Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 107.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Androhung einer Fahrtenbuchauflage - Anwendungsbereich des Auffangtatbestandes des Tarifs Nr. 399 Gebührenstarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.01.1979 - II 312/78
- VGH Baden-Württemberg, 29.08.1979 - II 680/79
- BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 107.79
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1811
- MDR 1983, 782
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 65.75
Ausführung von Bundesrecht als eigene Angelegenheit - Verfahren zur Einziehung …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 107.79
Das auf der Grundlage des § 6 a StVG bundesgesetzlich geschaffene Gebührenrecht regelt die sachliche Gebührenpflicht im Bereich des Straßenverkehrs umfassend und abschließend(Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 65.75 - [Buchholz 442.10 § 6 a StVG Nr. 2 = VRS 57, 70]). - BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72
Gebührenpflicht bei Androhung der zwangsweisen Einziehung des …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 107.79
Der Senat hatim Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 7 C 66.72 - (VkBl. 1975, 192; ebenso der Bay.VGH vom 19. Juni 1978 in DÖV 1978, 852) ausgesprochen, daß auf den generalklauselartigen Auffangtatbestand der Nr. 299 (jetzt 399) GebTSt nicht zurückgegriffen werden dürfe, wenn der an sich einschlägige Tatbestand einer Tarifstelle des Gebührentarifs noch nicht erfüllt sei; er hat deshalb die Gebührenpflicht bei bloßer Androhung einer im Gebührentarif verzeichneten Maßnahme verneint.
- BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 30.08
Sprungrevision, Regelüberprüfung, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, …
Ein "sonstiger Fall" im Sinne des Auffangtatbestandes liegt daher immer dann, aber auch nur dann vor, wenn die einschlägigen waffenrechtlichen Rechtsnormen die betreffende Amtshandlung ausdrücklich vorsehen, wie es bei der Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG der Fall ist, oder doch kraft Sinnzusammenhangs zwingend voraussetzen; die Auffangregelung gestattet der Behörde nicht, kostenpflichtige Amtshandlungen gleichsam frei zu "erfinden" (so auch Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 107.79 - Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 4 S. 3 = NJW 1983, 1811 für einen vergleichbaren Gebührentatbestand im Straßenverkehrsrecht). - OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 11 LC 169/06
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die regelmäßige Prüfung der …
Mit diesem Anknüpfungspunkt wird dem Bestimmtheitsgebot ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 107.79 -, NJW 1983, 1811; Beschl. v. 5.04.1990 - 3 B 18.90 -, NJW 1991, 2851, zu der gebührenrechtlichen Auffangregelung nach § 6 a Abs. 1 und Abs. 2 StVG i.V.m. § 1 Abs. 1 GebOSt und dem Gebührentarif der Anlage).Soweit § 50 Abs. 2 Satz 1 WaffG dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung die gebührenpflichtigen Tatbestände näher zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen, schließt diese Vorschrift nicht aus, dass zur Konkretisierung ein generalklauselartiger Auffangtatbestand normiert wird (BVerwG, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 107.79 -, a. a. O.;… Beschl. v. 5.04.1990 - 3 B 18.90 -, a. a. O., zu der vergleichbaren Ermächtigungsnorm in § 6 a Abs. 1 und Abs. 2 StVG).
- VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20
Gebührenfestsetzung gegenüber Verwaltungshelfern im Zusammenhang mit der …
Schließlich solle die Auffang-Nummer 399 GebTSt von den Verkehrsbehörden nicht als Einfallstor genutzt werden, um die in der Anlage zu § 1 der GebOSt unbenannten Amtshandlungen über diesen Umweg doch noch kostenpflichtig zu machen (so auch BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 107.79 -, Juris Rn. 8).In diesem Zusammenhang führt das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. Dezember 1982 (- 7 C 107/79 -, NJW 1983, 1811-1812 = Juris Rn. 7 f.) zu Nr. 299 GebTSt (jetzt Gebühren-Nummer 399 GebTSt) Folgendes aus:.
- OVG Niedersachsen, 19.04.2011 - 11 LC 255/10
Auch Inhaber eines Jagdscheins unterliegen grundsätzlich der waffenrechtlichen …
Ein "sonstiger Fall" im Sinne des Auffangtatbestandes liegt daher immer dann, aber auch nur dann vor, wenn die einschlägigen waffenrechtlichen Rechtsnormen die betreffende Amtshandlung ausdrücklich vorsehen, wie es bei der Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG der Fall ist, oder doch kraft Sinnzusammenhangs zwingend voraussetzen; die Auffangregelung gestattet der Behörde nicht, kostenpflichtige Amtshandlungen gleichsam frei zu "erfinden" (so auch Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 107.79 - Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 4 S. 3 = NJW 1983, 1811 für einen vergleichbaren Gebührentatbestand im Straßenverkehrsrecht). - VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20 Nach dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 107/79 - Juris Rn. 8;… vgl. auch Beschluss vom 5. April 1990 - 3 B 18/90 -, Juris Rn. 4) liege eine "andere als die in diesem Abschnitt aufgeführte Maßnahme" und damit eine sonstige Maßnahme auf dem Gebiet des Straßenverkehrs im Sinne des Auffangtatbestandes der Gebühren-Nummer 399 GebTSt nur vor, wenn die Amtshandlung im Straßenverkehrsgesetz oder in den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften ausdrücklich geregelt oder kraft Sinnzusammenhangs zwingend vorausgesetzt sei.
In diesem Zusammenhang führt das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. Dezember 1982 (- 7 C 107/79 -, NJW 1983, 1811-1812 = Juris Rn. 7 f.) zu Nr. 299 GebTSt (jetzt Gebühren-Nummer 399 GebTSt) Folgendes aus:.
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 12 A 11556/03
Sportschütze muss Gebühr für Bundeszentralregister-Auskunft zahlen
Eine willkürliche Handhabung ist aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung zur Vornahme einer Amtshandlung in § 30 Abs. 4 WaffG a.F. ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 107.79 -, DÖV 1983, 511, 512). - VG Frankfurt/Main, 15.04.2008 - 6 E 1815/07
Zu den Kosten für die Einleitung von Zwangsmaßnahmen zur Stilllegung von …
Raum für die Erhebung einer landesrechtlichen Gebühr gibt es insoweit nicht (Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 107.79, Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 4). - VG Kassel, 31.08.2020 - 7 K 1230/19
Es existiert keine Ermächtigungsgrundlage für eine Kostenerhebung gegenüber einem …
Schließlich soll die Auffangnummer 399 von den Verkehrsbehörden nicht als Einfallstor genutzt werden, um die in der Anlage zu § 1 der GebOSt unbenannten Amtshandlung über diesen Umweg doch noch kostenpflichtig zu machen (i.d.S. auch BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 107.79 -, juris Rn. 8). - VG Minden, 11.08.2020 - 3 K 1020/19
Schwertlasttransport, Verwaltungshelfer, Gebühren, Gebührentarif, Pauschalgebühr, …
Rn. 24 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 107.79 -, juris, Rn. 8, sowie Beschluss vom 5. April 1990 - 3 B 18.90 -, juris, Rn. 4. - VG Arnsberg, 12.04.2007 - 11 K 3598/06
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Entscheidung eines verwaltungsgerichtlichen …
Rn. 27 In diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 107/79 -, Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 1983, 511. - VG Wiesbaden, 27.05.2020 - 7 K 761/19
Verkehrsrecht
- VG Darmstadt, 14.10.2003 - 6 E 3124/00
Erheben einer Gebühr für den Eintrag "Selbstfahrervermietfahrzeug" im …
- OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91
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