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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.1992 - 7 B 47.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3330
BVerwG, 06.04.1992 - 7 B 47.92 (https://dejure.org/1992,3330)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1992 - 7 B 47.92 (https://dejure.org/1992,3330)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1992 - 7 B 47.92 (https://dejure.org/1992,3330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 428
  • DÖV 1992, 841
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 12/97

    Umwandlung der auf der Grundlage der Kommunalverfassung der DDR bis zum …

    Damit fand eine Kompetenzverlagerung statt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.04.1992 - BVerwG 7 B 47.92 -, NVwZ-RR 1992, 428; Gern, Deutsches Kommunalrecht, 2. Aufl. 1997, S. 568 RdNnr.
  • BVerwG, 09.12.2004 - 5 B 80.04

    Bestimmung der Rechtsgrundlage eines Übergangs der vertraglich begründeten …

    Der Zuständigkeitswechsel bewirkt auch keine umfassende Funktionsnachfolge in die das jugendhilferechtliche Rechtsverhältnis betreffenden Rechte und Pflichten; im Übrigen wäre selbst eine Funktionsnachfolge nicht notwendig mit einer Rechtsnachfolge verbunden, da sich Funktionen (Aufgaben) nämlich sowohl im privaten wie im öffentlichen Bereich übernehmen lassen, ohne gleichzeitig in die aus einer früheren Aufgabenerfüllung erwachsenen Rechte und Pflichten einzutreten (BVerwG, Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 7 B 47.92 - Buchholz 316 § 60 VwVfG Nr. 3).
  • OVG Saarland, 24.08.2007 - 1 A 49/07

    Zulässigkeit der (rückwirkenden) Aufgabenübertragung auf Zweckverband; …

    Demgegenüber führt selbst die Klägerin keinen einleuchtenden Grund an, warum es verboten sein soll, einem Zweckverband die Erledigung auch solcher Angelegenheiten zu übertragen, die zwar vor seiner Gründung angefallen, aber noch nicht abschließend erledigt sind zum Problem vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6.4.1992 - 7 B 47/92 -, NVwZ-RR 1992, 428; OVG Münster, Beschluss vom 7.9.2004 - 9 B 1551/04 -, NVwZ-RR 2005, 278, und Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. Auflage, Rdnr. 935.
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