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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.2009 - 7 B 46.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11279
BVerwG, 10.02.2009 - 7 B 46.08 (https://dejure.org/2009,11279)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2009 - 7 B 46.08 (https://dejure.org/2009,11279)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 7 B 46.08 (https://dejure.org/2009,11279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für den Neubau von drei kombinierten Trapschießanlagen und Skeetschießanlagen als Erweiterung einer im Außenbereich gelegenen Schießanlage - Errichtung einer Schießanlage als privilegiertes Vorhaben i.S.v. ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76

    Privilegierung eines Schießplatzes im Außenbereich; Verzicht auf den Schutz gegen …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2009 - 7 B 46.08
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein allgemeines Interesse daran besteht, Personen die Möglichkeit zu Schießübungen zu geben, die als Jäger oder aus anderen Gründen berechtigt sind, Schusswaffen zu führen (Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 150; Beschluss vom 9. September 2004 - BVerwG 4 B 58.04 - BauR 2005, 1136).
  • BVerwG, 09.09.2004 - 4 B 58.04

    Pferdehaltung im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2009 - 7 B 46.08
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein allgemeines Interesse daran besteht, Personen die Möglichkeit zu Schießübungen zu geben, die als Jäger oder aus anderen Gründen berechtigt sind, Schusswaffen zu führen (Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 150; Beschluss vom 9. September 2004 - BVerwG 4 B 58.04 - BauR 2005, 1136).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12

    Zur Zulässigkeit von Schießplätzen und Schießständen im Außenbereich

    Die vom Oberverwaltungsgericht vorgenommene "Trennung zwischen 'privilegierungsfähigem' jagdlichen Ausbildungs- und Übungsschießen auf der einen und 'nicht privilegierungsfähigem' sportlichen und Wettkampfschießen auf der anderen Seite" stehe in Widerspruch zum Urteil des Senats vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 150), bestätigt durch Beschluss vom 10. Februar 2009 - BVerwG 7 B 46.08 - (BRS 74 Nr. 108).

    Zwar trifft es zu, dass ein allgemeines Interesse daran besteht, Personen die Möglichkeit zu Schießübungen zu geben, die als Jäger oder aus anderen Gründen berechtigt sind, Schusswaffen zu führen (…Urteil vom 28. April 1978 a.a.O.; Beschlüsse vom 9. September 2004 - BVerwG 4 B 58.04 - BRS 67 Nr. 96 und vom 10. Februar 2009 a.a.O.).

    Entscheidend ist, ob an der Vornahme einer bestimmten Tätigkeit ein überwiegendes allgemeines Interesse besteht (Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143; Beschluss vom 10. Februar 2009 a.a.O.).

    Das ist Aufgabe des Tatsachengerichts und einer verallgemeinerungsfähigen, rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (Beschluss vom 10. Februar 2009 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 10 A 237/11

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Erteilung einer Baugenehmigung zur …

    Rn. 38 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2009- 7 B 46.08 -, BRS 74 Nr. 108.
  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 9 K 5542/10

    Außenbereich, Privilegierung, Hundeschule, Hundepension

    Rn. 51 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 7 B 46/08 -, juris Rn 8.
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