Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.2014 - 7 C 1.13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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KrW-/AbfG § 3 Abs. 5, § 21; AbfRRL Art. 1 Buchst. b; UmwelthaftG § 1
Sachaufklärung; Beweisermittlungsantrag; Ausforschung; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Sachherrschaft; Ursachenzusammenhang; Zurechenbarkeit; Risikosphäre; gefahrgeneigte Tätigkeit; Gefährdungshaftung; Feuerwehreinsatz; Löschwasser. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
KrW-/AbfG § 3 Abs. 5, § 21
Abfallbesitzer; Abfallerzeuger; Ausforschung; Beweisermittlungsantrag; Feuerwehreinsatz; Gefährdungshaftung; Löschwasser; Risikosphäre; Sachaufklärung; Sachherrschaft; Ursachenzusammenhang; Zurechenbarkeit; gefahrgeneigte Tätigkeit - rechtsinformationen.bund.de
Begriff des Abfallerzeugers; kontaminiertes Löschwasser
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 5 Alt 1 KrW-/AbfG, § 21 KrW-/AbfG, § 1 UmweltHG, Art 1 Buchst b EWGRL 442/75
Begriff des Abfallerzeugers; kontaminiertes Löschwasser - rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 5 Alt 1 KrW-/AbfG, § 21 KrW-/AbfG, § 1 UmweltHG, Art 1 Buchst b EWGRL 442/75
Begriff des Abfallerzeugers; kontaminiertes Löschwasser - Wolters Kluwer
Abfallerzeuger als Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft über die letzte Ursache für die Umwandlung einer Sache in Abfall; Qualifizierung einer anderen Person als Abfallerzeuger i.R.d. Beseitigung von Löschwasser aufgrund des Einsatzes zur Bekämpfung des Großbrandes ...
- doev.de
Begriff des Abfallerzeugers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfallerzeuger als Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft über die letzte Ursache für die Umwandlung einer Sache in Abfall; Qualifizierung einer anderen Person als Abfallerzeuger i.R.d. Beseitigung von Löschwasser aufgrund des Einsatzes zur Bekämpfung des Großbrandes ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Löschwasser ist vom Grundstückeigentümer zu entsorgender Abfall!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abfallerzeuger - das kontaminierte Löschwasser
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Betreiber einer Destillieranlage verantwortlicher Abfallerzeuger bei Großbrand auf Betriebsgrundstück
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Betreiber einer Destillieranlage verantwortlicher Abfallerzeuger bei Großbrand auf Betriebsgrundstück
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Abfallerzeuger bei Löschwasser
Besprechungen u.ä. (3)
- koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)
Begriff des Abfallerzeugers
- recyclingnews.info (Entscheidungsbesprechung)
Grundsatzentscheidung zum Begriff des Abfallerzeugers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Löschwasser ist vom Grundstückseigentümer zu entsorgender Abfall! (IMR 2015, 168)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 19.04.2010 - 14 K 2368/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - 20 A 1181/10
- BVerwG, 22.01.2013 - 7 B 7.12
- BVerwG, 15.10.2014 - 7 C 1.13
Papierfundstellen
- NVwZ 2015, 153
- DÖV 2015, 302
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 24.06.2008 - C-188/07
DAS VERURSACHERPRINZIP ERFORDERT EINE AUFERLEGUNG DER KOSTEN FÜR DIE BESEITIGUNG …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2014 - 7 C 1.13
Einschlägig sind die Urteile vom 7. September 2004 - Rs C-1/03, Van de Walle (Slg. 2004, I-7632) und vom 24. Juni 2008 - Rs. C-188/07, Commune de Mesquer (Slg. 2008, I-4501).Rn. 21 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Commune de Mesquer setzt diese Rechtsprechung fort (vgl. auch die zugehörigen Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 13. März 2008, Slg. 2008, I-4501 Rn. 111 ff.).
