Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.2005 - 7 B 6.05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht in Bezug auf Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung; Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht ; Nichterfüllung des Quorums bei der Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 8
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Vermögen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 11.08.2004 - 14 K 2414/00
- BVerwG, 24.06.2005 - 7 B 6.05
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93
Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2005 - 7 B 6.05
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass für mittelbares ausländisches Vermögen kein generelles Enteignungsverbot, sondern nur ein allgemeines Schutzversprechen bestand (Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 ; Beschluss vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12 m.w.N.). - BVerwG, 20.04.2000 - 7 B 2.00
Enteignung, besatzungshoheitliche; Versicherungsgesellschaft; …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2005 - 7 B 6.05
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass für mittelbares ausländisches Vermögen kein generelles Enteignungsverbot, sondern nur ein allgemeines Schutzversprechen bestand (Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 ; Beschluss vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12 m.w.N.). - BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 92.01
Rückübertragung eines Mehrfamilienhaus-Grundstücks an eine Erbengemeinschaft nach …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2005 - 7 B 6.05
Schon Beweisanträge, denen derartige Behauptungen zugrunde liegen, lösen als so genannte Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge keine Pflicht des Gerichts zur Beweiserhebung aus (Beschluss vom 31. Januar 2002 - BVerwG 7 B 92.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 2 B 11.08
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Beweislast für den Willen zur …
Erforderlich für den Ehegattennachzug ist daher der Wille beider Ehegatten, eine eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen und zu führen (OVG Bln-Bbg., Urteil vom 15. September 2005 - 7 B 6.05 -, OVGE 26, 164, 165).Dies gilt insbesondere, wenn Anhaltspunkte außerhalb der Intimsphäre der Ehegatten vorhanden sind, die gegen einen Herstellungswillen sprechen (zum Ganzen auch OVG Bln-Bbg., Urteil vom 15. September 2005 - 7 B 6.05 -, OVGE 26, 164, 165).
c) Hinsichtlich des Nachweises, ob der Wille beider Ehegatten besteht, eine eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet herzustellen und zu wahren, war bis zum Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes in der Rechtsprechung geklärt, dass in dem auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichteten Vornahmefall der Ausländer die materielle Beweislast für das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft trägt (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 1 B 111.04 -, juris Rz 3; OVG Bln-Bbg., Urteil vom 15. September 2005 - 7 B 6.05 -, OVGE 26, 164, 166; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 N 230.06 -, EA S. 2 f.; HessVGH Beschluss vom 16. Januar 2007 - 7 TG 2879/06 -, juris Rz 8).
- VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04
Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004
Dabei hätte der Beklagte wegen der Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG das besondere Gewicht, das der Ehe und Familie des Ausländers nach der Verfassung beizumessen ist, zu beachten und die Folgen der Verweigerung des Aufenthalts für den Nachziehenden zu bedenken (zur inhaltsgleichen Regelung in § 17 Abs. 5 AuslG 1990 vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. September 2005 - OVG 7 B 6.05 -, m.w.N.).Bei der Ermessensausübung wäre die Behörde ähnlichen Beschränkungen unterworfen wie bei der Ausweisung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. September 2005 - OVG 7 B 6.05 - m.w.N. zur inhaltsgleichen Regelung in § 17 Abs. 5 AuslG).
