Rechtsprechung
| VGH Hessen, 27.10.2009 - 7 B 2761/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 17 Abs 2 BerGymOAbiPrO HE, § 17 Abs 4 BerGymOAbiPrO HE, § 123 Abs 1 VwGO
Zulassung zur Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bejahung der vorläufigen Zulassung zur Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe im Wege der einstweiligen Anordnung bei Wahrscheinlichkeit einer positiven Zulassungsentscheidung nach einer erneuten Beschlussfassung durch die Zulassungsstelle; Beurteilungsspielraum ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Gymnasiale Oberstufe - Nichtzulassung zur Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bejahung der vorläufigen Zulassung zur Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe im Wege der einstweiligen Anordnung bei Wahrscheinlichkeit einer positiven Zulassungsentscheidung nach einer erneuten Beschlussfassung durch die Zulassungsstelle; Beurteilungsspielraum ...
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 17.09.2009 - 5 L 2233/09
- VG Frankfurt/Main, 17.09.2009 - 5 L 2333/09
- VGH Hessen, 27.10.2009 - 7 B 2761/09
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 236
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 24.10.2007 - 7 TG 2131/07
Schulrechtliche Versetzungsentscheidung; rechtliche Erfordernisse in Hessen
Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2009 - 7 B 2761/09
Ein die vorläufige Zulassung zur Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe im Wege der einstweiligen Anordnung legitimierender Anordnungsanspruch ist grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn gegen die Rechtmäßigkeit der getroffenen negativen Zulassungsentscheidung ernsthafte Bedenken des im Eilverfahren entscheidenden Gerichts bestehen und es nach seinem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Eilentscheidung ganz überwiegend wahrscheinlich ist, dass die über die Zulassung entscheidende Stelle bei einer erneuten Befassung eine positive Zulassungsentscheidung treffen wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 7 TG 2131/07 - NVwZ-RR 2008, 537 m.w.N.).
- VG Wiesbaden, 31.07.2026 - 3 L 1989/26
Maßstäbe zur gerichtlichen Überprüfung schulrechtlicher …
In solchen Streitigkeiten ist einstweiliger Rechtsschutz daher nur dann zu gewähren, wenn gegen die Rechtmäßigkeit der getroffenen negativen Zulassungsentscheidung ernsthafte Bedenken des im Eilverfahren entscheidenden Gerichts bestehen und es nach seinem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Eilentscheidung ganz überwiegend wahrscheinlich ist, dass die über die Zulassung entscheidende Stelle bei einer erneuten Befassung eine positive Zulassungsentscheidung treffen wird (vgl. VG Darmstadt…, Beschluss vom 14. August 2019 - 3 L 1439/19.DA -, Rn. 5 , juris; Hess. VGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 7 TG 2131/07 -, Rn. 4 , juris und Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 7 B 2761/09 -, Rn. 4 , juris). - VG Darmstadt, 14.08.2019 - 3 L 1439/19
Nichtversetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe
In schulrechtlichen Nichtversetzungsstreitigkeiten ist einstweiliger Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn gegen die Rechtmäßigkeit der getroffenen negativen Zulassungsentscheidung ernsthafte Bedenken des im Eilverfahren entscheidenden Gerichts bestehen und es nach seinem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Eilentscheidung ganz überwiegend wahrscheinlich ist, dass die über die Zulassung entscheidende Stelle bei einer erneuten Befassung eine positive Zulassungsentscheidung treffen wird (ständige Rechtsprechung des VG Darmstadt, vgl. Beschl. v. 21.08.2018 - 3 L 1602/18.DA - v. 31.08.2015 - 3 L 1143/15.DA - v. 25.08.2011 - 3 L 1079/11.DA -, und des Hess. VGH, vgl. Beschl. v. 27.10.2009 - 7 B 2761/09 -, juris; v. 27.10.2009 - 7 B 2761/09 -, DÖV 2010, 236; v. 24.10.2007 - 7 TG 2131/07 -, NVwZ-RR 2008, 537 m. w. Nw.).
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