Rechtsprechung
| BVerwG, 12.06.2002 - 7 B 29.02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.11.2001 - 31 A 38.00
- BVerwG, 12.06.2002 - 7 B 29.02
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 04.09.2003 - 8 B 109.03
Rechtsmittelfristversäumnis wegen fehlender Unterschrift; Der …
Dies entlastet den bevollmächtigten Rechtsanwalt aber nur dann vom eigenen Verschulden, wenn die Hilfsperson das Alleinverschulden trifft (Beschluss vom 12. Juni 2002 - BVerwG 7 B 29.02 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 245).Bleibt aber unklar, welcher Art die Versäumnisse waren, die zur Versäumung der Frist geführt haben, so ist es dem Verfahrensbevollmächtigten und damit der Klägerin nicht gelungen, sich vom Vorwurf des Verschuldens an der Verspätung zu entlasten (Beschluss vom 12. Juni 2002 - BVerwG 7 B 29.02 - a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 7 A 4086/04 Rn. 42 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 7 B 29.02 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 245.
Rn. 44 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 7 B 29.02 -, aaO; Beschluss vom 4. September 2003 - 8 B 109.03 -.
- OVG Saarland, 12.08.2008 - 1 A 229/08
Zurechnung des Verschuldens anwaltlicher Hilfspersonen
(BVerwG, Beschluss vom 12.06.2002 - 7 B 29/02 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 245). - OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 11 ME 132/08
Verhältnis zwischen einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und …
Die schuldhafte Verursachung einer Fristversäumung durch eine Kanzleiangestellte entlastet den bevollmächtigten Rechtsanwalt von eigenem Verschulden nur dann, wenn die Angestellte das alleinige Verschulden trifft (BVerwG, Beschl. v. 12.6.2002 - 7 B 29/02 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 245). - OVG Saarland, 03.12.2019 - 1 B 293/19
Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist
(BVerwG, Beschluss vom 12.6.2002 - 7 B 29/02 -, Juris, Rdnr. 7).
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