Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.1997 - 7 B 39.97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Prüfungsumfang im Revisionsverfahren - Zulässigkeit einer Globalanmeldung einer Erbengemeinschaft - Ausschlussfristen im Rahmen des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 30a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vermögensgesetz; Wirksamkeit einer vermögensrechtlichen Anmeldung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.09.1996 - 9 A 395.94
- BVerwG, 10.03.1997 - 7 B 39.97
Papierfundstellen
- ZIP 1997, 864
- ZIP 1997, 907
- NJ 1997, 383
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95
Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1997 - 7 B 39.97
Dazu hat der Senat in seinem Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2) folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 24.05
Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung: hinreichend …
Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung, dass in dem betreffenden Restitutionsantrag u.a. die Person des Berechtigten hinreichend konkret bezeichnet und durch eine hinter dem Rückgabeantrag stehende Willenserklärung des Berechtigten gedeckt sein muss, um dem besonderen öffentlichen Interesse daran zu genügen, dass möglichst bald Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Grundstücksverkehr herbeigeführt werden und der Verfügungsberechtigte Gewissheit über die Verkehrsfähigkeit seines Vermögensgegenstandes erhält, (Beschluss vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 3; Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 10 = BVerwGE 109, 169; Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 sowie Urteil vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 28.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 40).Mit dieser personen- und gegenstandsbezogenen Individualisierbarkeit soll verhindert werden, dass auch nach Ablauf der Frist zur Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche eine Vielzahl von Personen in Betracht kommt, die sich nachträglich als Berechtigte melden (Beschluss vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - a.a.O.).
Zwar hat die Rechtsprechung eine Anmeldung durch vollmachtlose Vertreter nicht für ausreichend gehalten und die Ausschlussfrist des § 30a VermG nur als gewahrt angesehen, wenn die Person des Berechtigten in der Anmeldung konkret bezeichnet ist (vgl. z.B. Beschluss vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - a.a.O.).
Nichts anderes folgt aus der bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - a.a.O.), dass nach § 31 Abs. 1b VermG der Vermögenswert noch nachträglich konkretisiert werden kann, der Antragsteller aber der Person nach feststehen müsse, weil er sonst seiner Substantiierungspflicht nicht nachkommen könne.
- BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter …
Aus diesem Grund ist es zur Fristwahrung geboten, den geltend gemachten Anspruch durch Angaben zu Art, Umfang und Ort der Belegenheit des Vermögenswerts sowie durch eindeutige Bezeichnung der Person des Berechtigten zu individualisieren (Beschluß vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3). - BVerwG, 19.12.2007 - 8 C 8.07
Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung; hinreichend …
Rn. 16 Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass in dem betreffenden Restitutionsantrag u.a. die Person des Berechtigten hinreichend konkret bezeichnet sein muss und im Fall der Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche durch einen bevollmächtigten Vertreter diese durch eine hinter dem Rückgabeantrag stehende Willenserklärung des Berechtigten gedeckt sein muss, um dem besonderen öffentlichen Interesse daran zu genügen, dass möglichst bald Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Grundstücksverkehr herbeigeführt werden und der Verfügungsberechtigte Gewissheit über die Verkehrsfähigkeit seines Vermögensgegenstandes erhält (Beschluss vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 3;… Urteile vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - a.a.O.; vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21; vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 28.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 40; vom 13. September 2001 - BVerwG 7 C 30.00 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 25).Mit dieser personen- und gegenstandsbezogenen Individualisierbarkeit soll verhindert werden, dass nach Ablauf der Frist zur Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche eine Vielzahl von Personen in Betracht kommt, die sich nachträglich als Berechtigte melden (Beschluss vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - a.a.O.).
- BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose …
Zwar muss grundsätzlich bei der Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruchs die Person des Berechtigten oder - bei einer Erbengemeinschaft - wenigstens eines der gesamthänderisch gebundenen Beteiligten bezeichnet werden (Beschluss vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 3). - BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00
Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit; …
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Restitutionsantrag die Person des Berechtigten hinreichend konkret bezeichnen und durch eine hinter dem Rückgabeantrag stehende Willenserklärung des Berechtigten gedeckt sein muss (Beschluss vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3; Beschluss vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 B 134.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 11; Beschluss vom 26. August 1999 - BVerwG 7 B 122.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 15; Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ). - VG Weimar, 19.02.2003 - 1 K 1640/01
Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen, …
Nach den für Erbengemeinschaften geltenden Grundsätzen (vgl. VG Weimar, Urteil vom 27. Juni 2000,- 4 K 2172/99.We -, Seite 15 ff. des Umdrucks; vgl. ferner BVerwG, VIZ 1997, 351 f.; VIZ 1997, 352; vgl. BVerwG, VIZ 1996, 37) konnte die Klägerin aufgrund ihrer sich aus § 2039 BGB ergebenden Vertretungsbefugnis noch im Rahmen des vorliegenden Verfahrens ihr Klagebegehren dahingehend klarstellen, dass sie das streitgegenständliche Vorkaufsrecht nicht nur für sich, sondern im Namen der Erbengemeinschaft nach G für sich und die übrigen Miterben - insoweit in einer Gesamthandgemeinschaft stehend - geltend macht.Die Zulässigkeit dieser Verfahrensweise insbesondere auch im Hinblick auf § 30a VermG folgt daraus, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung lediglich erfordert, dass zumindest die Person eines Anspruchstellers - hier der Klägerin - fristgemäß feststeht (vgl. BVerwG, VIZ 1997, 352;… vgl. auch Redeker/Hirtenschulz, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 30 a Rdz. 8;… Kuhlmey/Wittmer, VermG § 30a Rdz. 29; vgl. auch BVerwG, ZOV 1999, 395, 396).
- BVerwG, 12.02.2010 - 8 B 96.09
Fristwahrung für Rückübertragungsansprüche
Danach ist zur Wahrung der Frist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG geboten, den geltend gemachten Anspruch durch Angaben zu Art, Umfang und Ort der Belegenheit des Vermögenswertes sowie durch eindeutige Bezeichnung der Person des Berechtigten zu individualisieren (Beschluss vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 3; Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 10). - BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Restitutionsantrag; Ausschlußfrist; Entschädigungsantrag; Übergang von einem …
Zwar ist es zulässig, angemeldete Ansprüche nach Fristablauf zu konkretisieren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3 m.w.N.). - BVerwG, 15.12.1999 - 8 C 27.98
Recht der offenen Vermögensfragen
Beide setzen voraus, daß das Begehren des vermeintlich Berechtigten - schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 21.97 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 8 S. 12) - unmißverständlich auf die Restitution des entzogenen Vermögensgegenstandes nach den Regeln des Vermögensgesetzes gerichtet ist und bei der zuständigen Stelle geltend gemacht wird (vgl. zu den Anforderungen an die nötige Individualisierung: Beschlüsse vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3 S. 9 und vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 8 sowie Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - VIZ 1999, 664 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 30 a VermG vorgesehen). - BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 20.98
Recht der offenen Vermögensfragen
Das Antragserfordernis gemäß § 30 VermG setzt unbeschadet der gemäß § 31 Abs. 1 b VermG bestehenden Möglichkeit, auf Aufforderung Unklarheiten bezüglich des Gegenstandes des Antrags nachträglich zu beseitigen zumindest voraus, daß innerhalb der Frist des § 30 a VermG hinreichend individualisierte Angaben zur Person des Berechtigten und zum Gegenstand des Anspruchs gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 10. März 1997 BVerwG 7 B 39.97 Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3 S. 9 und vom 22. April 1999 BVerwG 8 B 81.99 zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen). - BVerwG, 30.11.2000 - 8 B 206.00
Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche, - durch Miterben, Anmeldefrist, …
- BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
- BVerwG, 22.04.1999 - 8 B 81.99
Revision - Zulässigkeit - Zulassung - Darlegungsgebot - Grundsätzliche Bedeutung …
- BVerwG, 26.04.2000 - 8 B 68.00
Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen …
- VG Berlin, 22.08.2013 - 29 K 67.11
Anfechtung der Erlösauskehrverpflichtung; Ansprüche aus einer Anteilsschädigung
- BVerwG, 21.06.1999 - 8 B 8.99
Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Wahrung der …
- BVerwG, 17.06.1997 - 7 B 154.97
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- VG Berlin, 09.11.2001 - 31 A 282.01
Klage gegen einen Investitionsvorrangbescheid; Vorliegen einer Klagebefugnis; …
- VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 1686/04
Wirksamkeit eines amerikanischen Testaments
- VG Magdeburg, 25.02.2003 - 5 A 65/02
- VG Schwerin, 22.09.1998 - 7 A 506/95
Anspruch auf Rückübertragung von enteigneten Grundbesitz; Anwendungsbereich des …
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