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| OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2013 - 7 B 323/13.NE |
Volltextveröffentlichungen (5)
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VwGO § 47 Abs. 6
Voraussetzungen für die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2013 - 7 D 18/13
Wirksamkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich Errichtung und Ansiedlung eines …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2013 - 7 B 323/13
Die Beigeladene hat in der mündlichen Verhandlung erklärt, sie werde bis zum Eintritt der Rechtskraft in dem Verfahren 7 D 18/13.NE keinen weiteren Bauantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans stellen, auch keinen Dritten oder Rechtsnachfolger zur Stellung eines Bauantrages ermächtigen und es seien auch keine unentschiedenen Bauanträge anhängig.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2013 - 7 D 18/13
Wirksamkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich Errichtung und Ansiedlung eines …
Rn. 32 Zur Begründung verweist sie im Wesentlichen auf ihre Ausführungen im Eilverfahren (7 B 323/13.NE).Rn. 36 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, der Gerichtsakten in den Verfahren 7 D 19/13.NE und 7 B 323/13.NE, der beigezogenen Planaufstellungsvorgänge, der Planurkunde des Bebauungsplanes, der Planurkunde des Flächennutzungsplans Nr. 17.3 und der Verwaltungsvorgänge zur 17. Änderung des Regionalplanes Bezug genommen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 7 D 89/14
Festsetzung eines Sondergebiets "Möbelhaus mit einer Gesamtverkaufsfläche" für …
Rn. 23 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und dem Verfahren 7 D 96/14.NE, der Gerichtsakten in den Verfahren 7 D 18/13.NE, 7 D 19/13.NE und 7 B 323/13.NE, der in diesen Verfahren beigezogenen Planaufstellungsvorgänge, der Planurkunden des jeweiligen Bebauungsplanes, der Planurkunde des Flächennutzungsplans Nr. 17.3 und der Verwaltungsvorgänge zur 17. Änderung des Regionalplanes Bezug genommen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 7 D 96/14
Geltendmachung von Einwendungen des Betreibers mehrerer Einrichtungshäuser und …
Rn. 24 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und dem Verfahren 7 D 89/14.NE, der Gerichtsakten in den abgeschlossenen Verfahren 7 D 18/13.NE, 7 D 19/13.NE und 7 B 323/13.NE, der in diesen Verfahren beigezogenen Planaufstellungsvorgänge, der Planurkunden des jeweiligen Bebauungsplanes, der Planurkunde des Flächennutzungsplans Nr. 17.3 und der Verwaltungsvorgänge zur 17. Änderung des Regionalplanes Bezug genommen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2013 - 7 D 19/13
Wirksamkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich der Ansiedlung eines Möbelhauses
Rn. 38 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, der Gerichtsakten in den Verfahren 7 D 18/13.NE und 7 B 323/13.NE, der beigezogenen Planaufstellungsvorgänge, der Planurkunde des Bebauungsplanes, der Planurkunde des Flächennutzungsplans Nr. 17.3 und der Verwaltungsvorgänge zur 17. Änderung des Regionalplanes Bezug genommen.
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