Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Einwände gegen die Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befreien nicht von der Zahlung des Rundfunkbeitrags
- BAYERN | RECHT
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 31 Abs. 1; RBStV § 1; BayRG Art. 6 Abs. 1
Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich gegenüber dem Inhaber der Wohnung; Feststellung der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (GG) bereits mit bindender Wirkung auch für dieses Verfahren
- rechtsportal.de
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich gegenüber dem Inhaber der Wohnung; Feststellung der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (GG) bereits mit bindender Wirkung auch für dieses Verfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rundfunkbeitragspflicht besteht trotz "schlechter Programminhalte"!
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
Einwände gegen die Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befreien nicht von der Zahlung des Rundfunkbeitrags
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
BayVGH: Rundfunkbeitragspflicht kann nicht entgegengehalten werde dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk seinen Programmauftrag verfehlt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Rundfunkbeitragspflicht auch bei "schlechten Programminhalten" - Rundfunkbeitragspflicht auch bei "schlechten Programminhalten"
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Einwände gegen die Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befreien nicht von der Zahlung des Rundfunkbeitrags
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rundfunkbeitragspflicht entfällt nicht bei "schlechten Inhalten" im öffentlich-rechtlichen Fernsehen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rundfunkbeitrag auch bei Kritik an Programmvielfalt verpflichtend - Rundfunkbeitrag wird ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben
Verfahrensgang
- VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.3507
- VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642
- BVerwG, 23.05.2024 - 6 B 70.23
- BVerwG, 15.10.2025 - 6 C 5.24
Papierfundstellen
- MMR 2023, 883
- K&R 2023, 702
- afp 2023, 442
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642
Rn. 13 1. Soweit die Klägerin die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags mit der Begründung rügt, der Rundfunkbeitrag sei finanzverfassungsrechtlich als Steuer einzuordnen und damit wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz der Länder verfassungswidrig, kann sie keine erneute Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags verlangen, weil das Bundesverfassungsgericht deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bereits mit bindender Wirkung auch für dieses Verfahren festgestellt hat (vgl. BVerfG, U.v. 18.7.2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - BVerfGE 149, 222 Rn. 50 ff.).Rn. 15 Hiervon ausgehend ist die verfassungsrechtliche Bewertung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - (BVerfGE 149, 222 Rn. 50 ff. und 58 ff.), dass die Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags über die Erhebung des Rundfunkbeitrags von dem Inhaber einer Wohnung - mit Ausnahme der hier nicht in Rede stehenden Beitragspflicht für Zweitwohnungen - mit dem Grundgesetz vereinbar sind, der Entscheidung des erkennenden Senats zugrunde zu legen.
Rn. 17 a. Nach der - den Senat auch insoweit nach § 31 Abs. 1 BVerfGG bindenden - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - (BVerfGE 149, 222) ist der Rundfunkbeitrag wegen der rechtlichen Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung als Vorzugslast ausgestaltet.
Dieser Vorteil liegt beim Rundfunkbeitrag in der individuellen Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können (vgl. BVerfG, U.v. 18.7.2018 a.a.O. Rn. 57, 75 f., 81).
Mithin stellt die Rundfunkempfangsmöglichkeit einen personenbezogenen Vorteil dar, der durch den Beitrag abgegolten wird, ohne dass es auf die tatsächliche Nutzung und die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger oder darauf ankommt, ob die Beitragspflichtigen von der Nutzungsmöglichkeit nahezu geschlossen Gebrauch machen (vgl. BVerfG, U.v. 18.7.2018 a.a.O.).
Die Möglichkeit der Rundfunknutzung ist für alle Beitragspflichtigen auch realistisch, weil das flächendeckende Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei Vorhandensein geeigneter Empfangsgeräte jederzeit abgerufen werden kann (vgl. BVerfG, U.v. 18.7.2018 a.a.O. Rn. 63 ff., 74 ff.).
- BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Aufsichtsgremien Rundfunkanstalten
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642
Dieser hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt, und soll so zur inhaltlichen Vielfalt beitragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfG, U.v. 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 u.a. - BVerfGE 136, 9 Rn. 36 m.w.N.).Denn Aufsichtsgremien wie der Rundfunkrat sind Sachwalter des Interesses der Allgemeinheit (vgl. BVerfG, U.v. 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 u.a. - BVerfGE 136, Rn. 40;… BVerwG, B.v. 4.12.2017 a.a.O. Rn. 7).
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16
"Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642
Es obliegt ihnen zu entscheiden, wie sie ihre Programme gestalten, d.h. welche Sendungen sie zu welcher Zeit und auf welchem Verbreitungsweg ausstrahlen (Programmfreiheit; vgl. BVerwG, U.v. 25.1.2017 - 6 C 15.16 - juris Rn. 19 m.w.N.).Dies müssen die für das Rundfunkrecht zuständigen Landesgesetzgeber sicherstellen (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.2017 a.a.O.).
