Rechtsprechung
| BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 59.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks - Urteilssprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Fristgebundenheit der Rücknahme eines rechtswidrigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 13.11.2003 - 3 A 741/99
- BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 59.04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98
Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 59.04
Die Klägerin sieht ferner einen "Widerspruch zur Urteilssprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Fristgebundenheit der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts gemäß § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG" und erwähnt in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - (BVerwGE 110, 226 ).Im Übrigen übersieht die Beschwerde, dass die von ihr angenommene Verwirkung der Rücknahmebefugnis zwar zur Rechtswidrigkeit des zu Protokoll erklärten Aufhebungsbescheides führen würde (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1999, a.a.O.), dieser - unterstellt rechtswidrige - Verwaltungsakt jedoch mangels eines innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO eingelegten Rechtsbehelfs gleichwohl bestandskräftig geworden ist.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 59.04
Soweit sich die Beschwerde im Zusammenhang mit der auf der Grundlage vermeintlich fehlerhafter Verwaltungsentscheidungen erfolgten Übertragung des Anspruchs auf Rückübereignung an die Beigeladene auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) beruft, fehlt es an der gebotenen Formulierung einer über den Einzelfall hinausführenden, konkreten klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Frage des revisiblen Rechts (stRspr, vgl. BVerwGE 13, 90 ).
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Rechtsprechung
| VG Hannover, 15.01.2004 - 7 B 59/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 123 Abs. 1; BSHG § 22 Abs. 1; RegelsatzVO § 1 Abs. 1; BSHG § 22; BSHG § 38
D (A), Sozialhilfe, Praxisgebühr, Zuzahlungen, Arzneimittel, Regelsatz, Regelbedarf, Regelsatzhöhe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 22 Abs. 1 S. 2 BSHG; § 1 Abs. 1 RegelsatzVO; § 123 Abs. 1 VwGO; § 38 BSHG; § 28 GMG
Einmalige Beihilfe für Praxisgebühr und Arzneimittelzuzahlung für Sozialhilfeempfänger; Abweichende Bemessung des Regelsatezs wegen Besonderheit des Einzelfalles - REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Kein Anspruch auf zusätzliche einmalige Beihilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einmalige Beihilfe für Praxisgebühr und Arzneimittelzuzahlung für Sozialhilfeempfänger; Abweichende Bemessung des Regelsatezs wegen Besonderheit des Einzelfalles
Papierfundstellen
- NJW 2004, 873
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88
Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug
Auszug aus VG Hannover, 15.01.2004 - 7 B 59/04
Die Abgrenzung, was vom Gegenstand und vom Wert her zum Regelbedarf gehört, hat der Normgeber in § 22 BSHG in Verbindung mit § 1 RegelsatzVO festgelegt (BVerwG, Urteil vom 13.12.1990 - 5 C 17.88 -, FEVS 41, 221).Soweit ein Regelsatz als unzureichend erkannt wird, dürfen die darauf beruhenden unzureichenden Regelsatzleistungen nicht durch einmalige Leistungen ergänzt werden (BVerwG, Urteil vom 13.12.1990 - 5 C 17.88 -, a.a.O.).
- BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht - Zwang sich durch einen …
Auszug aus VG Hannover, 15.01.2004 - 7 B 59/04
Diesen Spielraum überschreitet der Gesetzgeber erst dann, wenn die dafür vorgesehen Mittel und dementsprechend die vorgesehenen Leistungen erkennbar und eindeutig zur Erfüllung der sozialen Verpflichtung des Staates gegenüber in Not geratenen Mitbürgern unzureichend sind, also den sozialen Mindestvoraussetzungen nicht mehr entsprechen (BVerwG, Beschluss vom 06.06.1996 - 5 B 51.95 - ).
- VG Hannover, 29.04.2004 - 7 B 1907/04
Bedarf; Behandlung; Belastungsgrenze; Fahrkosten; Krankenkasse; Krankheitskosten; …
Damit hat der Gesetzgeber die nach dem SGB V zu leistenden Eigenanteile zum Regelbedarf erklärt (so auch schon Einzelrichterin der beschließenden Kammer im Beschluss vom 20.01.2004 - 7 B 224/04 - und im Beschluss vom 15.01.2004 - 7 B 59/04 - sowie Einzelrichter der Kammer im Beschluss vom 28.01.2004 - 7 B 432/04 -). - VG Hannover, 28.01.2004 - 7 B 432/04
Befreiung; Belastungsgrenze; Darlehen; Hilfe zum Lebensunterhalt; …
Damit hat der Gesetzgeber die sog. Praxisgebühr und die Zuzahlungen zu Medikamenten zum Regelbedarf erklärt (so auch schon Einzelrichterin der beschließenden Kammer im Beschluss vom 20.01.2004 - 7 B 224/04 - sowie Beschluss vom 15.01.2004 - 7 B 59/04 -). - VG Hannover, 15.02.2006 - 9 A 118/05
Antrag auf Übernahme der Kosten für Arzneimittel und Praxisgebühr im Rahmen …
Damit hat der Gesetzgeber die sog. Praxisgebühr und die Zuzahlungen zu Medikamenten zum Regelbedarf erklärt (so auch schon Einzelrichterin der beschließenden Kammer im Beschluss vom 20.01.2004 - 7 B 224/04 - und im Beschluss vom 15.01.2004 - 7 B 59/04 - sowie Einzelrichter der Kammer im Beschluss vom 28.01.2004 - 7 B 432/04 -). - VG Hannover, 10.02.2004 - 7 B 573/04
Anordnungsgrund; Belastungsgrenze; Kürzung; Medikamentenzuzahlung; Praxisgebühr; …
Damit hat der Gesetzgeber die sog. Praxisgebühr und die Zuzahlungen zu Medikamenten zum Regelbedarf erklärt (so auch schon Einzelrichterin der beschließenden Kammer im Beschluss vom 20.01.2004 - 7 B 224/04 - und im Beschluss vom 15.01.2004 - 7 B 59/04 - sowie Einzelrichter der Kammer im Beschluss vom 28.01.2004 - 7 B 432/04 -).
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