Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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VermG § 1 Abs. 6 Satz 1; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. d; ; VermG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; SpTrUG § 12 Abs. 1; ; InVorG § 11 Abs. 5; ; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 3
- Wolters Kluwer
Rückübertragung - Grundstück - Restitutionsausschluss - Betriebsnotwendigkeit - Unternehmen - Vermögensgesetz - Unternehmensspaltung - Verwaltungseinrichtung - Wirtschaftsförderung - Öffentliches Interesse - Auffangtatbestand
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 6 Satz 1, § 5 Abs. 1 Buchst. a, Buchst. d, § 6 Abs. 1 Satz 1; SpTrUG § 12 Abs. 1; InVorG § 11 Abs. 5, § 16 Abs. 1 Satz 3
Restitutionsausschlußtatbestand - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 27.04.2000 - 9 K 1392/95
- BVerwG, 22.02.2001 - 7 B 119.00
- BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Papierfundstellen
- NJ 2002, 217
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96
Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Die Vorschrift bewirkt eine "vergangenheitsorientierte investive Vorfahrtsregelung" (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ).Dabei wird das Verwaltungsgericht davon auszugehen haben, dass eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG auch dann gegeben sein kann, wenn die Rückgabe des Grundstücks aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Lebensfähigkeit des Unternehmens gefährden würde (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ).
- BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Die "entsprechende" Anwendung des Vermögensgesetzes bedeutet nicht, dass die Vorschrift des § 5 VermG auf Ansprüche nach § 1 Abs. 6 VermG unanwendbar oder nur eingeschränkt anwendbar wäre; das wird durch § 1 Abs. 1 des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes bestätigt, der auf den Ausschlusstatbestand des § 4 Abs. 1 VermG und damit auch auf § 5 VermG Bezug nimmt (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 ). - BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95
Ausschluß der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken von Verfolgten …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Gegen die Anwendung des Restitutionsausschlusses auf Ansprüche nach § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG bestehen weder verfassungsrechtliche noch völkerrechtliche Bedenken (…a.a.O., S. 267 ff.; ebenso der in jenem Verfahren ergangene Kammerbeschluss des BVerfG vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1579/95 und 495/96 -, RGV B III 87).
- BVerfG, 21.10.1998 - 1 BvR 179/94
Geltung des Investitionsvorrangs für vermögensrechtliche Rückgabeansprüche von …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Gleiches gilt für die Einschränkung solcher Rückübertragungsansprüche durch das Investitionsvorranggesetz; durch dieses werden im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums in zulässiger Weise bestimmt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Oktober 1998 - 1 BvR 179/94 -, NJW 1999, 1460). - BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94
Restitutionsausschluß nach Umbau
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Demgegenüber erfüllt § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG die Funktion eines Auffangtatbestands für bestimmte Fälle erhaltungswürdiger Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines Grundstücks oder Gebäudes, die von den in Buchst. b bis d getroffenen Spezialregelungen nicht erfasst werden (vgl. Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 ). - BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98
Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund; …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Da der Surrogatanspruch einen Restitutionsanspruch voraussetzt, steht den Klägern der Anspruch auf Zahlung des Verkehrswerts zu, wenn ein Ausschlussgrund bis zur Durchführung der Eigeninvestition nicht gegeben war (vgl. Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2). - BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96
Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung; …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Der wirtschaftliche Zweck als bestimmendes Merkmal des Unternehmensbegriffs (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35) ist nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht gleichzusetzen. - BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94
Flughafen Leipzig
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Der Schutzzweck des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG, bestimmte Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Unternehmens nicht durch die Wiederherstellung der früheren Eigentumsverhältnisse in Frage zu stellen, greift nicht ein, wenn die Nutzung des Grundstücks auf einem schuldrechtlichen Verhältnis beruht (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1). - BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99
Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks; …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Das Verwaltungsgericht wird bei dieser Fallgestaltung zu klären haben, ob das Grundstück oder das Gebäude am 29. September 1990 mit erheblichem baulichen Aufwand in seiner Nutzungsart oder Zweckbestimmung verändert oder ob eine solche Änderung konkret zu erwarten war (vgl. Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 -, VIZ 2001, 367 m.w.N.). - BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95
Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
aa) War die Ce. im maßgeblichen Zeitraum - vom Stichtag des § 5 Abs. 2 VermG bis zur Durchführung der Eigeninvestition (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7) - ihrem Gegenstand nach als durch privatwirtschaftliche Zwecke gekennzeichnetes Unternehmen zu beurteilen und kommt damit die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG in Betracht, bedarf es weiterer tatsächlicher Feststellungen zur Frage der Betriebsnotwendigkeit des in Rede stehenden Grundstücks. - BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00
Restitution; Grundstück; Überschuldung; Unternehmen; Unternehmensgesetz; …
- BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 25.00
Naturfreundehaus; Angebot von Übernachtungsmöglichkeiten und Speisen gegen …
- VG Cottbus, 04.12.2024 - 1 K 490/18
Ausschlussgründe, Berechtigung (nicht streitgegenständlich), Grundstück mit …
Deren Fortbestand unter den neuen Wirtschaftsbedingungen soll nicht durch Rückgabe betriebsnotwendiger Grundstücke oder Gebäude gefährdet werden (BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 -, juris Rn. 11;… instruktiv - auch in Abgrenzung zur ratio des § 4 Abs. 2 VermG -: BVerwG, Urt. v. 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 -, juris Rn. 10 ff. und BVerwG, Urt. v. 05. April 2000 - BVerwG 3 C 3.99 -, juris [zu dem vergleichbaren § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 VZOG];… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 -, juris).Die 1. Alternative des § 5 Abs. 1 lit. d) VermG ("… der gewerblichen Nutzung zugeführt…") setzt voraus, dass das Grundstück vor der Schädigung zu anderen als gewerblichen Zwecken genutzt und nach der Schädigung einer erstmaligen gewerblichen Nutzung zugeführt wurde (…BVerwG, Urt. v.15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 -, juris Rn. 27;… Hellmann in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/ Neuhaus, VermG, Stand Mai 2005, § 5 Rn. 70), während die 2. Alternative ("Einbeziehung in eine Unternehmenseinheit") bei einer fortgesetzten Nutzung unternehmerischer Zwecke in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 -, juris Rn. 11).
Das setzt voraus, dass das Unternehmen bereits am Stichtag Eigentümer des Grundstücks war oder zumindest eine eigentumsähnliche Rechtsstellung innehatte; der Schutzzweck des § 5 Abs. 1 lit. d) VermG, bestimmte Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Unternehmens nicht durch die Wiederherstellung der früheren Eigentumsverhältnisse in Frage zu stellen, greift nicht ein, wenn die Nutzung des Grundstücks lediglich auf einem schuldrechtlichen Verhältnis beruht (BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 -, juris Rn. 15 und BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 2008 - BVerwG 8 B 87.07 -, juris Rn. 3;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22. April 2004 - BVerwG 7 C 15.03 -, juris Rn. 16 [kein Entfallen des Restitutionsausschlussgrundes, weil das Unternehmen als solches im Wege des "asset deal" veräußert wird]).
Zu dem Unternehmensbegriff hat der 7. Senat (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 -, Rn. 10 - 11, juris) Folgendes ausgeführt:.
An einem den Unternehmenszweck gefährdenden Kostendruck kann es etwa fehlen, wenn nach dem Inhalt der Verträge und begleitenden Vereinbarungen die Existenzfähigkeit des Unternehmens ohne das Eigentum an dem Grundstück gesichert erscheint (BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10/01 -, juris Rn. 22).
Maßgeblich ist das öffentliche Interesse an der Nutzung und nicht das Interesse des Nutzers; auch entfällt das zum Restitutionsausschluss führende öffentliche Interesse nicht dadurch, dass die tatsächliche Nutzung bei Rückgabe des Eigentums aufrecht erhalten bleiben könnte (BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 -, juris Rn. 24;… BVerwG, Beschl. v. 26. Mai 2003 - BVerwG 8 B 61.03 -, juris Rn. 8/9;… BVerwG, Beschl. v. 29. Juni 2010 - BVerwG 8 B 129.09 -, juris Rn. 5/6;… BVerwG, Beschl. v. 29. Juni 2015 - BVerwG 8 B 67.14 -, juris Rn. 13;… Wasmuth in RVI, Juli 2023, § 5 VermG Rn. 38).