- BVerfG, 24.04.2023 - 1 BvR 601/23
Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642
Rn. 24 c. Nichts anderes folgt aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2023 - 1 BvR 601/23 - (juris), mit dem dieses eine Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung nicht zur Entscheidung angenommen hat. - VGH Bayern, 30.03.2017 - 7 ZB 17.60
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642
Dass inhaltliche Programmkritik, wie sie von der Klägerin angeführt wird, die durch die Beitragserhebung gewährleistete Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht in Frage stellen kann, sondern Einwände im Wege der Eingabe- und Beschwerdemöglichkeiten gegenüber den hierzu normativ vorgesehenen Stellen der Rundfunkanstalten vorzubringen sind, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2017 - 7 ZB 17.60 - juris Rn. 9 m.w.N.;… so auch in stRspr. zuletzt OVG NW, B.v. 27.4.2023 - 2 A 383/23 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.2.2021 - OVG 11 N 95.19 - juris Rn. 12). - BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 9.19
Entrichtung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642
Zur Bestimmung der Reichweite der Bindungswirkung ist auf die Entscheidungsformel und die sie tragenden Entscheidungsgründe zurückzugreifen (vgl. BVerwG, B.v. 28.10.2020 - 6 C 9.19 - juris Rn. 11 f. m.w.N.;… von Ungern-Sternberg in Walter/Grünewald, BeckOK BVerfGG, Stand 1.6.2020, § 31 Rn. 25, 29, 32). - BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 16.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; Anknüpfung der …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642
Rn. 18 Besteht damit der ausgleichspflichtige individuelle Vorteil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Möglichkeit, das Programm des öffentlichrechtlichen Rundfunks empfangen zu können, kann die Zahlung des Rundfunkbeitrags erst dann verweigert werden, wenn die zur Rundfunkbeitragspflicht herangezogene Person nachweislich über keine Möglichkeit verfügt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, weil beispielsweise aufgrund der Lage der Wohnung jede Empfangsmöglichkeit objektiv ausgeschlossen ist, oder Gründe in ihrer Person liegen, die eine Empfangsmöglichkeit - wie etwa bei taubblinden Menschen - unmöglich machen (so bereits in BVerwG, U.v. 17.3.2016 - 6 C 16.15 - juris Rn. 45 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2021 - 11 N 95.19
(kein) Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG - Antrag auf Beiordnung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642
Dass inhaltliche Programmkritik, wie sie von der Klägerin angeführt wird, die durch die Beitragserhebung gewährleistete Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht in Frage stellen kann, sondern Einwände im Wege der Eingabe- und Beschwerdemöglichkeiten gegenüber den hierzu normativ vorgesehenen Stellen der Rundfunkanstalten vorzubringen sind, entspricht der Rechtsprechung des Senats (…vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2017 - 7 ZB 17.60 - juris Rn. 9 m.w.N.;… so auch in stRspr. zuletzt OVG NW, B.v. 27.4.2023 - 2 A 383/23 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.2.2021 - OVG 11 N 95.19 - juris Rn. 12). - BVerwG, 04.12.2017 - 6 B 70.17
Anspruch der Rundfunkanstalten auf Ausstattung mit den zur Erfüllung ihres …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642
Rn. 21 Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 6 B 70.17 - (…juris Rn. 7) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebühr ausgeführt, der Rundfunkbeitrag dürfe nicht zum Zwecke der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2023 - 2 A 383/23
Rechtmäßigkeit des sogenannten "Rundfunkbeitrags"; Darlegung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2023 - 7 BV 22.2642
Dass inhaltliche Programmkritik, wie sie von der Klägerin angeführt wird, die durch die Beitragserhebung gewährleistete Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht in Frage stellen kann, sondern Einwände im Wege der Eingabe- und Beschwerdemöglichkeiten gegenüber den hierzu normativ vorgesehenen Stellen der Rundfunkanstalten vorzubringen sind, entspricht der Rechtsprechung des Senats (…vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2017 - 7 ZB 17.60 - juris Rn. 9 m.w.N.; so auch in stRspr. zuletzt OVG NW, B.v. 27.4.2023 - 2 A 383/23 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.2.2021 - OVG 11 N 95.19 - juris Rn. 12).
