1Eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung die zur Begründung ihrer Klage gegen eine Entscheidung im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 oder gegen deren Unterlassen dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. 2Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn die Voraussetzung nach § 87b Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Verwaltungsgerichtsordnung erfüllt ist. 3§ 87b Absatz 3 Satz 2 und 3 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt entsprechend. 4Die Frist nach Satz 1 kann durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter auf Antrag verlängert werden, wenn die Person oder die Vereinigung in dem Verfahren, in dem die angefochtene Entscheidung ergangen ist, keine Möglichkeit der Beteiligung hatte.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29.05.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
02.06.2017 | Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben | 29.05.2017 |
Rechtsprechung zu § 6 UmwRG
190 Entscheidungen zu § 6 UmwRG in unserer Datenbank:
- VG Aachen, 05.05.2022 - 10 L 596/21
Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens?
- VG Arnsberg, 26.04.2022 - 4 K 35/20
Standortbezogene Verträglichkeitsprüfung: Welche artenschutzrechtliche Belange ...
- VG Aachen, 05.05.2022 - 10 L 599/21
Planfeststellung; Unterbleibensentscheidung; Anliegergebrauch; Immissionsschutz ...
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 8 ZB 20.1873
Präklusion des Klagevorbringens nach § 6 UmwRG
- VG Stuttgart, 25.01.2022 - 2 K 2277/19
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 25.01.2021 - 2 K 2277/19
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Präklusion; Verspätete ...
- VG Stuttgart, 25.01.2021 - 2 K 2277/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - 10 D 43/17
Bebauungsplan für das DOC Remscheid ist unwirksam
- VGH Bayern, 22.05.2020 - 22 ZB 18.856
Erfolgreiche Klage eines Naturschutzverbands gegen Windkraftanlage
- OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Präklusion nach § 6 UmwRG; Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses ...
- VG München, 26.10.2021 - M 2 K 20.2234
Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage innerhalb der ...
Querverweise
Auf § 6 UmwRG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
- § 8 (Überleitungsvorschrift)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 17e (Rechtsbehelfe)