- BVerwG, 18.09.2014 - 5 C 18.13
Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist; Wiedereinsetzung; …
Der Klammerzusatz ist als Antwort auf den wiederholt geäußerten Willen der sowjetischen Besatzungsmacht zu werten, den Eigentumsstatus des bei Ende des Krieges vorhandenen ausländischen Vermögens zu schützen (vgl. zum allgemeinen Schutzversprechen der sowjetischen Besatzungsmacht z.B. Beschlüsse vom 24. Juni 2005 - BVerwG 7 B 6.05 - ZOV 2006, 277 und vom 23. März 2005 - BVerwG 8 B 3.05 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 80 S. 97 f. m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2017 - 4 A 3244/06
Tatbestandsberichtigung; Tatsachen; Rechtsausführungen; Rechtsauffassung; …
Rn. 14 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.6.2005 - 7 B 6.05 -, ZOV 2006, 277 = juris, Rn. 4. - BVerwG, 22.05.2017 - 8 B 57.16
Divergenzrüge; Enteignung; Entschädigungserfüllungsanspruch; Freistellung; …
Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat, bestand für mittelbares ausländisches Vermögen kein generelles Enteignungsverbot, sondern nur ein allgemeines Schutzversprechen (Urteile vom 30. Juni 1994 - 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 und vom 13. Februar 1995 - 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 ; Beschlüsse vom 20. April 2000 - 7 B 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12 S. 46 m.w.N. und vom 24. Juni 2005 - 7 B 6.05 - ZOV 2006, 277 = juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2010 - 3 B 23.08
Togo; Visum; Ausreise; Eheschließung in Belgien; Ehegattennachzug zu deutscher …
Besteht insoweit berechtigter Anlass zu einer näheren Prüfung, so ist der Ausländer darlegungs- und beweisbelastet, weil es sich um eine ihm günstige Tatsache handelt (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 -, NVwZ 2003, Beilage 1, 73; BVerwG…, Beschluss vom 22. Dezember 2004, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. September 2005 - OVG 7 B 6.05 -, OVGE 26, 164, 165.). - BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09
Voraussetzungen einer vermögensrechtlichen Enteignung
Den Beschlüssen vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12) und vom 24. Juni 2005 - BVerwG 7 B 6.05 - (ZOV 2006, 277) entnimmt sie zwar zutreffend, dass für mittelbares ausländisches Vermögen kein generelles besatzungsrechtliches Enteignungsverbot, sondern nur ein allgemeines Schutzversprechen galt, und dass deshalb der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang nur bei Vorliegen eines konkreten Enteignungsverbots unterbrochen war. - VG Berlin, 14.09.2010 - 29 K 258.10
Visum zum Zwecke der Eheschließung mit deutscher Staatsangehörigen
Erforderlich für den Ehegattennachzug ist daher der Wille beider Ehegatten, eine eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen und zu führen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. September 2005 - 7 B 6.05 -, OVGE 26, 164). - VG Berlin, 30.08.2007 - 3 V 62.06
Visumserteilung zum Ehegattennachzug bei erheblichen Zweifeln am Bestehen einer …
Dazu reicht die Tatsache der Eheschließung allein nicht aus (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. September 2005 - OVG 7 B 6.05 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1992, InfAuslR 1992, 305; BVerfGE 76, 1). - VG Berlin, 16.06.2014 - 33 K 58.14
Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug
Rn. 23 Wenngleich Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) die Eheschließungs- und Eheausgestaltungsfreiheit als Sphäre privater Lebensgestaltung der Eheleute schützt, die grundsätzlich staatlicher Einwirkung entzogen ist, und bei der Prüfung der Schutzwürdigkeit der Ehe dementsprechend auch die Intimsphäre der Eheleute zu respektieren ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.09.2005 - OVG 7 B 6.05), so ist bei der notwendig vorzunehmenden Abgrenzung für eine eheliche Beziehung doch eine über die verwandtschaftliche Beziehung hinausgehende persönliche Zuneigung und ein besonders vertraulicher Umgang miteinander zu fordern (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.04.2010 - 3 B 23/08, BeckRS 2010, 49760; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.12.2003 - OVG 8 B 26.02, BeckRS 2014, 45657). - VG Berlin, 29.04.2014 - 22 K 6.13
Visum für einen nigerianischen Staatsangehörigen zum Ehegattennachzug zu einer …
- VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03
Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluss wegen Enteignungen von …
- VG Berlin, 30.01.2008 - 7 V 35.07
Behördliche Prüfung des Vorliegens einer beabsichtigten Scheinehe eines …
- VG Berlin, 22.03.2021 - 4 K 286.19
- VG Berlin, 24.01.2014 - 29 K 138.13
Visum zum Zwecke der Eheschließung mit einer als Kind türkischer Eltern 1990 in …
- VG Berlin, 10.07.2013 - 7 K 497.12
Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis dem ausländischen Ehegatten eines …
- VG Berlin, 03.06.2014 - 22 K 30.13
Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug (hier: bei Scheinehe)
- VG Berlin, 23.01.2014 - 22 K 21.13
Visum zum Ehegattennachzug; Voraussetzungen für das Bestehen und Nachweis des …
- VG Berlin, 03.05.2012 - 29 K 286.11
Ehegattennachzug eines kosovarischen Staatsangehörigen zu seiner deutschen …
- VG Berlin, 18.08.2011 - 3 K 32.11
Ehegattennachzug eines indischen Staatsangehörigen zu seiner deutschen Ehefrau
- VG Berlin, 18.05.2010 - 23 K 302.09
Ehegattennachzug eines türkischen Staatsangehörigen zu seiner deutschen Ehefrau; …
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