- OVG Hamburg, 19.12.2024 - 5 Bf 204/24
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge; Bindungswirkung …
Die gesetzlich angeordnete präjudizielle Wirkung betrifft dabei nicht nur die Entscheidungsformel, sondern erstreckt sich auch auf die das Entscheidungsergebnis tragenden Gründe (…BVerfG, Urt. v. 23.10.1951, 2 BvG 1/51, BVerfGE 1, 14, juris Rn. 93;… Beschl. v. 20.1.1966, 1 BvR 140/62, BVerfGE 19, 377, juris Rn. 40;… Beschl. v. 16.3.2005, 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268, juris Rn. 60; VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 14;… von Ungern-Sternberg, in: Walter/Grünewald, BVerfGG, 17. Ed., Stand: 6/2024, § 31 Rn. 30;… Heusch, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 31 Rn. 58 f.;… Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 31 Rn. 30), mithin auf alle vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtssätze, die nicht hinweggedacht werden können, ohne dass das konkrete Entscheidungsergebnis nach dem in der Entscheidung zum Ausdruck gekommenen Gedankengang entfiele (…Heusch, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 31 Rn. 61).Hierzu gehören vorliegend auch die oben zitierten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, aus denen sich ergibt, dass der die Rundfunkbeitragserhebung rechtfertigende Vorteil in der Empfangsmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt (vgl. VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 17).
Rn. 28 Es hat damit seine Ansicht jedoch gerade nicht ausdrücklich aufgegeben, wonach die Nutzungsmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen die Beitragserhebung rechtfertigenden individuellen Vorteil vermittle, und zwar auch nicht im Sinne eines möglichen "strukturellen Versagens" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Erfüllung seiner Aufgabe, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten (vgl. VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 24;… vgl. auch OVG Bautzen, Urt. v. 5.7.2023, 5 A 1421/18, juris Rn. 30).
Die Frage, ob und inwieweit dem Rundfunkbeitragspflichtigen gegen eine Entscheidung solcher Gremien der Rechtsweg offensteht, ist vorliegend nicht entscheidungserheblich (vgl. VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 22).
Auch dies ist durch das Bundesverfassungsgericht in dessen Urteil vom 18. Juli 2018 festgestellt worden (vgl. auch VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 13 ff.).
Es würde dem Grundsatz der Gewaltenteilung zuwiderlaufen, würde dem einzelnen Beitragszahler im Wege der verwaltungsgerichtlichen Anfechtung eines Festsetzungsbescheids eine Möglichkeit eröffnet, unter Umgehung dieser Gremien mit Hilfe der Gerichte die Mittelverwendung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach seinem Dafürhalten zu beeinflussen (vgl. auch VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 21;… VG Freiburg/Breisgau, Gerichtsbescheid v. 11.9.2024, 9 K 2585/24, juris Rn. 138;… Urt. v. 17.5.2023, 9 K 385/23, juris LS 6, Rn. 41).
Da der Kläger der Erhebung des Rundfunkbeitrags weder seine Einschätzung zur Programmqualität noch andere Fragen der Programm- und Meinungsvielfalt entgegenhalten kann, bestand für das Verwaltungsgericht - und besteht auch für das Berufungsgericht - keine Veranlassung, im Wege der Amtsermittlung nach § 86 Abs. 1 VwGO der Frage nachzugehen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Sinne eines "strukturellen Versagens" seinen Funktionsauftrag verfehlt (vgl. VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 23).
- OVG Hamburg, 19.12.2024 - 5 Bf 204.24
Die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen gegen die Erhebung des …
Die gesetzlich angeordnete präjudizielle Wirkung betrifft dabei nicht nur die Entscheidungsformel, sondern erstreckt sich auch auf die das Entscheidungsergebnis tragenden Gründe (…BVerfG, Urt. v. 23.10.1951, 2 BvG 1/51, BVerfGE 1, 14, juris Rn. 93;… Beschl. v. 20.1.1966, 1 BvR 140/62, BVerfGE 19, 377, juris Rn. 40;… Beschl. v. 16.3.2005, 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268, juris Rn. 60; VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 14;… von Ungern-Sternberg, in: Walter/Grünewald, BVerfGG, 17. Ed., Stand: 6/2024, § 31 Rn. 30;… Heusch, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 31 Rn. 58 f.;… Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 31 Rn. 30), mithin auf alle vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtssätze, die nicht hinweggedacht werden können, ohne dass das konkrete Entscheidungsergebnis nach dem in der Entscheidung zum Ausdruck gekommenen Gedankengang entfiele (…Heusch, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 31 Rn. 61).Hierzu gehören vorliegend auch die oben zitierten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, aus denen sich ergibt, dass der die Rundfunkbeitragserhebung rechtfertigende Vorteil in der Empfangsmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt (vgl. VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 17).
