Rechtsprechung
| BVerwG, 05.06.1992 - 7 B 81.92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.06.1990 - 3 K 2631/88
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 10 S 266/91
- BVerwG, 05.06.1992 - 7 B 81.92
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1992 - 7 B 81.92
Der Mangel der Mitwirkung eines befangenen Amtsträgers ist unbeachtlich, wenn die Widerspruchsbehörde die verfahrensfehlerhaft zustande gekommene Ausgangsentscheidung nach einer Neubewertung des Sachverhalts im Ergebnis bestätigt und der mögliche Einfluß des befangenen Amtsträgers auf diese Widerspruchsentscheidung ausgeräumt ist (im Anschluß an Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 151).Unabhängig davon läßt sich die aufgeworfene Frage im Anschluß an die von der Beschwerde zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin beantworten, daß der Mangel der Mitwirkung eines befangenen Amtsträgers unbeachtlich ist, wenn die Widerspruchsbehörde die verfahrensfehlerhaft zustande gekommene Ausgangsentscheidung nach einer Neubewertung des Sachverhalts im Ergebnis bestätigt und der mögliche Einfluß des befangenen Amtsträgers auf diese Widerspruchsentscheidung ausgeräumt ist (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 151; in BVerwGE 78, 347 [BVerwG 18.12.1987 - 4 C 9/86] insoweit nicht abgedruckt).
Grundsätzlich geklärt ist allerdings, daß - unabhängig vom Gesichtspunkt der Kenntnis des Mangels - der äußere Anschein einer sachwidrigen Verflechtung privater und öffentlicher Belange, der an die Mitgliedschaft des Amtsträgers in einem Organ anknüpft, so lange fortwirkt, wie nicht diese Mitgliedschaft selbst durch formelles Ausscheiden aus dem Gremium beendet ist oder der Amtsträger sich durch eine nach außen erkennbare eindeutige Erklärung aus dem Verfahren zurückgezogen hat (Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - a.a.O.).
- BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80
Verletzung des Willkürverbots durch sachlich schlechthin unhaltbare Würidung …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1992 - 7 B 81.92
Diese Würdigung ist revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden; sie ist insbesondere nicht offensichtlich sachwidrig und damit objektiv willkürlich (BVerfGE 57, 39 [BVerfG 07.04.1981 - 2 BvR 911/80]).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 81 D 2.10
Disziplinarverfahren wegen mehrerer Dienstvergehen einer Bürgermeisterin
Rn. 42 (3) Überdies ist der - hier zu unterstellende - Mangel der Mitwirkung eines befangenen Amtsträgers deshalb unbeachtlich, weil die Widerspruchsbehörde die Ausgangsentscheidung nach einer Neubewertung des Sachverhalts im Ergebnis bestätigt hat und ein möglicher Einfluss des befangenen Amtsträgers auf diese Widerspruchsentscheidung auszuschließen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1992 - 7 B 81.92 -, juris Rn. 3;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 45, Rn. 147). - VGH Baden-Württemberg, 20.03.2025 - 9 S 1224/23
Schulausschluss durch den vom Schüler geschädigten Schulleiter
Rn. 49 III. Führt der Mitwirkungsfehler damit nicht zur Nichtigkeit des Schulausschlusses, ist der Fehler durch den auf einer Neubewertung des Sachverhalts beruhenden Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 14.04.2021, mit dem der Einfluss des Schulleiters auf die Entscheidung ausgeräumt ist, unbeachtlich geworden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.06.1992 - 7 B 81.92 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 11.12.2017 - 2 L 33/16 -, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 21.02.2013 - 81 D 2.10 -, juris Rn. 42).Ist mit dem auf einer Neubewertung beruhenden Widerspruchsbescheid die fehlerhafte Mitwirkung des Entscheiders oder des Mitglieds eines Ausschusses, dessen Zustimmung die Entscheidung voraussetzt, unbeachtlich geworden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.06.1992 - 7 B 81.92 -, juris Rn. 4), gilt dies erst recht, wenn die Entscheidung lediglich die Anhörung des Ausschusses, hier der Klassenkonferenz, voraussetzt.