- BVerwG, 29.06.2015 - 8 B 67.14
Rückübertragung eines Flurstücks; Ausschluss; Nutzungsänderung
Nimmt der Dritte die Nutzung etwa in der Rechtsform einer Gesellschaft des privaten Rechts vor, so hindert dies allein nicht den Rückgriff auf den Tatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31 S. 29 sowie Beschlüsse vom 26. Mai 2003 - 8 B 61.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 39 …und vom 29. Juni 2010 - 8 B 129.09 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 53 Rn. 4 f.). - BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03
Verfügungsberechtigter; Treuhandkapitalgesellschaft; Erlösauskehr; investive …
Schutzobjekt ist die konkrete Unternehmenseinheit als solche, d.h. die Zusammenfassung von Sachen und Rechten im Sinne von § 1 URüV, welche als organisatorische Einheit am Markt auftritt und von einem einheitlichen wirtschaftlichen Zweck getragen ist (Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31).
- BVerwG, 18.03.2009 - 3 C 9.08
Restitution; Grundstücksrestitution; Unternehmen; Unternehmensgrundstück; …
Gemeint ist ausweislich der in Bezug genommenen Bestimmung, in der die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens aufgeführt werden, die Zusammenfassung von Sachen und Rechten, die als organisatorische Einheit am Markt auftritt und von einem einheitlichen wirtschaftlichen Zweck getragen ist (Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31). - BVerwG, 05.08.2004 - 7 B 9.04
Verfolgungsbedingte Vermögensentziehung; Gewerkschaften; Unternehmensschädigung; …
Diesen Begriff des Unternehmens verwendet das Vermögensgesetz einheitlich (Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31). - BVerwG, 29.06.2010 - 8 B 129.09
Restitutionsausschlussgrund; Änderung; Nutzungsart; Zweckbestimmung
Nimmt der Dritte die Nutzung in der Rechtsform einer Gesellschaft des privaten Rechts vor, so hindert dies allein nicht den Rückgriff auf den Tatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG (Beschluss vom 26. Mai 2003 - BVerwG 8 B 61.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 39; Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31). - BVerwG, 14.02.2008 - 8 B 87.07
Zulassung einer Revision im Fall mehrer die angegegriffene Entscheidung …
Dies hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31) in dem angefochtenen Urteil verneint, weil der Ausschlusstatbestand voraussetze, dass das Unternehmen bereits am Stichtag Eigentümer des Grundstücks war oder zumindest eine eigentumsähnliche Rechtsstellung hatte. - BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 12.03
Verletzung der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht; Erheblichkeit der …
Nichts anderes ist mit der Formulierung im Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31 S. 21 ) gemeint, dass eine erhebliche Beeinträchtigung auch dann gegeben sein kann, wenn die Rückgabe des Grundstücks "aus betriebswirtschaftlichen Gründen" die Lebensfähigkeit des Unternehmens gefährden würde. - BVerwG, 22.02.2001 - 7 B 119.00
Anwendbarkeit des Restitutionsausschlusstatbestandes zugunsten eines …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 10.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht. - VG Berlin, 11.09.2003 - 29 A 206.98
Restitutionsanspruch bei verfolgungsbedinger Veräußerung eines Grundstücks; Freie …
- BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 11.03
Voraussetzungen einer Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das Gericht …
- BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 10.03
Erheblichkeit der Beeinträchtigung nach § 5 Abs. 1 Buchst. d Gesetz zur Regelung …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.2001 - 7 B 119.00, 7 C 10.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Restitutionsausschlusstatbestandes zugunsten eines gemeinnützigen Unternehmens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 27.04.2000 - 9 K 1392/95
- BVerwG, 22.02.2001 - 7 B 119.00, 7 C 10.01
- BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Rückübertragung Grundstück; Restitutionsausschluss; Betriebsnotwendigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 7 B 119.00
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 10.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
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