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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4276
VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557 (https://dejure.org/1987,4276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.1987 - 7 B 86.01557 (https://dejure.org/1987,4276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 1987 - 7 B 86.01557 (https://dejure.org/1987,4276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtsbefreiung (religiöse Gründe) - Befreiung vom Sportunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2398 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 706
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557
    Eine Bewertung dieser Glaubenshaltung oder eine Überprüfung ihrer theologischen Richtigkeit, insbesondere der Interpretation der dafür angeführten biblischen Belegstellen, steht dem Gericht unter diesen Umständen nicht zu (BVerfGE 33, 23/30; 35, 366/376).

    Auch Außenseitern und Sektierern ist die ungestörte Entfaltung ihrer Persönlichkeit gemäß ihren subjektiven Glaubensüberzeugungen gestattet, solange sie nicht in Widerspruch zu anderen Wertentscheidungen der Verfassung geraten und aus ihrem Verhalten deshalb fühlbare Beeinträchtigungen für das Gemeinwesen oder die Grundrechte anderer erwachsen (BVerfGE 33, 23/29).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557
    Nur im Bereich der reinen Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse hat der staatliche Bildungsauftrag den grundsätzlich uneingeschränkten Vorrang (vgl. BVerfGE 47, 46/75 f.).

    Selbst wenn man den Sportunterricht auch als Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten begreifen würde, also eine typischerweise der Schule zukommende Aufgabe, die dem staatlichen Bestimmungsrecht voll unterliegt und einer Einflußnahme der Eltern grundsätzlich verschlossen bleibt, müßte hier noch Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, seine Glaubensüberzeugung und die damit verbundene Glaubensfreiheit der Eltern genommen werden (BVerfGE 47, 46/75).

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557
    Nicht nur die Befolgung imperativer Glaubenssätze, sondern auch Überzeugungen, die für bestimmte Lebenssituationen eine ausschließlich religiöse Reaktion für das beste und adäquate Mittel halten, um sich dem Glauben entsprechend zu verhalten, sind durch die Glaubensfreiheit geschützt, weil sich andernfalls die Glaubensfreiheit nicht voll entfalten könnte (vgl. BVerfGE 32, 98/106 f., 33, 23/28; 41, 29/49).

    Seine Grenzen dürfen nur von der Verfassung selbst nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und der Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Wertsystems gezogen werden (BVerfGE 12, 1/4; 32, 98/108).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557
    Wegen der nicht lösbaren Verbindung von Erziehung und weltanschaulich-religiöser Grundhaltung des Erziehers schließt dieses Grundrecht auch das Recht der Eltern ein, von ihren Kindern einen weltanschaulich-religiösen Einfluß abzuwehren, der ihrer Überzeugung widerspricht (vgl. BVerfGE 41, 29/47 f.; BVerwGE 68, 16/19).

    Nicht nur die Befolgung imperativer Glaubenssätze, sondern auch Überzeugungen, die für bestimmte Lebenssituationen eine ausschließlich religiöse Reaktion für das beste und adäquate Mittel halten, um sich dem Glauben entsprechend zu verhalten, sind durch die Glaubensfreiheit geschützt, weil sich andernfalls die Glaubensfreiheit nicht voll entfalten könnte (vgl. BVerfGE 32, 98/106 f., 33, 23/28; 41, 29/49).

  • BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvR 308/69

    Kreuz im Gerichtssaal

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557
    Eine Bewertung dieser Glaubenshaltung oder eine Überprüfung ihrer theologischen Richtigkeit, insbesondere der Interpretation der dafür angeführten biblischen Belegstellen, steht dem Gericht unter diesen Umständen nicht zu (BVerfGE 33, 23/30; 35, 366/376).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557
    Der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates ist eigenständig und dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgeordnet; weder dem Elternrecht noch dem staatlichen Erziehungsauftrag kommt ein absoluter Vorrang zu (BVerfGE 34, 165/182; 41, 29/44; 47, 46/72; 52, 223/236).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557
    Zur Religionsausübung gehören nicht nur kultische Handlungen und die Beachtung religiöser Gebräuche, sondern auch andere Äußerungen des religiösen Lebens, soweit sie sich im Rahmen gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen der heutigen Kulturvölker halten (BVerfGE 24, 236/245 f.).
  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557
    Seine Grenzen dürfen nur von der Verfassung selbst nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und der Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Wertsystems gezogen werden (BVerfGE 12, 1/4; 32, 98/108).
  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557
    Die Kläger klagen nicht in gesetzlicher Vertretung ihrer minderjährigen Tochter, sondern in Ausübung ihres Elternrechts, das in schulischen Angelegenheiten ihrer Kinder betroffen sein kann (vgl. BVerwGE 5, 153; 18, 40/42; 68, 16/18 f.; (Bay) VGH n. F. 34, 37.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81

