - Anwendung nicht mehr geltenden Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 330 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1978 - 7 B 27.77
    des außergerichtlichen Vergleichs über eine Neubewertung der schriftlichen Arbeiten des Klägers, bei dessen Beurteilung das Berufungsgericht die Denkgesetze verletzt habe, deren Beachtung das Bundesverwaltungsgericht verlange - DVBl. 1973, 373 -, und es außerdem gegen Art. 3 GG, das Übermaß- und Koppelungsverbot sowie Treu und Glauben verstoßen habe, wodurch von BVerwGE 42, 331 abgewichen worden sei (Pkt. I 2 a und b der Beschwerdeschrift),.

    Es genügt darüber hinaus nicht, allgemeine Rechtsgrundsätze herauszustellen, die das Bundesverwaltungsgericht entwickelt hat oder von denen es ausgeht, wie es die Beschwerde mit ihrem Hinweis auf die Entscheidungen zur Zulässigkeit von Folgekostenverträgen (BVerwGE 42, 331) und zum Grundsatz der Unabhängigkeit von Prüfungskommissionen unternimmt.

    Was die Ansicht der Beschwerde angeht, daß die mit dem GPA getroffene Vereinbarung des Klägers über eine Neubewertung seiner Prüfungsleistungen nicht den rechtlichen Anforderungen an einen öffentlich-rechtlichen Vertrag genüge, so lassen sich der Vereinbarung Rechtsmängel nicht entnehmen; insbesondere ist es abwegig, den vorliegenden Vergleichsvertrag an der einen gänzlich anders gelagerten Sachverhalt betreffenden Entscheidung BVerwGE 42, 331 zu messen oder gar einen Verstoß gegen die dort aufgestellten Grundsätze anzunehmen.

  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1978 - 7 B 27.77
    der Beurteilung der Ausgabe der Hausarbeitsakte aus dem Jahre 1947 und der Vortragsakte aus dem Jahre 1953, weil dies gegen den Gleichheitssatz (Willkürverbot) verstoße, dessen besondere Bedeutung im Prüfungsrecht das Bundesverwaltungsgericht (u.a. in BVerwGE 12, 359) wiederholt hervorgehoben habe (Pkte. I 1 a, II 1 a und II 2 der Beschwerdeschrift),.

    der Einwirkung des GPA auf die neue Prüfungskommission von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die zur Wahrung der Chancengleichheit erforderliche Unabhängigkeit der Prüfer - BVerwGE 12, 359 - (Pkt. III 1 der Beschwerdeschrift).

  • BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71

    Anfechtung einer "endgültig nicht bestandenen" ärztlichen Vorprüfung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1978 - 7 B 27.77
    Wie die Prüfungsbehörde die Auswahl im einzelnen trifft, ist Sache ihrer pädagogischwissenschaftlichen Beurteilung, die auch sonst für die Auswahl von Prüfungsthemen maßgeblich ist und in ihren fachlichen Bezügen nicht der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (BVerwGE 38, 322).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Wie die Prüfungsbehörde die Auswahl von Prüfungsthemen im einzelnen trifft, ist im übrigen Sache ihrer pädagogisch-wissenschaftlichen Beurteilung und unterliegt in seinen fachlichen Bezügen nicht der gerichtlichen Nachprüfung (…vgl. hierzu Urteile vom 1. Oktober 1971 - BVerwG 7 C 5.71 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 44, S. 37, insoweit in BVerwGE 38, 322 ff. nicht abgedruckt] …und vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 7 C 73.70 - [Buchholz 421.0 Prüfungewesen Nr. 57, S. 67]; Beschlüsse vom 30. August 1978 - BVerwG 7 B 27.77 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 96] und vom 14. März 1979 - BVerwG 7 B 16.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 105]).
  • BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11

    Emissionsberechtigungen; Eigentumsgarantie

    Eine Divergenz liegt dagegen nicht vor, wenn ein Gericht einen bestimmten höchstrichterlich entwickelten Rechtssatz auf eine andere Fragestellung oder auf einen abweichenden Sachverhalt überträgt (…Beschlüsse vom 6. November 1987 - BVerwG 6 B 23.87 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 20 = juris Rn. 7 und vom 30. August 1978 - BVerwG 7 B 27.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 96 m.w.N. = juris Rn. 11).
  • VGH Hessen, 05.07.1990 - 6 UE 2275/89

    Auswahl von Prüfungsaufgaben durch den Präsidenten des Justizprüfungsamtes

    Die Auswahl ist dem Präsidenten zugewiesene Prüfertätigkeit, die durch den grundsätzlich vom Gericht nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1986 -- 7 C 6.76 -- BVerwGE 51, 331 ff., 338/339; Urteil vom 30. August 1978 -- 7 B 27.77 -- Buchholz 421.0 Nr. 96 S. 117; Urteil vom 14. März 1979 -- 7 B 16.79 -- Buchholz 421.0 Nr. 105 S. 153 f.;… Urteil vom 9. September 1983 -- 7 C 99.82 -- Buchholz 421.0 Nr. 187, S. 161 f.; Urteil vom 17. Dezember 1985 -- 7 B 220.85 -- Buchholz 421.0 Nr. 226) gekennzeichnet wird.
  • VGH Bayern, 15.01.2020 - 16a D 18.811

    Disziplinarmaß bei Verstoß gegen Prüfungsrecht im schriftlichen Abitur

    Rn. 41 Das Weisungsrecht nach Art. 57 Abs. 2 Satz 2 BayEUG erstreckt sich nicht auf die Prüfertätigkeit, weil dies dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Erst- und Zweitkorrektoren widerspräche (vgl. zur Weisungsfreiheit im Bereich fachlich pädagogischer Beurteilungen: BVerwG, B.v. 30.8.1978 - VII B 27.77 - juris Rn. 12;… U.v. 14.7.1961 - VII C 25.61 - juris Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 14.03.1979 - 7 B 16.79
    Den rechtlichen Rahmen der Aufgabenstellung und Auswahl zieht allein die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die den Stoff der Prüfung nach Inhalt, Umfang und Anforderungen begrenzt (vgl. auch Beschluß des Senats vom 30.08.1978 - BVerwG 7 B 27.77 - [Leitsatz in NJW 1979, 330 sowie Hinweis in JuS 1979 Heft 3 S. VI]) .
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