- BVerwG, 12.04.2006 - 7 B 30.06
Rückführung von illegalen Abfällen in den Libanon; Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2014 - 7 C 1.13
In diesem Sinne lässt sich in Anlehnung an die ordnungsrechtliche Terminologie zum Verhaltensstörer vom Erfordernis einer unmittelbaren Verursachung sprechen, wobei Unmittelbarkeit typischerweise, aber nicht notwendig mit der jeweils letzten Ursache gleichzusetzen ist (vgl. Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 7 B 30.06 - juris Rn. 4).Dies entspricht der im allgemeinen Ordnungsrecht anerkannten Auffassung, dass eine Person, die eine vorgelagerte Ursache gesetzt hat, ausnahmsweise verantwortlich sein kann, wenn ihre Handlung mit dem Verhalten desjenigen, der die letzte Ursache gesetzt hat, eine natürliche Einheit bildet und dieses objektiv veranlasst hat (vgl. Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 7 B 30.06 - juris Rn. 4 m.w.N.).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-1/03
Van de Walle u.a.
Auszug aus BVerwG, 15.10.2014 - 7 C 1.13
Gefordert ist eine Tätigkeit, die den Abfall anfallen lässt, also gerade für die Umwandlung der Sache oder des Stoffes in Abfall wesentlich ist (in diesem Sinne zum Abfallerzeuger nach Art. 1 Buchst. b der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle, ABl Nr. L 194 S. 47, in der durch die Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991, ABl Nr. L 78 S. 32, geänderten Fassung - Abfallrahmenrichtlinie - bereits Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 29. Januar 2004 - Rs. C-1/03, Van de Walle - Slg. 2004, I-07616 Rn. 52).Einschlägig sind die Urteile vom 7. September 2004 - Rs C-1/03, Van de Walle (Slg. 2004, I-7632) und vom 24. Juni 2008 - Rs. C-188/07, Commune de Mesquer (Slg. 2008, I-4501).
- BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91
Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2014 - 7 C 1.13
Nach § 3 Abs. 1 und 4 AbfG war nur der (aktuelle) Besitzer für die Abfallbeseitigung verantwortlich mit der Folge, dass eine Person, die die maßgeblichen Ursachen für das Entstehen von Abfällen gesetzt, ihren Besitz jedoch anschließend aufgegeben hatte, keiner abfallrechtlichen Verantwortung unterlag und erst auf der Grundlage des landesrechtlichen Ordnungsrechts in die Stellung eines Abfallbesitzers hineingezwungen werden musste (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1991 - BVerwG 7 C 2.91 - BVerwGE 89, 138 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 43 S. 93;… Beschluss vom 5. November 2012 - BVerwG 7 B 25.12 - juris Rn. 12). - BVerwG, 05.11.2012 - 7 B 25.12
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Abgrenzung von Bundes- und Landesrecht; …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2014 - 7 C 1.13
Nach § 3 Abs. 1 und 4 AbfG war nur der (aktuelle) Besitzer für die Abfallbeseitigung verantwortlich mit der Folge, dass eine Person, die die maßgeblichen Ursachen für das Entstehen von Abfällen gesetzt, ihren Besitz jedoch anschließend aufgegeben hatte, keiner abfallrechtlichen Verantwortung unterlag und erst auf der Grundlage des landesrechtlichen Ordnungsrechts in die Stellung eines Abfallbesitzers hineingezwungen werden musste (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1991 - BVerwG 7 C 2.91 - BVerwGE 89, 138 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 43 S. 93; Beschluss vom 5. November 2012 - BVerwG 7 B 25.12 - juris Rn. 12).
- OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Abfallbesitz; Grundstück; …
Das Kreislaufwirtschaftsrecht enthält eine selbständige, vom Zivilrecht unabhängige Definition des Abfallbesitzes (BVerwG, Urt. v. 15. Oktober 2014 - 7 C 1/13 -, juris Rn. 18;… BVerwG, Beschl. v. 28. April 2022 - 7 B 17/21 -, juris Rn. 11).Während es bei den zivilrechtlichen Regelungen über den Besitz an Sachen vornehmlich um den Schutz des rechtmäßigen Besitzers vor Eingriffen Dritter geht, ist die Auslegung des Begriffs des Besitzes an Abfall am Ziel einer effektiven Abfallbeseitigung auszurichten (BVerwG, Urt. v. 15. Oktober 2014 - 7 C 1/13 -, juris Rn. 23;… Beschl. v. 28. April 2022 - 7 B 17/21 -, juris Rn. 11;… Dieckmann, in: Jarass/Petersen, KrwG, 2. Aufl. 2022, § 3 Rn. 230; Frenz, ZUR 2005, 57 [58]).
