Rechtsprechung
| BVerwG, 03.04.1990 - 7 B 32.90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ersatzschulfinanzierung - Finanzhilfe - Schule für nichtärztliche Heilberufe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von Finanzhilfe nach § 129 NSchG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatzschulen (Finanzhilfe) - Einbeziehung in den Anwendungsbereich des Schulgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 28.04.1987 - 1 OS VG A 124/86
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.10.1989 - 13 A 54/87
- BVerwG, 03.04.1990 - 7 B 32.90
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86
Kontrolldichte
Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 7 B 32.90
Daß es einer verordnungsrechtlichen Regelung bedürfte, um den aus Gründen der Gleichbehandlung zuzusprechenden Anspruch auf Einbeziehung in den Geltungsbereich des Schulgesetzes zu erfüllen, schlösse dessen gerichtliche Durchsetzung im Verwaltungsrechtsweg nicht aus (vgl. BVerwGE 80, 355 [BVerwG 03.11.1988 - 7 C 115/86] und Senatsurteil vom 7. September 1989 - BVerwG 7 C 4.89 - <DVBl. 1990, 155 = BayVBl. 1990, 117 m. A. v. Allesch S. 120>). - BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89
Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung - …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 7 B 32.90
Daß es einer verordnungsrechtlichen Regelung bedürfte, um den aus Gründen der Gleichbehandlung zuzusprechenden Anspruch auf Einbeziehung in den Geltungsbereich des Schulgesetzes zu erfüllen, schlösse dessen gerichtliche Durchsetzung im Verwaltungsrechtsweg nicht aus (vgl. BVerwGE 80, 355 [BVerwG 03.11.1988 - 7 C 115/86] und Senatsurteil vom 7. September 1989 - BVerwG 7 C 4.89 - <DVBl. 1990, 155 = BayVBl. 1990, 117 m. A. v. Allesch S. 120>). - BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 99.86
Verfassungsmäßigkeit - Private Ersatzschulen - Regelförderung - Ersatzschulwesen …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 7 B 32.90
Daß dem Kläger aus der Gewährleistung der Privatschulfreiheit in Art. 7 Abs. 4 GG und dem daraus abzuleitenden Recht auf verfassungsgemäße Förderung der Ersatzschulen durch den Landesgesetzgeber kein Finanzierungsanspruch erwächst, hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend entschieden (vgl. BVerwGE 79, 154).
- BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 …
Erfüllt eine Schule die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG, so ist kein Platz mehr für eine gegenteilige, auf Landesrecht gründende Entscheidung (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1990 7 B 119.90, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 11 Nr. 34 zu Art. 7 Abs. 4 GG; vom 3. April 1990 7 B 32.90, Buchholz, a. a. O., 11 Nr. 32 zu Art. 7 Abs. 4 GG; ausführlich Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 10. Juni 1993 13 L 4856/93, nicht veröffentlicht (NV); vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 90, 107; in DVBl 1994, 751). - BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
Berufsfachschule - Besondere Art der Berufsausbildungsstätte - Private …
Notfalls könnte sie nämlich, etwa unter Berufung auf ihre Grundrechte, auf Feststellung klagen, daß das Land Niedersachsen verpflichtet sei, sie auf dem Wege über den Erlaß einer Erweiterungsverordnung in den Kreis der zu fördernden Ersatzschulen einzubeziehen (vgl. Beschluß vom 3. April 1990 - BVerwG 7 B 32.90 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 32 mit Hinweis auf BVerwGE 80, 355, 361 und Urteil vom 7. September 1989 - BVerwG 7 C 4.89 - DVBl 1990, 155). - OVG Niedersachsen, 17.08.1994 - 13 L 4856/93
Ersatzschule: Genehmigung einer MTA-Lehranstalt; Anerkennung, staatliche; …
Zum anderen muß er, was finanzielle Zuwendungen angeht, seine Förderung auf eine für den Schulträger hinreichend kalkulierbare Grundlage stellen, die der Höhe nach außerdem zumindest Vorsorge dagegen trifft, daß das Grundrecht auf Errichtung von Ersatzschulen wegen der dem Schulträger auferlegten Bindungen faktisch leerläuft (…vgl. insbesondere BVerfG, Beschl. v. 9.3.1994 - 1 BvR 682, 712/88 - a.a.O. m.w.N.) Das bedeutet u.a., daß der Staat entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. Urt. v. 27.10.1989, a.a.O., UA S. 12; so auch noch Beschl. des BVerwG v. 3.4.1990 - BVerwG 7 B 32.90 - Buchholz 11 Nr. 32 zu Art. 7 Abs. 4 GG) seine Pflicht zu Schutz und Förderung jedenfalls nicht generell mit Leistungen erfüllen kann, die er als freiwillig gekennzeichnet und von der Haushaltslage abhängig macht (…BVerfG, a.a.O., S. 750).Vor diesem Hintergrund bedürfen die Vorschriften des § 1 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NSchG für private MTA-Schulen wie diejenige der Klägerin der verfassungskonformen Auslegung: Wegen des Schutzanspruchs des Trägers einer Ersatzschule ist - erstens - Satz 2 nicht im Sinne einer (bloßen) Ermächtigung des Verordnungsgebers zu verstehen, nach Ermessen in bezug auf die Finanzhilfe den Geltungsbereich des NSchG auf die in Rede stehenden Schulen zu erstrecken; mit Blick auf Art. 7 Abs. 4 GG erteilt die Vorschrift vielmehr einen diesbezüglichen Regelungsauftrag, wobei dem Verordnungsgeber bei Beachtung des Gleichheitssatzes nach Maßgabe des § 1 Abs. 5 Satz 3 NSchG ein Gestaltungsspielraum eingeräumt ist; der Anspruch auf entsprechende Einbeziehung in den Geltungsbereich des NSchG kann - und ist erforderlichenfalls - vom Schulträger durch verwaltungsgerichtliche Klage geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.4.1990 a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
Zugangeröffnung zu einem Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren der …
Notfalls könnte sie nämlich, etwa unter Berufung auf ihre Grundrechte, auf Feststellung klagen, daß das Land Niedersachsen verpflichtet sei, sie auf dem Wege über den Erlaß einer Erweiterungsverordnung in den Kreis der zu fördernden Ersatzschulen einzubeziehen (vgl. Beschluß vom 3. April 1990 - BVerwG 7 B 32.90 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 32 mit Hinweis auf BVerwGE 80, 355, 361 und Urteil vom 7. September 1989 - BVerwG 7 C 4.89 - DVBl 1990, 155). - BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 119.90
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
Auch in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1989 - 13 OVG A 54/87 - (= Berufungsentscheidung in dem mit Senatsbeschluß vom 3. April 1990 abgeschlossenen Beschwerdeverfahren BVerwG 7 B 32.90), auf das sich die Beschwerde bezieht, wird übrigens lediglich ausgeführt, daß die in Rede stehenden Schulen im Sinne des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG "Ersatz für öffentliche Schulen", nach dieser verfassungsrechtlichen Begriffsbestimmung also Ersatzschulen seien; die Genehmigungsfähigkeit der Schulen wird in diesem Zusammenhang weder geprüft noch erkennbar vorausgesetzt.
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