Rechtsprechung
| BVerwG, 10.05.1990 - 7 B 57.90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Anwendung des Vorsorgegebotes in Bezug auf von einer Schweinehaltung ausgehenden Geruchsbelästigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 2
Geruchsbelästigung bei Schweinehaltung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 22.09.1988 - 9 K 1602/85
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1990 - 21 A 2535/88
- BVerwG, 10.05.1990 - 7 B 57.90
Papierfundstellen
- DVBl 1990, 1185
- DÖV 1990, 840
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82
Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose - …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 7 B 57.90
Wenn es in diesem Zusammenhang ausführt, der Stand der Technik sei unabhängig von dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft am Standort der Anlage zu bestimmen, setzt es sich nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 8.82 - BVerwGE 69, 37 ff. Diese Entscheidung besagt vielmehr, daß das Vorsorgegebot des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG Anforderungen, nämlich Emissionsbegrenzungen, rechtfertige, die über das hinausgehen, was zum Schutz der Nachbarschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG geboten ist. - BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87
Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 7 B 57.90
Das Berufungsgericht setzt sich auch nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 - (ZfBR 1989, 225 = NVwZ 1990, 257 = Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 36) und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 NB 1.88 - (ZfBR 1989, 74 ff. = DVBl. 1989, 369 ff. = Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 33) und den darin getroffenen Aussagen über die Wechselwirkung zwischen Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht. - BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
Vorbeugender Immissionsschutz
Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 7 B 57.90
Das Berufungsurteil weicht schließlich nicht von der - einen gänzlich anderen Sachverhalt betreffenden - Senatsentscheidung vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - (DVBl. 1990, 376 ff.) ab, insbesondere nicht von der darin getroffenen Aussage, daß der Betreiber einer Anlage vertraglich ein höheres Maß an Immissionsschutz gegenüber der Nachbarschaft auf sich nehmen könne, als es dem durch das Bundesimmissionsschutzgesetz gesicherten Mindeststandard entspreche. - BVerwG, 16.12.1988 - 4 NB 1.88
Umweltschutz - Verwendungsverbote - Verwendungsbeschränkungen - Brennstoffe
Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 7 B 57.90
Das Berufungsgericht setzt sich auch nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 - (ZfBR 1989, 225 = NVwZ 1990, 257 = Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 36) und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 NB 1.88 - (ZfBR 1989, 74 ff. = DVBl. 1989, 369 ff. = Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 33) und den darin getroffenen Aussagen über die Wechselwirkung zwischen Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht.
- BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01
Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl; …
Das ist bei Geruchsbelästigungen der Fall, da sich bei ihnen nicht sicher abschätzen lässt, wo die Schädlichkeitsgrenze verläuft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1990 - BVerwG 7 B 57.90 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 13). - OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2016 - 1 MB 21/15
Verwendung und Anwendung der Immissionsrichtwerte der GIRL (juris: …
Die im Erörterungstermin angebotene Möglichkeit, unter Berücksichtigung der in dem "Nachtrag" (S. 3) aufgeführten emissions- bzw. immissionsmindernden Maßnahmen einen geänderten Bauantrag zu stellen, mag im Sinne der Regelung in Nr. 2 GIRL liegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.05.1990, 7 B 57.90, UPR 1990, 438). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1992 - 11a B 885/92
Verwaltungsprozeßrecht: Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Wege der …
dazu aber auch OVG NW, Urteil vom 8.02.1990 - 21 A 2535/88 - AgrarR 1991, 135 ff. und BVerwG, Beschluß vom 10.05.1990 - 7 B 57.90 -, GewArch 1991, 312 f. - OVG Niedersachsen, 18.02.1998 - 7 L 2108/96
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Wohnbebauung; Baurecht; Landwirtschaft; …
Auch für Vorhaben im Außenbereich gilt der Grundsatz, daß Vorsorge geboten ist, wenn sich "die Immissionssituation im Umfeld des Vorhabens tendenziell der Gefahrenschwelle nähert" (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1990 - 7 B 57.90 -, GewArch 1991, 312/313) oder trotz Wahrung des gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG einzuhaltenden Mindestabstandes die Möglichkeit schädlicher Umwelteinwirkungen nicht auszuschließen ist. - OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96
Immissionsschutzrechtl. Genehmigung; erforderl. Abstand zwischen Stallanlage …
Hinsichtlich der vom Beklagten und dem Verwaltungsgericht herangezogenen Regelwerke ist zu beachten, daß die hier einschlägige Nr. 3.3.7.1.1 TA Luft allein im Hinblick auf das Vorsorgegebot des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG festgesetzt worden ist und demzufolge nicht notwendigerweise etwas über die zu beachtende Zumutbarkeitsschwelle aussagt (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 8.2.1990, NVwZ-RR 1990, 545 = NuR 1991, 286; BVerwG, Beschl. v. 10.5.1990 - 7 B 57.90 -, UPR 1990, 438 = RdL 1990, 237 = GewArch 1991, 312), während die Abstandsregelungen der VDI-Richtlinie 3472 Aussagen (auch) dazu enthalten, wie dem Schutzgrundsatz des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG genügt werden kann.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 23.10.1991 - 7 B 57.90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Staatliche Prüfung für Krankengymnasten; Prüfungsausschuß; Vorsitzender; Stellung; Krankengymnast
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.07.1990 - 12 A 646.88
- OVG Berlin, 23.10.1991 - 7 B 57.90
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 2 ME 144/25
Vorläufiger Anpruch des Studenten als Antragstellers auf Gewährung einen weiteren …
Aus diesem allgemein anerkannten prüfungsrechtlichen Grundsatz folgt aber nicht, dass der weitere Prüfer - unabhängig von den Bestimmungen der betreffenden Prüfungsordnung - gerade auf dem Fachgebiet, dem die Prüfungsaufgabe entstammt, besonders spezialisiert sein muss (vgl. OVG Berl.-Bbg., Urt. v. 23.10.1991 - 7 B 57.90 -, juris Rn. 18).
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