Rechtsprechung
| BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Unterscheidung hinsichtlich der verwaltungsverfahrensgestaltenden Wirkung von Zweitbescheid und wiederholender Verfügung - Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.03.1995 - 3 A 707.93
- BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
Auszug aus BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95
Das angegriffene Urteil weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 123.59 - (BVerwGE 13, 99) ab.Diese Würdigung beruht jedoch nicht auf einem abweichenden Rechtssatz des Verwaltungsgerichts, sondern auf der Anwendung des zutreffend erkannten Rechtssatzes, daß der lediglich wiederholende Hinweis auf eine frühere Verfügung kein neuer anfechtbarer Verwaltungsakt ist (vgl. BVerwGE 13, 99 [101]).
Dabei ist es im Einklang mit BVerwGE 13, 99 [103] von dem objektiven Erklärungsinhalt ausgegangen und hat seine Rechtsauffassung insbesondere darauf gestützt, daß die Beklagte auf den Bescheid vom 8. April 1992 ausdrücklich Bezug genommen und "nur zur Darstellung" der Bescheidgründe nochmals erläuternde Ausführungen gemacht hat.
- BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72
Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95
Diese Verfahrensweise beruht auf der richtigen Erkenntnis, daß auch die Ablehnung eines Wiederaufgreifens des Verfahrens ein anfechtbarer Verwaltungsakt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 -, BVerwGE 44, 333 [334 f.] m.w.N.).Während die Behörde über einen Antrag auf Wiederaufgreifen regelmäßig nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 27, 297; BVerwGE 44, 333 [335]; stRspr), ist sie zum Wiederaufgreifen unter anderem dann verpflichtet, wenn sich die dem Verwaltungsakt zugrundeliegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG).
- BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95
Die behauptete Abweichung liegt auch nicht in der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, daß sich durch § 7 a VZOG die für den vorliegenden Fall maßgebliche Sach- und Rechtslage deswegen nicht geändert hat, weil die Neuregelung nur auf diejenigen Zuordnungsverfahren anwendbar ist, die bei Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 noch nicht durch bestandskräftige Entscheidung der Zuordnungsbehörde abgeschlossen waren (vgl. Art. 14 Abs. 4 S. 1 2. VermRÄndG; s. dazu Urteil des Senats vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 -, BVerwGE 94, 279 [281 f.]). - BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
Wiedergutmachung Staatsprüfung
Auszug aus BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95
Während die Behörde über einen Antrag auf Wiederaufgreifen regelmäßig nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 27, 297; BVerwGE 44, 333 [335]; stRspr), ist sie zum Wiederaufgreifen unter anderem dann verpflichtet, wenn sich die dem Verwaltungsakt zugrundeliegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG).
- BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
Divergenzrüge; Gebührenbescheid; Bestandskraft; Wiederaufgreifen des Verfahrens; …
Eine wiederholende Verfügung, mit der ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird, ist mit diesem Regelungsgehalt ein Verwaltungsakt und insoweit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - Buchholz 114 § 2 VZOG Nr. 3).Diese Verfahrensweise beruht auf der richtigen Erkenntnis, dass auch die Ablehnung eines Wiederaufgreifens des Verfahrens ein anfechtbarer Verwaltungsakt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - Buchholz 114 § 2 VZOG Nr. 3, S. 6 f. m.w.N.) der insoweit auch einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich ist (vgl. § 58 VwGO).
- BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 3.08
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Handelsstatistik; Deutung eines zweiten …
Der Widerspruchsentscheid enthält damit lediglich eine wiederholende Verfügung als negative Entscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens und keinen Zweitbescheid, der neben der positiven Entscheidung über das Wiederaufgreifen zugleich eine erneute Sachentscheidung enthält und - bei Bestätigung des Erstbescheids - die gerichtliche Prüfung über das Begehren in der Sache eröffnet (vgl. Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - VIZ 1995, 656; Beschluss vom 10. Dezember 2001 - BVerwG 9 B 86.01 - NVwZ 2002, 482). - VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08
Wiederaufgreifen des Verfahrens
Die Entscheidung über den Wiederaufgreifensantrag ist damit allein verfahrensrechtlicher Natur und erschöpft sich in dem Regelungsgegenstand, ob sich die Behörde auf die Bestandskraft beruft und es so bei der bereits getroffenen Entscheidung verbleibt (sog. "wiederholende Verfügung") oder ob diese aufgehoben und anschließend eine neue Sachentscheidung getroffen wird (sog. "Zweitbescheid"; vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10.08.1995 - 7 B 296/95 -).Dementsprechend ist auch die Prüfbefugnis der Verwaltungsgerichte auf den verfahrensrechtlichen Gegenstand beschränkt, ob die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens gegeben und die hierzu angestellten Ermessenserwägungen ordnungsgemäß sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.08.1995 - 7 B 296/95 -).
