Rechtsprechung
| BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Überraschungsentscheidung durch Änderung der Rechtsauffassung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 108 Abs 2 VwGO, § 86 Abs 3 VwGO
Überraschungsentscheidung durch Änderung der Rechtsauffassung - ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 24.02.2012 - 1 K 852/09
- OVG Sachsen, 06.12.2016 - 4 A 249/14
- BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17
Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es aber, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - [insoweit in Buchholz 404 IFG Nr. 10 nicht abgedruckt] juris Rn. 16, 18 …und vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12
Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17
Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es aber, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - [insoweit in Buchholz 404 IFG Nr. 10 nicht abgedruckt] juris Rn. 16, 18 und vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14
Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17
Eine grundsätzliche Bindung an Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils, von denen sich die Verwaltungsgerichte nur unter besonderen Voraussetzungen lösen können und auch müssen, ist hier - anders als etwa im Disziplinarrecht (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 37) - weder gesetzlich normiert, noch ist eine ansatzweise vergleichbare Konstellation gegeben.
- BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17
Denn vorliegend geht es nicht darum, dass ein bestimmtes Verhalten des Betroffenen strafrechtlich gewürdigt wird und zugleich Anknüpfungspunkt für eine seine Person treffende ordnungsrechtliche Sanktion ist (siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 - juris Rn. 2). - BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; Rechtsfolgenverweisung
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17
Die Garantie des rechtlichen Gehörs kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 7 B 26.15 - AbfallR 2016, 250 m.w.N.). - BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15
Atypik einer Kompostierungsanlage hinsichtlich der Geruchsemissionen
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4 und vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 - ZUR 2016, 286 Rn. 4 m.w.N.). - BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12
Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung; …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4 …und vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 - ZUR 2016, 286 Rn. 4 m.w.N.). - BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 39.12
Abweichungsrüge; unrichtige oder unterlassene Anwendung der vom …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17
Allein dies begründet noch keine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 7 B 39.12 - juris Rn. 8 m.w.N.).
- VGH Bayern, 18.05.2020 - 6 ZB 20.438
Zuwendung nach Sportförderrichtlinie
Die Garantie des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, B.v.16.1.2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6;… B.v. 26.7.2016 - 7 B 26.15 - juris Rn. 11 m.w.N.).Einer solchen gerichtlichen Anregung einer gütlichen Einigung liegen abschließende Bewertungen in aller Regel gerade nicht zugrunde (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 9).
- BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem neuen Grundstückseigentümer nach …
Zu diesem Zweck muss er Gelegenheit erhalten, sich zu allen Tatsachen und Rechtsfragen zu äußern, die für die Entscheidung erheblich sein können (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6).Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - juris Rn. 11, insoweit in Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 7 nicht abgedruckt, jeweils m.w.N.).
Rn. 25 Das Berufungsgericht hat auch seine vorläufige Rechtsauffassung im Zulassungsbeschluss vom 21. Februar 2020 nicht in so eindeutiger Weise zum Ausdruck gebracht, dass es davon nur noch nach einem vorherigen Hinweis hätte abweichen können (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 8 A 740/18
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter für auf …
Rn. 55 Vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 -, juris Rn. 11.
- VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809
Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2018 - 8 A 1590/16
Nachweis der Besitzberechtigung für die Kakadus; Beendigung der Überlassung der …
Rn. 44 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 11. August 2014 - 8 A 2587/12 -, juris Rn. 26. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2026 - 12 A 1543/24
Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten für die konkret wahrgenommene Dramatherapie
Rn. 6 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 -, juris Rn. 6, vom 2. Mai 2017 - 5 B 75.15 D -, juris Rn. 11, und vom 28. Mai 2015 - 1 B 22.15 u. a. -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - 4 A 2526/19.A -, juris Rn. 7.Rn. 8 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 -, juris Rn. 6, und vom 26. Juli 2016 - 7 B 26.15 -, juris Rn. 11, m. w. N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2022 - 8 A 1687/21
Ermessen der Straßenverkehrsbehörden bzgl. Gewährung einer Parkerleichterung für …
Rn. 44 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 19. April 2018 - 8 A 1590/16 -, juris Rn. 40 ff. - VGH Bayern, 18.03.2025 - 1 ZB 24.142
Beseitigung von Seecontainern
Insofern kann der Anspruch auf rechtliches Gehör auch verletzt sein, wenn das Gericht im Lauf des Verfahrens seine (vorläufige) Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Beteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2024 - 2 BvR 808/24 - NJW 2024, 2978; BVerwG, B.v. 24.11.2021 - 9 B 5.21 - NVwZ 2022, 493; B.v. 16.1.2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6;… B.v. 26.7.2016 - 7 B 26.15 - juris Rn. 11;… B.v. 29.1.2010 - 5 B 37.09 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1341
Erfolglose Verbandsklage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer …
Hat ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag gestellt, verletzt dessen Ablehnung das Recht des Beteiligten auf rechtliches Gehör und zugleich die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn das Gericht den Beweisantrag aus Gründen abgelehnt hat, die in der Prozessordnung keine Stütze finden (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 = juris Rn. 37;… vgl. auch BVerfG, B.v. 22.9.2009 - 1 BvR 3501/08 - juris Rn. 13). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16
Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis
Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es nur, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.01.2018 - BVerwG 7 B 3.17 -, juris, RdNr. 6, m.w.N.). - BVerwG, 11.01.2022 - 4 BN 24.21
Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Revision wegen Verfahrensfehlern
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".