Das Kreislaufwirtschaftsrecht zieht den Kreis der Entsorgungspflichtigen grundsätzlich weit, um Verantwortungslücken auszuschließen (BVerwG, Urt. v. 15. Oktober 2014 - 7 C 1/13 -, juris Rn. 18).
- VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19
Anspruch eines Landkreises gegen das Bundesland auf Erstattung von Kosten, die …
Ausnahmsweise kann aber auch eine andere, vorgelagert handelnde Person als Abfallerzeuger zu qualifizieren sein, wenn ihr Verhalten sich aufgrund besonderer Umstände bei wertender Betrachtung als wesentliche Ursache für die Abfallentstehung darstellt (BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 7 C 1/13 - juris, Rn. 15;… OVG Münster, Urt. v. 10.8.2012 - 20 A 222/10 - juris, Rn. 35).In diesem Sinne lässt sich in Anlehnung an die ordnungsrechtliche Terminologie zum Verhaltensstörer vom Erfordernis einer unmittelbaren Verursachung sprechen, wobei Unmittelbarkeit typischerweise, aber nicht notwendig, mit der jeweils letzten Ursache gleichzusetzen ist (BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 7 C 1/13 - juris, Rn. 16).
Rn. 101 Gestützt wird diese Auslegung durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil Van de Walle (…EuGH, Urt. v. 07.09.2004 - Rs C-1/03 - juris, Rn. 53 ff) zum Begriff des Abfallbesitzers bzw. -erzeugers im Sinne der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (damals: Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle, in Kraft bis 16.05.2006), wonach Zurechnungskriterien, die einen inneren Zusammenhang zwischen einer vorgelagerten Ursache und der Entstehung des Abfalls begründen, zu berücksichtigen sind (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 7 C 1/13 - juris, Rn. 20;… OVG Münster, Urt. v. 10.08.2012 - 20 A 222/10 - juris, Rn. 34).
Rn. 102 Das oben dargelegte Verständnis des Erzeugerbegriffs steht schließlich auch im Einklang mit Sinn und Zweck der Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu Abfallbeseitigungspflichten (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 7 C 1/13 - juris, Rn. 23 f).
- VG Aachen, 05.09.2019 - 6 L 713/19
Abfall; Beseitigungsanordnung; Störerauswahl
Rn. 35 Vgl. OVG Saarland, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 A 488/13 -, juris Rn. 27 m.w.N. und für den Erzeugerbegriff BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 C 1.13 -, juris Rn. 18.
- OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 LB 143/16
Diebstahl; Ersatzvornahme; Kosten der Ersatzvornahme; Kraftfahrzeug; Kraftstoff; …
Die Verantwortung für die Beseitigung des durch die Vermischung des Kraftstoffs mit dem Bodenmaterial entstandenen Abfalls trifft die Diebe, die als Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft die letzte Ursache für die Umwandlung zu Abfall gesetzt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 7 C 1/13 -, juris zum Begriff des Abfallerzeugers). - VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18
Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach …
Wesentliches Gewicht für die Zurechnung kommt der Herrschaft über den Vorgang der Entstehung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 7 C 1/13 -, juris Rn. 15). - BVerwG, 30.09.2015 - 7 C 11.14
Vollständigkeitserklärung; Verkaufsverpackung; Eigenmarke; Erstinverkehrbringer; …
Wer Adressat verpackungsrechtlicher Pflichten ist, kann nur aufgrund einer wertenden Betrachtung entschieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 C 1.13 - Buchholz 451.221 § 3 KrW-AbfG Nr. 10 Rn. 15 ff. …und Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 7 C 2.13 - Rn. 2 jeweils für den Begriff des Abfallerzeugers). - VG Sigmaringen, 14.05.2025 - 5 K 1737/22
Bodenschutzrecht; Sanierungsanordnung; PFT-Schaden; Feuerwehreinsatz; …
Nur durch diese wertende Betrachtung des Verhältnisses zwischen dem Zurechnungsgrund und der Gefahr lässt sich ermitteln, ob eine unmittelbare Verursachung im Sinne eines hinreichend engen Wirkungs- und Verantwortungszusammenhangs zwischen der Gefahr und dem Verhalten der Person vorliegt, die deren Pflichtigkeit als zumutbar rechtfertigt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2001 - 10 S 259/01 -, ZUR 2002, 227, m.w.N.), wobei Unmittelbarkeit typischerweise, aber nicht notwendig mit der jeweils letzten Ursache gleichzusetzen ist (BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 7 C 1.13 -, NVwZ 2015, 153).Rn. 234 Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 7 C 1.13 -, NVwZ 2015, 153; dort konkret im Kontext von kontaminiertem Löschwasser) geht zum Begriff des Abfallerzeugers - und die diesbezüglichen allgemeinen Erwägungen können trotz nicht zu vernachlässigender Unterschiede im Rechtsrahmen teilweise auch hier herangezogen werden - davon aus, dass grundsätzlich derjenige Abfallerzeuger ist, der als Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft die letzte Ursache für die Umwandlung einer Sache in Abfall gesetzt hat.