- OVG Hamburg, 28.11.2024 - 4 Bf 129/24
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung, mit der die Freie und Hansestadt …
Unter einer wiederholenden Verfügung, die eine erneute Anfechtbarkeit in der Sache nicht eröffnet, wird dagegen die Erklärung einer Behörde verstanden, mit der sie auf einen früher erlassenen Verwaltungsakt hinweist oder eine vorangegangene Entscheidung wiederholt, ohne dass eine erneute Sachentscheidung ergeht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.1961, VI C 123.59, BVerwGE 13, 99, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 10.8.1995, 7 B 296.95, juris Rn. 2). - VGH Baden-Württemberg, 25.03.2026 - 9 S 669/25
Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs wegen (vermeintlich) zu hoch …
Denn auch eine Entscheidung, mit der lediglich ein Wiederaufgreifen abgelehnt wird, ist ein Verwaltungsakt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.12.2001 - 9 B 86.01 -, juris Rn. 4, und vom 10.08.1995 - 7 B 296.95 -, juris Rn. 3; Kellner, BayVBl 2025, 289, 296).Er ist allerdings allein verfahrensrechtlicher Natur und erschöpft sich in dem Regelungsgegenstand, ob sich die Behörde auf die Bestandskraft beruft und es so bei der bereits getroffenen Entscheidung verbleibt (sog. "wiederholende Verfügung") oder ob diese aufgehoben und anschließend eine neue Sachentscheidung getroffen wird (sog. "Zweitbescheid"; vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.08.1995 - 7 B 296.95 -, juris Rn. 3;… Senatsbeschluss vom 10.12.2008 - 9 S 1099/08 -, juris Rn. 4 f.;… Schoch in: Schoch/Schneider, VwVfG, § 51 Rn. 82, Stand: Mai 2025).
- BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00
Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut; …
Maßgeblich für die Schlüssigkeit des Vorbringens ist der im gerichtlichen Verfahren erreichte Stand der Dinge (Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11; Urteil vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 22.83 - BVerwGE 70, 110; Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272; Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86; Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 3; Beschluss vom 3. Mai 2000 - BVerwG 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42; jeweils m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2017 - 11 A 321/16
Wiederaufgreifen des Verfahrens; Rechtsänderung; Rückwirkung; …
Rn. 48 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1995 - 7 B 296.95 -, Buchholz 482.2 § 2 VZOG Nr. 3, S. 5 (7 f.) = juris, Rn. 5; Peuker, in: Knack/Henneke, VwVfG, Kommentar, 10. Auflage 2014, § 51 Rn. 36; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Auflage 2014, § 51 Rn. 99. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 11 A 155/17
Beantragung der Aufnahme als Spätaussiedler; Feststellung der deutschen …
Rn. 44 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1995 - 7 B 296.95 -, Buchholz 482.2 § 2 VZOG Nr. 3, S. 5 (7 f.) = juris, Rn. 5; Peuker, in: Knack/Henneke, VwVfG, Kommentar, 10. Auflage 2014, § 51 Rn. 36; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Auflage 2014, § 51 Rn. 99. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - 10 A 1013/08
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung bei Unterlassen von Ermittlungen des …
- BVerwG, 13.04.2021 - 1 B 10.21
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer …
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach den beiden von der Beschwerde herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10. August 1995 - 7 B 296.95 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 3 und Urteil vom 11. Dezember 2008 - 7 C 3.08 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 51), von denen die Vorinstanz abgewichen sein soll, ein - die gerichtliche Prüfung des Begehrens in der Sache erneut eröffnender - "Zweitbescheid" auch eine positive (inzidente) Entscheidung über das Wiederaufgreifen enthält. - OVG Saarland, 26.04.2016 - 1 A 103/15
Krankenhausrecht; wiederholende Verfügung; Zweitbescheid
- OVG Hamburg, 15.04.2014 - 3 Bf 50/11
Satzungsänderung des Versorgungswerks der Hamburger Ärztekammer - Zeitpunkt des …
- VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528
Kein Anspruch eines Polizeibeamten auf Löschung polizeilicher Daten oder …
- VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.206
Kein Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge
- VG Schleswig, 09.02.2021 - 1 B 166/20
Einstweiliger Rechtsschutz im Lebensmittelrecht
- OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 2 LB 8/20
Doppelte Berücksichtigung von Zeiten besonderer Auslandsverwendung im Rahmen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2017 - 11 A 2084/16
Aufnahme in das Bundesgebiet nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVG); Anspruch …
- VG Düsseldorf, 25.07.2024 - 28 K 3828/22
Denkmal, Eintragung, Fortschreibung, Zweitbescheid, Bekanntgabe, Klagebefugnis, …
- VGH Bayern, 16.02.2022 - 8 CS 21.2294
Notwendigkeit eines vollstreckbaren Grundverwaltungsakts bei Androhung eines …
- VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20
NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum …
- VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17
Einordnung eines Bescheides als Zweitbescheid oder als wiederholende Verfügung; …
- VG Schleswig, 12.05.2017 - 12 A 2/17
Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2001 - 11 A 3003/01
- OVG Saarland, 26.04.2016 - 1 A 102/15
Abgrenzung von wiederholender Verfügung und Zweitbescheid; Feststellung der …
- VG Göttingen, 13.08.2002 - 3 A 3280/00
Zulage wegen Wahrnehmung der Funktionen eines höherwertigen Amtes; Aufgaben eines …
- BVerwG, 01.08.2001 - 7 B 55.01
Rückübertragung eines Grundstücks wegen unredlichen Erwerbs nach dem …
- VG Berlin, 14.09.2022 - 12 K 27.21
Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung: Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage …
- VG Düsseldorf, 25.07.2024 - 28 K 3828/22
- VG München, 11.03.2024 - M 5 E 23.5578
Verbindung von Verfahren, Prozesskostenhilfe (gewährt), Verbot der Führung der …
- VG Göttingen, 14.01.1999 - 3 A 3487/97
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Klage über eine Auszahlung eines …
- VG Würzburg, 14.06.2016 - W 1 K 15.352
Anspruch auf Auszahlung eines Pflichtehrensoldes
- VG München, 13.11.2012 - M 1 K 12.2699
Beseitigungsanordnung für Hütten und Einfriedung im Außenbereich; keine …
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