Es hat damit seine Ansicht jedoch gerade nicht ausdrücklich aufgegeben, wonach die Nutzungsmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen die Beitragserhebung rechtfertigenden individuellen Vorteil vermittle, und zwar auch nicht im Sinne eines möglichen "strukturellen Versagens" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Erfüllung seiner Aufgabe, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten (vgl. VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 24;… vgl. auch OVG Bautzen, Urt. v. 5.7.2023, 5 A 1421/18, juris Rn. 30).
Die Frage, ob und inwieweit dem Rundfunkbeitragspflichtigen gegen eine Entscheidung solcher Gremien der Rechtsweg offensteht, ist vorliegend nicht entscheidungserheblich (vgl. VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 22).
Auch dies ist durch das Bundesverfassungsgericht in dessen Urteil vom 18. Juli 2018 festgestellt worden (vgl. auch VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 13 ff.).
Es würde dem Grundsatz der Gewaltenteilung zuwiderlaufen, würde dem einzelnen Beitragszahler im Wege der verwaltungsgerichtlichen Anfechtung eines Festsetzungsbescheids eine Möglichkeit eröffnet, unter Umgehung dieser Gremien mit Hilfe der Gerichte die Mittelverwendung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach seinem Dafürhalten zu beeinflussen (vgl. auch VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 21;… VG Freiburg/Breisgau, Gerichtsbescheid v. 11.9.2024, 9 K 2585/24, juris Rn. 138;… Urt. v. 17.5.2023, 9 K 385/23, juris LS 6, Rn. 41).
Da der Kläger der Erhebung des Rundfunkbeitrags weder seine Einschätzung zur Programmqualität noch andere Fragen der Programm- und Meinungsvielfalt entgegenhalten kann, bestand für das Verwaltungsgericht - und besteht auch für das Berufungsgericht - keine Veranlassung, im Wege der Amtsermittlung nach § 86 Abs. 1 VwGO der Frage nachzugehen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Sinne eines "strukturellen Versagens" seinen Funktionsauftrag verfehlt (vgl. VGH München, Urt. v. 17.7.2023, 7 BV 22.2642, juris Rn. 23).
- VG Freiburg, 11.09.2024 - 9 K 2585/24
Heranziehung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags
Rn. 77 Vor diesem Hintergrund aber lässt sich dieser eine reine verfassungsprozessuale Zulässigkeitsfrage betreffenden Entscheidung nicht ein darüber hinausgehender auch materiell-rechtlicher Aussagegehalt beimessen (so ausdrücklich BayVGH, Urteil vom 17.07.2023 - 7 BV 22.2642 -, juris, Rn.24), etwa dahingehend, das Bundesverfassungsgericht habe den Verwaltungsgerichten damit zugleich einen "Fingerzeig" gegeben, dass sie die Frage des Vorliegens eines "Vorteils" nicht einfach unter Hinweis auf die Programmhoheit der Rundfunkräte und Programmgestaltungsgremien sowie die Rundfunkfreiheit und eine deshalb etwa fehlende gerichtliche Prüfungsbefugnis ungeprüft lassen dürften ohne damit womöglich gegen ihren Rechtsschutzauftrag aus Art. 19 Abs. 4 GG zu verstoßen (in diesem Sinne aber wohl Schneider, Rundfunkbeitrag und Programmvielfalt - Fingerzeig aus Karlsruhe für die Fachgerichte, NVwZ 2024, 38).Rn. 112 Spätestens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018, der sich die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung einhellig angeschlossen hat, steht fest, dass es sich - entgegen dem Klägervorbringen im vorliegenden Fall - bei dem Rundfunkbeitrag um eine Abgabe, nämlich eine Vorzugslast, und nicht um eine "Steuer" handelt, für deren Erhebung den Ländern als Normgebern der Zustimmungsgesetze zum Rundfunkbeitragstaatsvertrags die landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz fehlen würde (vgl. VG Freiburg…, Urteil vom 01.03.2019, a.a.O., Rn. 21, 35, 39 ff.; siehe insoweit auch BayVGH, Urteil vom 17.07.2023, a.a.O., Rn. 13 ff, wonach schon wegen der Bindungswirkung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung keine erneute Prüfung der vom Bundesverfassungsgericht bereits entschiedenen Frage mehr verlangt werden kann, ob der Rundfunkbeitrag eine Steuer oder Abgabe darstellt).