- OVG Sachsen, 24.11.1992 - 3 S 347/92
Auswahlverfahren; Privater Rundfunkanbieter; Einstweiliger Rechtsschutz; …
Verfahrensfehler können durch eine Neubewertung des Sachverhalts bei Erlass des Widerspruchsbescheids geheilt werden (BVerwG, Beschluss v. 5.6.1992, BVerwG 7 B 81/92).Die Zulassungsentscheidung zugunsten eines privaten Rundfunkveranstalters ist das Ergebnis eines wertenden prognostischen Beurteilungs- und Auswahlvorgangs unter den Anbietern, bei welcher der Zulassungsbehörde eine Einschätzungsprärogative zukommt, die nur beschränkt verwaltungsgerichtlicher Kontrolle zugänglich ist (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.2.1992 - 10 S 278/91 - bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 5.6.1992 - BVerwG 7 B 81.92).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2017 - 2 L 33/16
Unbeachtlichkeit der Mitwirkung eines befangenen Amtsträgers aufgrund nachfolgend …
Maßgeblich ist allein, dass der befangene Amtsträger ohne Einfluss auf die nach einer Neubewertung des Sachverhalts getroffene Entscheidung der Widerspruchsbehörde geblieben ist und insoweit auch nicht der "böse Schein" einer Einflussnahme besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.06.1992 - BVerwG 7 B 81.92 -, juris RdNr. 3). - BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92
Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mangels Bedürfnis - Glaubhaftmachung …
Das gilt auch im Hinblick auf die behauptete, vom Berufungsgericht aber nicht festgestellte Mitwirkung eines befangenen Bediensteten an der ablehnenden Behördenentscheidung (vgl. z.B. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 57.80 - und Beschluß vom 5. Juni 1992 - BVerwG 7 B 81.92 - Buchholz 316 § 46 VwVfG Nr. 8 bzw. Nr.- 15). - VGH Bayern, 06.06.2023 - 19 ZB 22.2560
Widerruf der Zulassung zur Durchführung von allgemeinen Integrationskursen und …
Maßgeblich ist allein, dass der befangene Amtsträger ohne Einfluss auf die nach einer Neubewertung des Sachverhalts getroffene Entscheidung der Widerspruchsbehörde geblieben ist und insoweit auch nicht der "böse Schein" einer Einflussnahme besteht (…BVerwG, U.v. 18.12.1987 - 4 C 9/86 - juris Rn. 40; B.v. 5.6.1992 - 7 B 81/92 - juris Rn. 3;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 21.2.2013 - OVG 81 D 2.10 - juris Rn. 42; SächsOVG, B.v. 24.11.1992 - 3 S 347/92 - LKV 1993, 388/389). - VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 474/19
Abrundung eines Jagdbezirks; Wiederaufgreifen; Befangenheit eines Amtsträgers
Maßgeblich ist allein, dass der befangene Amtsträger ohne Einfluss auf die nach einer Neubewertung des Sachverhalts getroffene Entscheidung der Widerspruchsbehörde geblieben ist und insoweit auch nicht der "böse Schein" einer Einflussnahme besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05. Juni 1992 - 7 B 81/92 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.1992 - 3 S 347/92
Presse, Rundfunk, Fernsehen - Konkurrentenklage; Einstweiliger Rechtsschutz; …
Soweit die Antragstellerin darauf abstellt, daß durch die Anwesenheit eines Vertreters des Landessportbundes und der Beteiligung einer Vertreterin des Neuen Sächsischen Kunstvereins bei der Abstimmung über die Zulassung der Beigeladenen als Veranstalterin die Vorschriften über die Befangenheit in Verwaltungsverfahren gemäß § 32 Abs. 3 S. 4 SächsPRG nicht beachtet worden seien, kommt es darauf nicht mehr an, da die Versammlung durch den Erlaß des Widerspruchsbescheids vom 20.08.1992 ohne die genannten Personen eine Neubewertung des Sachverhalts vorgenommen und ohne einen möglichen Einfluß der von der Antragstellerin als befangen bezeichneten Amtsträger die Ausgangsentscheidung im Ergebnis bestätigt hat (vgl. hierzu auch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.06.1992 - BVerwG 7 B 81.92 -, durch welchen die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 04.02.1992 - 10 S 266/91 - zurückgewiesen worden ist).
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