Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.06.2009 - 7 C 09.893 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aussetzung des Verfahrens; Studienbeiträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2009 - 7 C 09.893
Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde eine Popularklage gegen Art. 71 BayHSchG, der die Grundlage für die Erhebung von Studienbeiträgen bildet, erhoben (Az. Vf. 4-VII-07); diesen Antrag hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof mittlerweile durch Entscheidung vom 28. Mai 2009 abgewiesen. - VGH Bayern, 29.10.2008 - 7 C 08.1921
Prozesskostenhilfe; Studienbeitrag; ausländischer Studierender; UN-Sozialpakt; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2009 - 7 C 09.893
Nachdem das Verwaltungsgericht Ansbach einen Prozesskostenhilfeantrag des Klägers für dieses Verfahren abgelehnt hatte, bewilligte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Kläger mit Beschluss vom 29. Oktober 2008 (Az. 7 C 08.1921) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seiner Bevollmächtigten.
- VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 C 10.869
Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens
Nach überwiegender Auffassung der Rechtsprechung ist eine Aussetzung des Verfahrens - in analoger Anwendung des § 94 VwGO - jedenfalls dann möglich, wenn die Gültigkeit einer Rechtsnorm mit beachtlichen Gründen angezweifelt und hierüber ein Normenkontrollverfahren anhängig ist, in welchem die Frage mit allgemeinverbindlicher Wirkung entschieden wird, sei es ein verwaltungsgerichtliches nach § 47 VwGO oder ein verfassungsgerichtliches (BayVGH vom 2.6.2009 Az. 7 C 09.893;… Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 5 zu § 94 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 45 zu § 94; OVG SA vom 12.8.2009 Az. 2 L 180/05 ; HessVGH vom 11.12.2009 Az. 6 E 2989/09 ). - VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 C 10.879
Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens
Nach überwiegender Auffassung der Rechtsprechung ist eine Aussetzung des Verfahrens - in analoger Anwendung des § 94 VwGO - jedenfalls dann möglich, wenn die Gültigkeit einer Rechtsnorm mit beachtlichen Gründen angezweifelt und hierüber ein Normenkontrollverfahren anhängig ist, in welchem die Frage mit allgemeinverbindlicher Wirkung entschieden wird, sei es ein verwaltungsgerichtliches nach § 47 VwGO oder ein verfassungsgerichtliches (BayVGH vom 2.6.2009 Az. 7 C 09.893;… Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 5 zu § 94 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 45 zu § 94; OVG SA vom 12.8.2009 Az. 2 L 180/05 ; HessVGH vom 11.12.2009 Az. 6 E 2989/09 ).
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