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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.2011 - 7 B 56.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7735
BVerwG, 25.10.2011 - 7 B 56.11 (https://dejure.org/2011,7735)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2011 - 7 B 56.11 (https://dejure.org/2011,7735)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 7 B 56.11 (https://dejure.org/2011,7735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein Entfallen der Abwasserabgabe bei einer Verrechnung mit Aufwendungen für die Abwasserbehandlungsanlage der Verwaltungsgemeinschaft Schnaudertal; Anforderungen an eine gerichtliche Verletzung des Gebots auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbwAG § 10 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Voraussetzungen für ein Entfallen der Abwasserabgabe bei einer Verrechnung mit Aufwendungen für die Abwasserbehandlungsanlage der Verwaltungsgemeinschaft Schnaudertal; Anforderungen an eine gerichtliche Verletzung des Gebots auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04

    Abwasserabgabe; Verrechnung, nachträgliche -; Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2011 - 7 B 56.11
    Zwar hat das Verwaltungsgericht diese Auffassung unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 2005 - BVerwG 9 C 4.04 - (BVerwGE 123, 292 = Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 9) vertreten; es ist jedoch zumindest zweifelhaft, ob dem gefolgt werden kann.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98

    Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2011 - 7 B 56.11
    Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen auch in seine Erwägungen einbezogen hat, so dass nur bei Vorliegen deutlich gegenteiliger Anhaltspunkte ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör angenommen werden kann (vgl. u.a. Beschluss vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 132.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 162 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2011 - 7 B 56.11
    Rn. 4 Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) gebietet, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten in Erwägung zieht (BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 1981 - 1 BvR 1024/79 - BVerfGE 58, 353 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 224/11

    Verrechnung von Abwasserabgaben mit Investitionsaufwendungen für Kläranlage; …

    Rn. 15 Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin zu 2. hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 25.10.2011 - BVerwG 7 B 56.11 -) das Urteil des Senats insoweit aufgehoben, als es die Klage der Klägerin zu 2. abgewiesen hat, und die Sache zur weiteren Prüfung, ob der angefochtene Abwasserabgabenbescheid wegen Verrechnung mit Investitionen rechtswidrig sei, an das Oberverwaltungsgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Rn. 59 Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner Beschwerdeentscheidung vom 25. Oktober 2011 (- BVerwG 7 B 56.11 -) - den Senat nicht bindende - Zweifel an seiner Entscheidung geäußert hat, wird durch die weiteren Ausführungen nicht aufgezeigt, worauf sich diese Zweifel stützen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10

    Zur Verrechnung der Abwasserabgabe nach § 10 Abs 3 AbwAG

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in einer neueren Revisionszulassungsentscheidung (Beschl. v. 25. Oktober 2011 - 7 B 56.11 -) möglicherweise Zweifel an dieser Auffassung (…vgl. auch OVG Thüringen, Urt. v. 17. September 2007 - 4 KO 726/05 -, zit. nach JURIS) erkennen lässt, muss dem nicht weiter nachgegangen werden.
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