Rechtsprechung
| BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 295.95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Qualifizierung von Vermögen als Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung einer mit Mitteln der SED/PDS gegründeten GmbH - Gerinwertigkeit der seinerzeit überlassenen Grundausstattung im Vergleich zu den damit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.03.1994 - 26 A 15.94
- OVG Berlin, 08.02.1995 - 3 B 2.94
- BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 295.95
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 349
- NJ 1996, 96
- NJ 1996, 97
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04
DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht …
Danach kann die Herkunft des Stammkapitals im Anwendungsbereich des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR zweifellos Bedeutung erlangen, da sie zu den zur Gründung der Gesellschaft gehörenden Umständen gehört (s. auch Beschluss vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 295.95 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 5 = VIZ 1996, 153).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die mit der Treuhandverwaltung nach § 20 b PartG-DDR verbundenen Vermögensnachteile entweder außerhalb des Gewährleistungsbereichs des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG liegen oder, soweit vorübergehend unbelastete Alt- und Neuvermögen betroffen sind, mit Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 15.92 - BVerwGE 92, 196 , Beschluss vom 11. August 1995, a.a.O.).
- BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04
Novum
Danach kann die Herkunft des Stammkapitals im Anwendungsbereich des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR zweifellos Bedeutung erlangen, da sie zu den zur Gründung der Gesellschaft gehörenden Umständen gehört (s. auch Beschluss vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 295.95 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 5 = VIZ 1996, 153).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die mit der Treuhandverwaltung nach § 20 b PartG-DDR verbundenen Vermögensnachteile entweder außerhalb des Gewährleistungsbereichs des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG liegen oder, soweit vorübergehend unbelastete Alt- und Neuvermögen betroffen sind, mit Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 15.92 - BVerwGE 92, 196 , Beschluss vom 11. August 1995, a.a.O.).
- VG Berlin, 08.02.2007 - 29 A 10.06
Berechnung des Altvermögens einer Gesellschaft der DDR; Entlassung des …
Dieses belastete Vermögen umfasst aufgrund der in § 20 b Abs. 2 PartG-DDR enthaltenen Surrogatsklausel auch dasjenige Vermögen, dessen Erwerb auf die geschäftliche Nutzung des belasteten Vermögens zurückzuführen ist (BVerwG, Beschluss vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 295.95 - KPS §§ 20 a, b PartG-DDR, B II 1/95), also insbesondere auch die Früchte des belasteten Altvermögens (…Toussaint, ZAP-Ost, Fach 19, S. 329).
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