    Minderjähriges Kind - Erziehungsrecht - Klagebefugnis - Religionsunterricht - …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557
    Wegen der nicht lösbaren Verbindung von Erziehung und weltanschaulich-religiöser Grundhaltung des Erziehers schließt dieses Grundrecht auch das Recht der Eltern ein, von ihren Kindern einen weltanschaulich-religiösen Einfluß abzuwehren, der ihrer Überzeugung widerspricht (vgl. BVerfGE 41, 29/47 f.; BVerwGE 68, 16/19).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 428/69

    Gemeinsame Schule

  • VG Freiburg, 15.04.2025 - 2 K 1112/24

    Keine Befreiung vom schulischen Schwimmunterricht für Kinder von Angehörigen der …

    Es handelt sich hierbei um eine die allgemeine Schulpflicht des Art. 14 Abs. 1 LV i.V.m. § 72 Abs. 1 Satz 1, § 76 Abs. 1 Satz 1 SchG näher ausgestaltende Bestimmung, die im öffentlichen Interesse auf das elterliche Erziehungsrecht einwirkt, soweit es um den Schulbesuch geht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09 - juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 14.07.2014 - 9 S 897/14 - juris Rn. 12 ; Bayerischer VGH, Urteil vom 06.05.1987 - 7 B 86.01557 - NVwZ 1987, 706, 707).

    Rn. 31 Ein solch "besonders begründeter" Ausnahmefall kann insbesondere in einem verfassungsrechtlich unzumutbaren und nicht anders vermeidbaren Glaubens- und Gewissenskonflikt bestehen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 06.05.1987 - 7 B 86.01557, NVwZ 1987, 706, 707), mithin wenn die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit bzw. das religiöse Erziehungsrecht der Eltern verletzt wäre; in diesem Fall würde sich auch das von § 3 Abs. 1 Satz 2 SchulBesVO eingeräumte Ermessen "auf Null" reduzieren, sodass den Klägern ein Anspruch auf Erteilung einer Befreiung zustünde (vgl. VG Freiburg…, Urteil vom 10.11.1993 - 2 K 1739/92 - BeckRS 1993, 31141486 Rn. 28; zur Vergleichbarkeit mit entgegenstehenden gesundheitlichen Gründen auch Bayerischer VGH, Urt. v. 06.05.1987 - 7 B 86.01557 - NVwZ 1987, 706, 708).

    Damit stellt die neuere Rechtsprechung nun - im Vergleich zu der älteren Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 1987, auf welche sich die Kläger beziehen (Urteil vom 06.05.1987 - 7 B 86.01557, NVwZ 1987, 706 ff.; so auch noch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2011 - 19 A 610/10 - juris, allerdings aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 11.09.2013 - 6 C 12.12 - juris), - in überzeugender Weise deutlich erhöhte Anforderungen an eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen (zustimmend Uhle, NVwZ 2014, 541, 542; sehr kritisch hierzu Winkler, JZ 2014, 143 f.).

