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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.2024 - 7 B 30.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,17771
BVerwG, 26.06.2024 - 7 B 30.23 (https://dejure.org/2024,17771)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2024 - 7 B 30.23 (https://dejure.org/2024,17771)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2024 - 7 B 30.23 (https://dejure.org/2024,17771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die fristgerechte Klagebegründung; Beschwerde gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zur Änderung einer Eisenbahnüberführung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.07.2023 - 9 B 7.23

    Präklusion wegen Versäumung der Klagebegründungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2024 - 7 B 30.23
    Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass potentielle Kläger in aller Regel die Möglichkeit hatten, sich in Ausübung ihrer Beteiligungsrechte schon während des Verwaltungsverfahrens mit dem Inhalt der geplanten Entscheidung vertraut zu machen und etwaige Bedenken in den Entscheidungsprozess einzubringen (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 9 B 7.23 - NVwZ 2023, 1664 Rn. 8).

    Wie der Verwaltungsgerichtshof zutreffend ausgeführt hat, besteht der Zweck dieser Vorschrift darin, zur Straffung des Gerichtsverfahrens beizutragen, indem der Prozessstoff zu einem frühen Zeitpunkt handhabbar gehalten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 14) und der mit der Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch alsbald hinreichend umrissen wird (BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 S. 53 zur Parallelvorschrift des § 5 Abs. 3 VerkPBG; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 9 B 7.23 - NVwZ 2023, 1664 Rn. 7).

    Entscheidend ist, dass aus der Klagebegründung deutlich wird, worin die im Anhörungsverfahren geltend gemachten Bedenken im Kern bestanden und welchen der Einwendungen der Planfeststellungsbeschluss keine Rechnung getragen hat (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 9 B 7.23 - NVwZ 2023, 1664 Rn. 10).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2024 - 7 B 30.23
    Diesen Anforderungen wird eine nur stichwortartige Zusammenfassung nicht gerecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138 Rn. 16 ff. auch zur Vereinbarkeit der Frist mit Unionsrecht).

    Es ist - wie bereits oben ausgeführt - Aufgabe des Klägers innerhalb der Klagefrist fundiert die zur Begründung der Klage dienenden Tatsachen zu benennen (BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138 Rn. 16 ff.).

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2024 - 7 B 30.23
    Wie der Verwaltungsgerichtshof zutreffend ausgeführt hat, besteht der Zweck dieser Vorschrift darin, zur Straffung des Gerichtsverfahrens beizutragen, indem der Prozessstoff zu einem frühen Zeitpunkt handhabbar gehalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 14) und der mit der Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch alsbald hinreichend umrissen wird (BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 S. 53 zur Parallelvorschrift des § 5 Abs. 3 VerkPBG; BVerwG…, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 9 B 7.23 - NVwZ 2023, 1664 Rn. 7).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2024 - 7 B 30.23
    Sie kann sich vielmehr auf die Unterlagen beschränken, deren der Einzelne bedarf, um als Laie den Grad seiner Beeinträchtigung abschätzen und sich das Interesse, Einwendungen zu erheben, bewusst machen zu können (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 19).
  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 22 ZB 18.856

    Erfolgreiche Klage eines Naturschutzverbands gegen Windkraftanlage

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2024 - 7 B 30.23
    Soweit in dem von der Beschwerde zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Mai 2020 - 22 ZB 18.856 - (NVwZ-RR 2020, 1009 Rn. 73) die Auffassung vertreten wird, "dass die Verwaltungsakten generell Grundlage der Urteilsfindung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren seien" und sich deshalb die Frage stelle, ob das Aktenstudium "überhaupt als Aufwand verstanden werden kann", verfehlt die Entscheidung daher den hier zugrunde zu legenden rechtlichen Maßstab.
  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
    Auszug aus BVerwG, 26.06.2024 - 7 B 30.23
    Wie der Verwaltungsgerichtshof zutreffend ausgeführt hat, besteht der Zweck dieser Vorschrift darin, zur Straffung des Gerichtsverfahrens beizutragen, indem der Prozessstoff zu einem frühen Zeitpunkt handhabbar gehalten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 14) und der mit der Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch alsbald hinreichend umrissen wird (BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 S. 53 zur Parallelvorschrift des § 5 Abs. 3 VerkPBG; BVerwG…, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 9 B 7.23 - NVwZ 2023, 1664 Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2025 - 10 S 1411/23