Auch wenn im Tatsächlichen bei einem Brandereignis für gewöhnlich der Löscheinsatz mit der Brandentstehung einen zusammengehörenden Lebenssachverhalt bildet, weshalb auch "einfaches" und gewissermaßen immer einzukalkulierendes Fehlverhalten der Feuerwehr als jedenfalls naheliegende Folge eines individuellen Brand(mit)verursachungsbeitrags eine solche "natürliche Einheit" noch nicht aufzulösen vermag (deshalb bildet der "normale" Anfall von Löschwasser auch ohne Weiteres eine "natürliche Einheit" mit den Risikopotenzial eines gefahrgeneigten Betriebs, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 7 C 1.13 -, NVwZ 2015, 153), fehlt es im hier konkret zu beurteilenden Fall an einem hinreichend engen Wirkungs- und Verantwortungszusammenhangs zwischen dem Handeln der Klägerin und dem Eintritt des Schadens.
- OVG Saarland, 26.02.2015 - 2 A 488/13
Restmüllbehälter für gewerbliche Siedlungsabfälle; Anschlusszwang
Dies spricht gegen eine enge Auslegung des Begriffs des Abfallbesitzers.(vgl. (für den Erzeugerbegriff) BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 7 C 1.13 - (juris)) Auf einen Besitzbegründungswillen kommt es insoweit ohnehin - nach wohl einhelliger Auffassung - nicht an. - VG Düsseldorf, 04.07.2025 - 17 K 8395/22 Rn. 138 vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 C 1.13 -, juris.
Rn. 141 vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 C 1.13 -, juris Rn. 25.
- OVG Niedersachsen, 07.07.2016 - 13 LA 67/16
(Keine) Verantwortlichkeit des Kraftfahrzeugbesitzers für durch Kraftstoffdiebe …
Die Verantwortung für die Beseitigung des durch die Vermischung des Kraftstoffs mit dem Bodenmaterial entstandenen Abfalls trifft die Diebe, die als Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft die letzte Ursache für die Umwandlung zu Abfall gesetzt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 7 C 1/13 -, juris zum Begriff des Abfallerzeugers). - VG Frankfurt/Oder, 09.04.2018 - 5 L 1423/17
Abfallbeseitigungsrecht
- VG Darmstadt, 29.04.2024 - 6 L 2380/23
Beseitigung des freigegebenen Bauschutts aus AKW Biblis
- OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18
AGB in Abwasserentsorgungsverträgen
- VG Darmstadt, 29.04.2024 - 6 L 2383/23
Beseitigung des freigegebenen Bauschutts aus AKW Biblis
- VG München, 06.07.2015 - M 17 S 15.557
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung zur Beseitigung von kontaminiertem …
- OVG Sachsen, 06.12.2016 - 4 A 249/14
Teilweise Erledigung; Kostenentscheidung unanfechtbar; Abfallablagerungen; …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2025 - 5 MB 11/25
Ordnungsverfügung zur Entsorgung von Abfällen nach einem Großbrand
- OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2025 - 5 MB 11/25
Abfall; Ordnungsverfügung; Störerauswahl; Subjektiver Abfallbegriff; …
- VG Köln, 04.07.2023 - 14 K 4620/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 20 B 1217/17
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