Rn. 131 Vor diesem Hintergrund hat auch die sonstige Rechtsprechung durchweg verneint, dass einem Beitragspflichtigen gegenüber seiner Heranziehung zum Rundfunkbeitrag ein mit der mangelhaften Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags oder mit dem Verstoß des Programmangebots gegen das Grundrecht auf Glaubens-, Meinungs-, Religion- oder Gewissensfreiheit des Beitragspflichtigen begründetes (vgl. dazu die Übersicht über die Vielzahl der in der Rechtsprechung dazu von Klägern vorgebrachten Einwände bei Lorenz, jurisPR-ITR 21/2021, Teil C) Leistungsverweigerungsrecht zusteht (so schon SächsOVG, Beschluss vom 25.06.2021 - 5 A 618/20 -, juris mit Anmerkung Lorenz, jurisPR-ITR 21/2021; VG München…, Urteil vom 21.09.2022 - M 6 K 22.3507 -, juris, Rn. 22, 24 und 34; VG Hamburg…, Urteil vom 11.05.2023 - 3 K 4240/22 -, juris, Rn. 23; VG München…, Urteil vom 24.05.2023 - M 6 K 22.5310 -, juris Rn. 16 ff.; BayVGH, Urteil vom 17.07.2023 - 7 BV 22.2642 -, juris, 16, 22; VG Würzburg…, Urteil vom 21.09.2023 - W 3 K 23.95 -, juris, Rn. 37; VG München…, Urteil vom 22.05.2024 - M 26a K 23.359 -, juris, dort unter anderem [Rn. 35] zur rechtlichen Unerheblichkeit des auch im hier vorliegenden Fall mit der Klagebegründung angeführten "Manifests" von Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für einen "neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk").
- VG Frankfurt/Main, 05.06.2025 - 1 K 405/25
Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträge: "Beitragsblocker" - …
Insbesondere ist entgegen der Ansicht der Klägerin die in dem Beschluss ebenfalls verwendete Formulierung "naheliegende Frage" nicht als Feststellung zu werten, dass das Bundesverfassungsgericht eine verwaltungsgerichtliche Klärung der aufgeworfenen Frage im Rahmen einer Klage gegen einen Festsetzungsbescheid betreffend einen Rundfunkbeitragsfestsetzungsbescheid für angezeigt hält (so auch Bay. VGH, Urteil vom 17. Juli 2023 - 7 BV 22.2642 -, juris Rn. 24).Ein materiell-rechtlicher Aussagegehalt ist der Entscheidung nach alledem nicht beizumessen (so auch Bay. VGH, Urteil vom 17. Juli 2023 - 7 BV 22.2642 -, juris Rn. 24;… VG Freiburg (Breisgau), Gerichtsbescheid vom 11. September 2024 - 9 K 2585 -, juris Rn. 77).
Die Klägerin ist demnach, entgegen ihrer Auffassung, auch nicht rechtsschutzlos gestellt (OVG Hamburg…, Beschluss vom 18. Dezember 2024 - 5 Bf 204/24.Z -, juris Rn. 34; Bay. VGH, Urteil vom 17. Juli 2023 - 7 BV 22.2642 -, juris Rn. 22).
Sie sind gerade nicht dazu bestimmt, auch jedem einzelnen von Millionen Nutzern des Programmangebots ein einzelnes gerichtlich einklagbares Recht auf eine bestimmte, den Vorstellungen des Einzelnen von Pluralität, Transparenz, Vielseitigkeit und Wahrhaftigkeit entsprechende Programmgestaltung einzuräumen (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11 u.a. -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 17. Juli 2023 - 7 BV 22.2642 -, juris).
Es würde dem Grundsatz der Gewaltenteilung zuwiderlaufen, wenn einzelnen Beitragszahler im Wege der Anfechtungsklage die Möglichkeit eröffnet wird, unter Umgehung der Aufsichtsgremien mit Hilfe der Gerichte die Mittelverwendung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach ihrem Dafürhalten zu beeinflussen (so auch OVG Hamburg…, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - 5 Bf 204/24.Z -, juris Rn. 62; Bay. VGH, Urteil vom 17. Juli 2023 - 7 BV 22.2642 -, juris Rn. 21).
- VG München, 03.09.2025 - M 26b K 24.6512
Rundfunkbeitrag, Beitragsfestsetzung, Beitragsblocker, Aussetzungsantrag, …
Hierfür stehen den Rundfunkbeitragspflichtigen die Eingabe- und Beschwerdemöglichkeiten zu den normativ vorgesehenen Stellen der Rundfunkanstalten offen (BayVGH, U.v. 17.07.2023 - 7 BV 22.2642 - juris Leitsatz).Allerdings wird durch diese Verpflichtung zur Erfüllung des Programmauftrags kein subjektiv-öffentliches Recht vermittelt, das der Beitragsfestsetzung entgegengehalten werden könnte (i. Erg. ebenso BayVGH, U. v. 17.07.2023 - 7 BV 22.2642 - juris; VG Würzburg, U. v. 27.03.2025 - W 3 K 24.1391 - juris 79;… VG Gera, U. v. 22.05.2025 - 3 K 1526/24 Ge - juris Rn. 74 mwN;… VG Sigmaringen, Gerichtsbescheid v. 04.02.2025 - 5 K 3594/24 - juris Rn. 39).
