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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.2001 - 7 B 56.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11077
BVerwG, 05.11.2001 - 7 B 56.01 (https://dejure.org/2001,11077)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.2001 - 7 B 56.01 (https://dejure.org/2001,11077)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 2001 - 7 B 56.01 (https://dejure.org/2001,11077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Befugnis eines Prozessgerichts zum Absehen von der Ausführung eines Beweisbeschlusses - Anforderungen an die Unterrichtung der Beteiligten durch das Gericht bei nicht ausdrücklicher Aufhebung eines Beweisbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 7 B 56.01
    Da das Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt ist, setzt die Zulassung der Revision voraus, dass hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86

    Entlastung - Berufungsbegründung - Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 7 B 56.01
    Ein solcher Vortrag gehört jedoch nach ständiger Rechtsprechung zu den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Begründung einer Gehörsrüge (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 Nr. 45 m.w.N.;… Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 41 zu § 133); denn dem Betroffenen kann nur dann unter Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs das Wort abgeschnitten worden sein, wenn er überhaupt noch die Absicht weiteren Vorbringens hatte.
  • BVerwG, 06.11.1964 - IV C 153.64

    Erfordernis der Zustimmung der Verfahrensbeteiligten zu einer Beweiserhebung bzw. …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 7 B 56.01
    Das Gericht muss aber, wenn es den Beweisbeschluss nicht ausdrücklich aufhebt, die Verfahrensbeteiligten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs von seinem Sinneswandel unterrichten, damit diese sich auf die geänderte Prozesssituation einrichten und den Vortrag nachholen könnten, den sie bislang mit Rücksicht auf die bisherige Rechtsauffassung des Gerichts unterlassen haben (BVerwG, Urteil vom 6. November 1964 - BVerwG 4 C 153.64 - NJW 1965, 413).
  • BVerwG, 28.10.2008 - 7 BN 4.08

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Zutreffende Festlegung …

    Aus der Rechtsnatur des Beweisbeschlusses als prozessleitender Anordnung folgt aber, dass das Tatsachengericht befugt ist, von der Ausführung eines Beweisbeschlusses abzusehen, wenn es zu der Überzeugung gelangt, dass die angeordnete Beweiserhebung nicht oder nicht mehr geboten ist (vgl. Beschluss vom 5. November 2001 - BVerwG 7 B 56.01 - juris).

    Rn. 14 Das Gericht muss allerdings, wenn es den Beweisbeschluss nicht ausdrücklich aufhebt, die Verfahrensbeteiligten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs von seinem Sinneswandel unterrichten, damit diese sich auf die geänderte Prozesssituation einrichten und den Vortrag nachholen können, den sie bislang mit Rücksicht auf die bisherige Rechtsauffassung des Gerichts unterlassen haben (vgl. Beschluss vom 5. November 2001 - BVerwG 7 B 56.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.03.2022 - 6 A 9.21

    Aufhebung des Beweisbeschlusses nach Anhörung der Beteiligten

    Erforderlich ist lediglich, dass dies den Beteiligten - wie hier geschehen - rechtzeitig mitgeteilt und ihnen Gelegenheit gegeben wird, hierzu Stellung zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 1963 - 4 C 125.63 - BVerwGE 17, 172 …und vom 9. März 1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 Rn. 29 sowie Beschlüsse vom 26. August 1980 - 3 B 15.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 128 S. 31 und vom 5. November 2001 - 7 B 56.01 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 29.12.2004 - 1 B 91.04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtkundgabe einer Änderung …

    Unter solchen Umständen scheidet eine Gehörsverletzung aus, zumal es der Prozessbevollmächtigte der Beigeladenen unterlassen hat zu versuchen, sich Gehör dadurch zu verschaffen, dass er dem Verfahren nach § 130 a VwGO widersprochen und beantragt hätte, die noch ausstehende Stellungnahme des UNHCR einzuholen oder den ergangenen Beweisbeschluss - ggf. mit der Gelegenheit zu weiterem Gehör - zu ändern (vgl. Beschluss vom 5. November 2001 - BVerwG 7 B 56.01 - und Urteil vom 6. November 1964 - BVerwG IV C 153.64 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 39).
  • BFH, 06.06.2006 - V B 142/05

    Rechtliches Gehör; Urteil vor Ausführung eines Beweisbeschlusses

    Erlässt das FG dagegen vor der vollständigen Ausführung eines Beweisbeschlusses ein Urteil, ohne einen entsprechenden Hinweis gegeben zu haben, versagt es das rechtliche Gehör (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Oktober 1971 I R 46/69, BFHE 103, 137, BStBl II 1972, 20; vom 12. August 1981 I R 10/78, juris; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2001 7 B 56/01, juris;… BFH-Beschlusss vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343).
  • BFH, 03.12.2002 - X B 26/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Erlässt das FG dagegen vor der vollständigen Ausführung eines Beweisbeschlusses ein Urteil, ohne einen entsprechenden Hinweis gegeben zu haben, versagt es das rechtliche Gehör (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 6. Oktober 1971 I R 46/69, BFHE 103, 137, BStBl II 1972, 20; vom 12. August 1981 I R 10/78, juris Nr: STRE815055760; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2001 7 B 56/01, juris Nr: WBRE410008462).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 6 A 1137/08

    Entlassung eines Lehramtsanwärters aus dem Vorbereitungsdienst; …

    Rn. 51 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2001 - 7 B 56.01-, juris, und vom 26. August 1980 - 3 B 15.80 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 128; Urteil vom 6. November 1964 - BVerwG 4 C 153.64 -, NJW 1965, 413; ferner Heinrich, a.a.O.; Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt, § 98 Rn. 16; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, § 98 Rn. 1; Geiger in Eyermann/Fröhler, VwGO, 12. Auflage 2006, § 98 Rn. 3, jeweils mit weiteren Nachweisen.
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