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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2542
BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73 (https://dejure.org/1974,2542)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1974 - VII B 72.73 (https://dejure.org/1974,2542)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1974 - VII B 72.73 (https://dejure.org/1974,2542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf vorzeitige Zulassung zur zweiten juristischen Staatsprüfung - Voraussetzungen des verwaltungsprozessualen Anspruchs auf Anordnung des persönlichen Erscheinens eines in Untersuchungshaft befindlichen Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73
    Anhaltspunkte dafür, daß das Berufungsgericht die persönliche Anhörung des Klägers ermessensfehlerhaft oder gar willkürlich (vgl. BVerfGE 9, 89 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55] [108]) unterlassen haben könnte und sich im Hinblick hierauf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung ergäben, bestehen nicht; solche Anhaltspunkte hätten sich bei den hier gegebenen Verhältnissen allenfalls ergeben können, wenn der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter dem Verwaltungsgerichtshof konkrete Umstände dargelegt hätten, aus denen sich zumindest die Wahrscheinlichkeit hätte ergeben müssen, daß sich bestimmte entscheidungserhebliche Tatsachen oder ein ganzer Tatsachenkomplex ohne persönliche Anhörung des Klägers nur unvollkommen dem Gericht hätten vermitteln lassen; eine solche Darlegung ergibt sich weder aus dem Schriftsatz vom 16. Mai 1973, in dem nur mit allgemeinen Formulierungen und mit mehr oder weniger vagen Andeutungen darauf hingewiesen ist, daß "ein persönliches Erscheinen des Klägers sinnvoll und zur Erforschung der Wahrheit notwendig" sei, noch aus den Erklärungen, die die Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof ausweislich der Niederschrift vom 1. Juni 1973 abgegeben haben, noch aus dem Beschwerdevorbringen.
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73
    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung des Berufungsurteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 350.63 - (BVerwGE 19, 231).
  • BVerwG, 08.11.1963 - VII C 58.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73
    Diese rechtliche Beurteilung der persönlichen Anhörung entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 17, 127 [BVerwG 08.11.1963 - BVerwG VII C 58.61] [129]).
  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73
    Daß rechtliches Gehör auch durch Vermittlung eines Bevollmächtigten gewährt werden kann, ist auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. z.B. BVerfGE 7, 327 [BVerfG 13.03.1958 - 1 BvR 155/58] [329]).
  • BVerwG, 13.01.1961 - IV C 454.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73
    Das Urteil vom 13. Januar 1961 - BVerwG IV C 454.58 - (BVerwGE 11, 328) betraf einen Fall, in dem der Inhaftierte nicht anwaltlich vertreten war.
  • BVerwG, 20.06.1961 - V C 047.61
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß die Anwesenheit eines Beteiligten im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich dann nicht erforderlich ist, wenn der Beteiligte durch einen Rechtsanwalt vertreten wird (Beschluß vom 20. Juni 1961 - BVerwG V C 047.61/B 32.61 - [DVBl. 1961, 746]).
  • BVerwG, 20.06.1961 - V B 32.61

    Erforderlichkeit der Anwesenheit einer Partei bei Vertretung durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß die Anwesenheit eines Beteiligten im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich dann nicht erforderlich ist, wenn der Beteiligte durch einen Rechtsanwalt vertreten wird (Beschluß vom 20. Juni 1961 - BVerwG V C 047.61/B 32.61 - [DVBl. 1961, 746]).
  • BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Berliner Abschiebungsanordnung gegen einen …

    Es ist zudem berechtigt gewesen, die Sache auch ohne eine mit Schriftsätzen vom 15. und 26. April 2023 und am 28. November 2024 beantragte persönliche Anhörung des Klägers zu verhandeln und zu entscheiden, da dessen rechtliches Gehör durch die Vermittlung seiner Prozessbevollmächtigten gewahrt worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 1974 - 7 B 72.73 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 2 S. 4 f., vom 4. Juni 1982 - 7 B 173.81 - juris Rn. 5 …und vom 25. Juli 1990 - 1 B 112.90 - juris Rn. 3).
  • VG Gelsenkirchen, 05.11.2018 - 20 K 337/18

    Unterlagenvorlage, Verwaltungsgerichtsprozess, Sozialdaten, Steuergeheimnis

    Rn. 29 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1974 - VII B 72.73 -, juris, Rn. 5.
  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gibt keinen Anspruch darauf, in der mündlichen Verhandlung neben dem bevollmächtigten Rechtsanwalt anwesend zu sein (Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG 7 B 72.73 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 2 mit Nachweisen).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung des persönlichen Erscheinens eines durch einen …

    Wie der Senat bereits durchBeschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG 7 B 72.73 - (Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 2) entschieden hat, hat ein anwaltlich vertretener inhaftierter Kläger grundsätzlich keinen Anspruch darauf, in der mündlichen Verhandlung neben seinem Prozeßbevollmächtigten anwesend zu sein.
  • VG München, 17.02.2017 - M 17 K 16.33435

    Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bei Zweitantrag

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gibt keinen Anspruch darauf, in der mündlichen Verhandlung neben einem bevollmächtigten Rechtsanwalt anwesend zu sein (BVerwG, U.v. 11.11.1980 - I C 23.75 - juris; B.v. 13.6.1974 - 7 B 72.73 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 2 mit Nachweisen).
  • BVerwG, 13.08.1981 - 1 B 95.81

    Darlegungserfordernisse für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision …

    Sie dient der Klarstellung des Parteivorbringens (Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG 7 B 72.73 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 2).
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