Das Gericht folgt insoweit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. BayVGH, U. v. 19.06.2015 - 7 BV 14.1707 - juris Rn. 35;… B. v. 30.03.2017 - 7 ZB 17.60 - juris Rn. 9; U. v. 17.07.2023 - 7 BV 22.2642 Rn. 22 ff;… OVG NRW, B. v. 27.04.2023 - 2 A 383/23 - juris Rn. 9 ff.;… OVG Berlin-Bbg, B. v. 15.02.2021 - OVG 11 N 95.19 - juris Rn. 12;… OVG RhPf, B. v. 16.11.2015 - 7 A 10455/15 - juris Rn. 21; jeweils m.w.N.).
Das Gericht folgt auch insoweit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (BayVGH, U.v. 17.7.2023 - 7 BV 22.2642 - juris Rn. 19 ff.;… B.v.20.11.2023 - 7 ZB 23.1139 - Rn. 9, nicht veröffentlicht;… OVG NRW, U.v. 12.3.2015 - 2 A 2423/14 - juris Rn. 71;… B.v. 7.2.2022 - 2 A 2949/21 - juris Rn. 6 f.;… OVG RPf, B.v. 16.11.2015 - 7 A 10455/15 - juris Rn. 21;… OVG BB, B.v. 15.2.2021 - OVG 11 N 95.19 - juris Rn. 12).
Ob bzw. inwieweit die formale und/oder inhaltliche Behandlung von Programmbeschwerden gerichtlich überprüfbar ist, ist nicht Gegenstand des vorliegenden Beitragsverfahrens (vgl. BayVGH, U. v. 17.07.2023 - 7 BV 22.2642 Rn. 22).
- VG Würzburg, 27.03.2025 - W 3 K 24.1466
Rundfunkbeitrag, Aussetzung des Verfahrens (abgelehnt), Anfechtungsklage, Keine …
Hinsichtlich dieser rechtlichen Beziehung als Vorfrage der Qualifizierung des angefochtenen Festsetzungsbescheids als rechtmäßig oder rechtswidrig geht es darum, ob die dortige Klagepartei in dem dort streitgegenständlichen Zeitraum einen Rundfunkbeitrag leisten muss (VG München, U.v. 21.9.2022 - M 6 K 22.3507 - juris; BayVGH, U.v. 17.7.2023 - 7 BV 22.2642 - juris; BVerwG, B.v. 23.5.2024 - 6 B 70/23 (6 C 5/24)).Mit der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung hat die dortige Klagepartei ihr Rechtsschutzziel im Verfahren 7 BV 22.2642 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weiterverfolgt.
Mit Urteil im Verfahren 7 BV 22.2642 vom 17. Juli 2023 (juris) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung zurückgewiesen und hierbei ausgeführt, der Einwand der Klagepartei, es bestehe ein "generelles strukturelles Versagen" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Beitragspflicht müsse daher solange entfallen, wie der verfassungswidrige Umstand andauere, könne der Rundfunkbeitragspflicht mit Blick auf die vom Bundesverfassungsgericht in seinem im Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - verbindlich festgestellte Verfassungsmäßigkeit nicht entgegengehalten werden.
Die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsmäßigen Funktionsauftrag verfehlt, ist daher nicht unmittelbarer Gegenstand der materiellen Rechtmäßigkeit eines Bescheids, welcher Rundfunkbeiträge festsetzt (BayVGH, U.v. 17.7.2023 - 7 BV 22.2642 - juris Rn. 22).
Insoweit ist insbesondere zu prüfen, ob eine besondere sachliche Rechtfertigung für die Beitragserhebung vorliegt (BayVGH, U.v. 17.7.2023 - 7 BV 22.2642 - juris Rn. 17).
- VG Berlin, 14.11.2024 - 8 K 123.24
Rundfunkbeitrag muss bezahlt werden
Denn ein solcher liegt nicht in der bloßen Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen (a.A. BayVGH, Urteil vom 17. Juli 2023 - 7 BV 22.2642, MMR 2023, 883 Rn. 16, beck-online).33/24.Z, juris Rn. 27 ff.; BayVGH, Urteil vom 17. Juli 2023, a.a.O., Rn. 20-22; SächsOVG, Urteil vom 5. Juli 2023 - 5 A 1421/18, BeckRS 2023, 16736 Rn. 33, 34, beck-online; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2023 - 2 A 158/23, BeckRS 2023, 29708 Rn. 8ff., beck-online).x… .
