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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2002 - 7 B 918/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2138
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2002 - 7 B 918/02 (https://dejure.org/2002,2138)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.07.2002 - 7 B 918/02 (https://dejure.org/2002,2138)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - 7 B 918/02 (https://dejure.org/2002,2138)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Zulässigkeit von Windenergie-Anlagen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Steuerung von Windenergieanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückstellung von Baugesuchen bei restriktiver Steuerungsabsicht der Gemeinde ; Beschränkung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf 100 m Höhe; Pflicht der Gemeinde zur Abwägung der zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen der ausgeschlossenen Windenergieanlagen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1827
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2002 - 7 B 918/02
    BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, BRS 50 Nr. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2001 - 7 A 4857/00

    Gemeinden können die Errichtung von Windenergieanlagen restriktiv steuern

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2002 - 7 B 918/02
    OVG NRW, Urteil vom 30.11.2001 - 7 A 4857/00 -, BauR 2002, 886.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04

    Windenergieanlagen: Überplanung einer Konzentrationszone

    Ein Begehren des Klägers auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Zurückstellung hatte in beiden Instanzen keinen Erfolg; VG Arnsberg, Beschluss vom 24. April 2002 - 4 L 483/02 - und OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2002 - 7 B 918/02 - .

    Rn. 68 Demgegenüber hatte der Rat der Stadt T. im vorliegenden Fall schon auf Grund der Ausführungen des Senats in seinem im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bezüglich des Zurückstellungsbescheids ergangenen Beschluss vom 2. Juli 2002 - 7 B 918/02 - Anlass, sich im Planaufstellungsverfahren dezidiert mit den wirtschaftlichen Folgen einer die Höhe von Windenergieanlagen begrenzenden Bebauungsplanung zu befassen.

  • VG Aachen, 15.11.2007 - 6 K 71/07

    Anspruch auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von vier …

    Rn. 83 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558=juris Rn. 2 f.; OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Juli 2007 - 7 A 3851/06 -, juris Rn. 10 und vom 2. Juli 2002 - 7 B 918/02 -, NuR 2003, 54=juris Rn. 5 zur Beschränkung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf 100 m in einem Bebauungsplan in einer im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone für Windenergieanlagen zum Schutz des Landschaftsbildes; BayVGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 14 CS 04.2835 -, juris Rn. 22 ebenfalls zur Begrenzung der Gesamthöhe von Windkraftanlagen auf 100 m in einem Bebauungsplan; siehe außerdem OVG NRW, Urteil vom 19. Juni 2007 - 8 A 2677/06 -, hinsichtlich der Teilfortschreibung eines Flächennutzungsplans, die sich im Ergebnis auf den Wegfall von Konzentrationszonen für die Nutzung von Windkraft beschränkt.

    Rn. 93 Vgl. zu diesem Themenkreis aber auch OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2002 - 7 B 918/02 -, NuR 2003, 54=juris Rn. 14.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3415/04
    Ein Begehren des Klägers auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Zurückstellung hatte in beiden Instanzen keinen Erfolg; VG Arnsberg, Beschluss vom 24. April 2002 - 4 L 483/02 - und OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2002 - 7 B 918/02 -.

    Rn. 68 Demgegenüber hatte der Rat der Stadt T. im vorliegenden Fall schon auf Grund der Ausführungen des Senats in seinem im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bezüglich des Zurückstellungsbescheids ergangenen Beschluss vom 2. Juli 2002 - 7 B 918/02 - Anlass, sich im Planaufstellungsverfahren dezidiert mit den wirtschaftlichen Folgen einer die Höhe von Windenergieanlagen begrenzenden Bebauungsplanung zu befassen.

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