    Anfechtungsklage eines Vorhabenträgers gegen belastende Nebenbestimmungen einer …

    Soweit die Klägerin meint, ihre Einwände ergäben sich schon aus den Verwaltungsakten, geht dies fehl, denn es ist ausgeschlossen, dass das Gericht von Amts wegen den Sachverhalt anhand der vorliegenden Akten erarbeitet und den Prozessstoff bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 26.06.2024 - 7 B 30.23 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 12.09.2024 - 22 A 24.40007

    Planfeststellungsbeschluss "Gesamtausbaumaßnahme München - Versäumung der …

    Andernfalls wäre der mit der Klagebegründungsfrist des § 18e Abs. 3 Satz 1 AEG verfolgte Zweck, den Prozessstoff durch frühzeitige Fixierung und Begrenzung handhabbar zu halten, nicht zu erreichen (BVerwG, B.v. 26.6.2024 - 7 B 30.23 - juris Rn. 7;… BayVGH, U.v. 30.5.2023 - 22 A 21.40025 - juris Rn. 45 m.w.N.; Steinkühler, UPR 2022, 241/248).

    Dies schließt es aus, dass das Gericht von Amts wegen den Sachverhalt anhand der vorliegenden Akten erarbeitet und den Prozessstoff bestimmt (BVerwG, B.v. 26.6.2024 - 7 B 30.23 - juris Rn. 7).

    Dies gilt umso mehr, weil der Klägerbevollmächtigte nicht nur auf die Einwendungen der Kläger (…kein geringer Ermittlungsaufwand vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2023 - 9 B 7.23 - juris Rn. 18; B.v. 26.6.2024 - 7 B 30.23 - juris Rn. 7), sondern auch pauschal auf die Einwendungen anderer von ihm vertretener Einwender Bezug nimmt.

    Der Zweck des § 18e Abs. 3 AEG besteht darin, zur Straffung des Gerichtsverfahrens beizutragen, indem der Prozessstoff zu einem frühen Zeitpunkt handhabbar gehalten wird (BVerwG, B.v. 26.6.2024 - 7 B 30.23 - juris Rn. 5 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 30.5.2023 - 22 A 21.40025 - juris Rn. 29 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.11.2024 - 22 CS 24.925

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung, Antrag des Genehmigungsinhabers …

    Wie unter 1.2.1 ausgeführt bleibt unklar, wogegen der Beigeladene (Kläger) sich wenden will; dies ist auch nicht aufgrund des Bescheids oder der Behördenakten offensichtlich (vgl. zu den Behördenakten im Übrigen BVerwG, B.v. 26.6.2024 - 7 B 30.23 - juris Rn. 7, wonach es ausgeschlossen ist, dass das Gericht von Amts wegen den Sachverhalt anhand der vorliegenden Akten erarbeitet und den Prozessstoff bestimmt).
  • BVerwG, 19.02.2025 - 11 VR 11.24
    Der Ablauf der Frist gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob Akteneinsicht innerhalb der Frist gewährt wurde (vgl. zu § 6 UmwRG: BVerwG…, Urteil vom 23. Mai 2024 - 7 C 1.23 - NVwZ 2024, 1926 Rn. 25 …und Beschluss vom 5. Juli 2023 - 9 B 7.23 - NVwZ 2023, 1664 Rn. 9 ff.; zu § 18e Abs. 5 AEG a. F.: Beschluss vom 26. Juni 2024 - 7 B 30.23 - juris Rn. 3).
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