- VG Gera, 22.05.2025 - 3 K 1526/24
Heranziehung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags; sog. Beitragsblocker; …
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft lediglich die verfassungsprozessuale Zulässigkeitsfrage der vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zunächst vom Beschwerdeführer nachzuweisenden Erschöpfung des (fachgerichtlichen) Rechtswegs und ist folglich nicht geeignet, die Bindungswirkung der Grundsatzentscheidung vom 18. Juli 2018 (Az. 1 BvR 1675/16 - juris) entfallen zu lassen (…ebenso: OVG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2024 - 5 Bf 204/24.Z - juris Rn. 28 ff.; BayVGH, Urt. v. 17. Juli 2023 - 7 BV 22.2642 - juris Rn. 24;… VG Bremen, Urt. v. 14. Februar 2025 - 1 K 1898/24 - juris Rn. 67;… VG Sigmaringen, GB v. 4. Februar 2025 - 5 K 3594/24 - juris Rn. 40;… VG Freiburg (B.), GB v. 11. September 2024 - 9 K 2585/24 - juris Rn. 76; a.A. Schneider, NVwZ 2024, 38).Mit der Klagebegründung werden keine weiteren bzw. neuen, von der Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG nicht erfassten Gesichtspunkte aufgezeigt (…vgl. zur Bindungswirkung bzgl. des Vorliegens eines Vorteils OVG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2024 - 5 Bf 204/24.Z - juris Rn. 8, 11 ff.; BayVGH, Urt. v. 17. Juli 2023 - 7 BV 22.2642 - juris Rn. 13 ff.).
Vor diesem Hintergrund hat auch die sonstige Rechtsprechung durchweg verneint, dass einem Beitragspflichtigen gegenüber seiner Heranziehung zum Rundfunkbeitrag ein mit der mangelhaften Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags oder mit dem Verstoß des Programmangebots gegen das Grundrecht auf Glaubens-, Meinungs-, Religion- oder Gewissensfreiheit des Beitragspflichtigen begründetes Leistungsverweigerungsrecht zusteht (vgl. BayVGH, Urt. v. 17. Juli 2023 - 7 BV 22.2642 - juris Rn. 16; SächsOVG…, Beschl. vom 25. Juni 2021 - 5 A 618/20 - juris Rn. 12;… VG Freiburg (B.), GB v. 11. September 2024 - 9 K 2585/24 - juris Rn. 131;… VG München, Urt. v. 22. Mai 2024 - M 26a K 23.359 - juris Rn. 35).
Die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Programmfreiheit, insbesondere die Sicherung der Programmvielfalt, setzt die institutionelle Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen voraus und schützt zudem vor unmittelbarer und mittelbarer Einflussnahme Außenstehender (vgl. BayVGH, Urt. v. 17. Juli 2023 - 7 BV 22.2642 - juris Rn. 20).
- VG Bremen, 14.02.2025 - 1 K 2429/24
Rundfunkbeitragsfestsetzung: Beitragsblocker-Musterklage, Urteil vom 14.02.2025 - …
Diese setzt die institutionelle Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen voraus und schützt zudem vor unmittelbarer und mittelbarer Einflussnahme Außenstehender (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 17.07.2023 - 7 BV 22.2642 -, juris Rn. 20 m.w.N.).Hiervon ausgehend wird in der Verwaltungsrechtsprechung teilweise vertreten, allenfalls bei Feststellung einer strukturellen und systemischen Verfehlung des Programmauftrags durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Gesamtheit könne der individuelle Vorteil entfallen (…so etwa: VG Aachen, Urt. v. 30.09.2024 - 8 K 1352/24 -, juris 122 f.; VG Berlin, Urt. v. 14.11.2024 - 8 K 123/24 -, juris Rn. 28 f., a.A. VGH Bayern, Urt. v. 17.07.2023 - 7 BV 22.2642 -, juris Rn. 16, 22;… VG Bremen, Urt. v. 15.09.2023 - 2 K 1543/22 -, n.v.; vgl. diesbezüglich auch OVG Bremen, Beschl. v. 03.02.2025 - 1 LA 301/23 -, juris).
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft lediglich eine verfassungsprozessuale Zulässigkeitsfrage und ist folglich nicht geeignet, die Bindungswirkung der Grundsatzentscheidung vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 -, BVerfGE 149, 222-293) entfallen zu lassen (ebenso: VGH Bayern, Urt. v. 17.07.2023 - 7 BV 22.2642 -, juris Rn. 24; VG Sigmaringen, GB v. 04.02.2025 - 5 K 3594/24 -, juris Rn. 40; VG Freiburg, 17.