  • VG Freiburg, 10.11.1993 - 2 K 1739/92

    Befreiung von Sportunterricht aus religiösen Gründen; Unzumutbarer …

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  • OVG Bremen, 24.03.1992 - 1 BA 17/91

    Islamische Religionszugehörigkeit; Türkische Schülerin; Befreiung vom …

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Befreiung vom Sportunterricht aus religiösen Gründen ist in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 4 GG anerkannt, daß durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich eine auf die Glaubensgrundsätze des Korans gestützte Bindung an bestimmte Bekleidungsvorschriften, und zwar auch im schulischen Bereich geschützt ist (…OVG Münster, Urt. v. 12.07.1991, 19 A 1706/90, NVwZ 1992, 77 ff. und vom 15.11.1991, 19 A 2198/91; VGH München, Urt. v. 06.05.1987, 7 B 86.01557, NVwZ 1987, 706 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.1991, 13 M 7618/91, NVwZ 1992, 79 ff. = DVBl. 1991, 772;… VGH Kassel, Urt. v. 03.09.1987, 6 UE 477/87, NVwZ 1988, 951).

    Die Funktionsfähigkeit der Schule als umfassende Bildungseinrichtung wird durch eine Befreiung vom Sportunterricht im Einzelfall nicht beeinträchtigt (vgl. VGH München, Urt. v. 06.05.1987, a.a.O., OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.1991, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.1991 - 13 M 7618/91

    Befreiung vom Schulsport aus religiösen Gründen; Bildungsauftrag; …

    Denn zu der in Art. 4 I GG grundgesetzlich besonders geschützten Freiheit der Religionsausübung gehören nicht nur die eigentlichen kultischen Übungen, sondern darüber hinaus auch alle Äußerungen religiösen Lebens, z. B. die Beachtung religiöser Bräuche und die religiöse Erziehung der Kinder, das Recht des einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln, und grundsätzlich auch die Freiheit, religiös bedingte Bekleidungsvorschriften zu beachten (vgl. BVerfGE 24, 236 [246] = NJW 1969, 31; BVerfGE 32, 98 [106] = NJW 1972, 327 und BVerfGE 41, 29 [49] = NJW 1976, 947; VGH München, NVwZ 1987, 706; VGH Kassel, NVwZ 1988, 951;… VG Köln, Urt. v. 26.6.1990 - 10 K 2307/89).

    Der staatliche Bildungsauftrag als solcher wird aber durch die begehrte Befreiung vom Sportunterricht im Einzelfall nicht grundsätzlich in Frage gestellt; der Sportunterricht insgesamt bleibt unberührt, die Funktionsfähigkeit der Schule als umfassende Bildungseinrichtung wird durch eine Befreiung vom Sportunterricht im Einzelfall nicht beeinträchtigt; und die Möglichkeit eines vollwertigen und vergleichbaren, am Leistungsprinzip orientierten Schulabschlusses wird durch die Befreiung nicht entscheidend berührt (ebenso VGH München, NVwZ 1987, 706 und - zum Schwimmunterricht moslemischer Mädchen- VG Köln, Urt. v. 26.6.1990- 10 K 2307/89).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1991 - 19 A 1706/90

    Schulpflicht; Befreiung; Besonderer Ausnahmefall; Verfassungskonforme Auslegung; …

    Vgl. VGH München, Urteil vom 06.05.1987 - 7 B 86.01557 - NVwZ 1987, 706, 708.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1991 - 19 A 2198/91

    Befreiung; Sportunterricht; Religionsfreiheit; Türkei; Gymnasium; Koedukativ

    Vgl. Urteil des Senats vom 12.07.1991 - 19 A 1706/90 - VGH München, Urteil vom 06.05.1987 - 7 B 86.01557 - NVwZ 1987, 706 (708).
  • VGH Bayern, 08.04.1992 - 7 B 92.70
    Der erkennende Senat hat einen Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht auch noch bei Angehörigen einer christlichen Sekte (Palmarianische Kirche) anerkannt, die sich auf ausdrückliche, nachvollziehbar religiös begründete und als wesentlich angesehene Bekleidungsvorschriften ihrer Glaubensgemeinschaft berufen haben (vgl. BayVGH n. F. 40, 70 = NVwZ 1987, 706).
  • VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 477/87

    SPORTUNTERRICHT; BEFREIUNG; RELIGIONSFREIHEIT

    Die danach erforderlich werdende Güterabwägung muß unter Berücksichtigung des Toleranzgebotes nach dem Prinzip der (praktischen) Konkordanz zu einem möglichst schonenden Ausgleich gebracht werden (vgl. BVerfGE 41, 65 ff , BayVGH NVwZ 1987, 706 ff).
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