- VG Würzburg, 29.11.2024 - W 3 K 24.1655
Aussetzung des Verfahrens, Rechtsverhältnis, Vorgreiflichkeit (verneint), Klärung …
Hinsichtlich dieser rechtlichen Beziehung als Vorfrage der Qualifizierung des angefochtenen Festsetzungsbescheids als rechtmäßig oder rechtswidrig geht es darum, ob die dortige Klagepartei in dem dort streitgegenständlichen Zeitraum einen Rundfunkbeitrag leisten muss (VG München, U.v. 21.9.2022 - M 6 K 22.3507 - juris; BayVGH, U.v. 17.7.2023 - 7 BV 22.2642 - juris; BVerwG, B.v. 23.5.2024 - 6 B 70/23 (6 C 5/24)).Rn. 17 Mit der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung hat die dortige Klagepartei ihr Rechtsschutzziel im Verfahren 7 BV 22.2642 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weiterverfolgt.
Mit Urteil im Verfahren 7 BV 22.2642 vom 17. Juli 2023 (juris) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung zurückgewiesen und hierbei ausgeführt, der Einwand der Klagepartei, es bestehe ein "generelles strukturelles Versagen" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Beitragspflicht müsse daher solange entfallen, wie der verfassungswidrige Umstand andauere, könne der Rundfunkbeitragspflicht mit Blick auf die vom Bundesverfassungsgericht in seinem im Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - verbindlich festgestellte Verfassungsmäßigkeit nicht entgegengehalten werden.
Damit sei die Klagepartei nicht rechtlos gestellt (BayVGH, U.v. 17.7.2023 - 7 BV 22.2642 - juris Rn. 22).
- VG München, 17.08.2026 - M 26b K 25.4710
Coronavirus, SARS-CoV-2, Rundfunkbeitrag, Beitragsblocker (230 S.), …
- VG Bremen, 14.02.2025 - 1 K 1898/24
Rundfunkbeitragsfestsetzung: Beitragsblocker-Musterklage, Urteil vom 14.02.2025 - …
- VG Koblenz, 21.01.2025 - 5 K 720/24
Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung
- VG Würzburg, 11.11.2024 - W 3 K 22.1944
Rundfunkbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Abgabenrechtlicher Sondervorteil, …
- VG München, 02.06.2025 - M 26b K 22.5247
Verfassungsmäßigkeit der Beitragspflicht, Programmkritik, Einwand struktureller …
- VG Sigmaringen, 04.02.2025 - 5 K 3594/24
- VG Würzburg, 11.11.2024 - W 3 K 22.1510
Rundfunkbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Abgabenrechtlicher Sondervorteil, …
- VG Würzburg, 27.03.2025 - W 3 K 24.1391
Rundfunkbeitrag, Anfechtungsklage, Keine Nichtigkeitsfeststellungsklage, …
- VG München, 13.07.2026 - M 26b K 24.5286
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung
- VG Bayreuth, 31.01.2025 - B 3 K 24.875
Rundfunkbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Funktionsauftrag, individueller Vorteil
- VG München, 06.07.2026 - M 26b K 24.3236
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Rundfunkbeitragserhebung
- VG München, 05.11.2024 - M 26b SE 24.6581
Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Vorläufiger Rechtsschutz gegen die …
- VG Berlin, 10.02.2025 - 8 K 180.24
- VG Hamburg, 08.11.2024 - 3 K 2358/24
Erfolglose Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen: Zur fehlenden …
- VG München, 22.05.2024 - M 26a K 23.359
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung, Kein Zurückbehaltungs- oder …
- VG München, 05.08.2024 - M 26b K 22.5575
Auslegung des Klageantrags, Subsidiarität der Feststellungsklage, …
- VG München, 01.08.2024 - M 26b K 23.3410
Beitragsfestsetzung, Verfassungsmäßigkeit der Beitragspflicht, Programmkritik, …
- VG München, 14.07.2026 - M 26b K 24.5607
Coronavirus, SARS-CoV-2, Rundfunkbeitrag, Beitragsblocker (230 S.), …
- VG Bremen, 16.02.2026 - 1 K 2657/24
Rundfunkbeitragsfestsetzung: Beitragsblocker-Musterklage, Urteil vom 16.02.2026 - …
- OVG Bremen, 03.02.2025 - 1 LA 301/23
Rundfunkbeitrag; Antrag auf Zulassung der Berufung (erfolglos)
- VGH Hessen, 13.02.2025 - 10 E 2232/24
Beschwerde gegen einen gerichtlichen Aussetzungsbeschluss
- OVG Bremen, 11.02.2025 - 1 LA 132/24
Rundfunkbeitrag; erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
- VG München, 28.09.2023 - M 26b K 20.1531
Rundfunkbeitrag, Anfechtung eines Festsetzungsbescheids, Befreiung von der …
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