Rechtsprechung
| BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b
Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Restitutionsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; Nutzungsänderung aus Eigentum. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b
Nutzungsänderung aus Eigentum; Restitutionsantrag; Restitutionsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks
- Judicialis
VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b
- Wolters Kluwer
Verlust zweier Grundstücke auf Grund rassischer Verfolgung; Unmöglichkeit einer ordnungsgemäßen Beteiligung der Juden am Zwangsversteigerungsverfahren auf Grund der Intensität der rechtlichen Diskriminierung; Nichtgewährung des Schutzes nach § 5 der ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 6, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 1 Buchst. b, § 7 a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; Schuldnerschutzverordnung
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Vermögensverlust in der Zwangsversteigerung; Ursächlichkeit der Verfolgung durch die Nationalsozialisten; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b
Rückübertragung eines dem Gemeingebrauch gewidmeten Grundstücks bei fehlendem Eigentum des Trägers errichteter Verkehrsanlagen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Restitution eines dem Gemeingebrauch gewidmeten Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG Berlin, 05.06.2003 - 29 A 198.98
- BVerwG, 04.05.2004 - 7 B 80.03
- BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Papierfundstellen
- NJ 2005, 527
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Vielmehr hat der Gesetzgeber regelmäßig bereits in dem Eigentumswechsel selbst eine Gefährdung der geschützten Nutzung gesehen (Urteil vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40 zum Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG; Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 zum Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG). - BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94
Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung
Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Gemeinsamer Zweck der in § 5 Abs. 1 VermG geregelten Ausschlusstatbestände ist es, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder der Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes nicht dadurch infrage zu stellen, dass die früheren Eigentumsverhältnisse wieder begründet werden (Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 ). - BVerwG, 27.06.2002 - 7 C 28.01
Zwangsversteigerung eines Grundstücks im Jahr 1941; jüdische Eigentümerin; …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Die (hier: rassische) Verfolgung durch die Nationalsozialisten ist für den Vermögensverlust in der Zwangsversteigerung ursächlich gewesen, wenn der verfolgte jüdische Eigentümer nicht oder nicht wirklich in der Lage war, die Zwangsversteigerung des Eigentums durch die freie und ungehinderte Ausübung von Rechten abzuwenden, die einem Eigentümer zur Verfügung gestanden hätten, der nicht das Opfer von Verfolgungsmaßnahmen war (Urteil vom 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16, unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte).
- BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03
Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Entgegen der Auffassung der Kläger ist es nicht verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit redlichen Erwerbs für die Zeit vor dem 8. Mai 1945 ausgeschlossen hat (Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26). - BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 12.03
Rückübertragung; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Verwendung im …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Vielmehr hat der Gesetzgeber regelmäßig bereits in dem Eigentumswechsel selbst eine Gefährdung der geschützten Nutzung gesehen (Urteil vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40 zum Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG; Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 zum Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG). - BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00
Restitution; Grundstück; Überschuldung; Unternehmen; Unternehmensgesetz; …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Weil die Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 VermG aus diesem Grund die Rückübertragung des Eigentums an den früheren Eigentümer oder dessen Rechtsnachfolger verhindern, sind sie aber nur anwendbar, wenn das Eigentum der Rechtstitel für die gegenwärtige Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks ist, deren Erhalt die Ausschlusstatbestände schützen wollen (so bereits Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 7 C 24.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 44 zum Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG). - BVerwG, 20.10.1997 - 7 B 248.97
Zwangsverkauf - Verfolgungsmaßnahme nach § 1 Abs. 6 VermG - Maßregel zur …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Ebenso wenig sind die Mitglieder der Erbengemeinschaft notwendig beizuladen, die durch die streitige Restitution ebenso betroffen sind wie die Kläger, aber anders als diese selbst nicht Klage erhoben haben (Beschluss vom 20. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 248.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 33). - BVerwG, 24.01.2002 - 7 C 5.01
Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung in der Hauptsache - …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Gemäß § 7a Abs. 2 Satz 1 VermG ist an den Verfügungsberechtigten auch die Gegenleistung herauszugeben, die - wie hier - ein Zwischenerwerber im Rahmen einer Veräußerungskette an den Berechtigten gezahlt hat (Beschluss vom 24. Januar 2002 - BVerwG 7 C 5.01 - Buchholz 428 § 7a VermG Nr. 4). - BVerwG, 04.05.2004 - 7 B 81.03
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks - Verlust des Eigentums an …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Der Senat hat sich mit denselben Verfahrensrügen der Kläger bereits in seinem Beschluss vom 4. Mai 2004 - BVerwG 7 B 81.03 - eingehend auseinander gesetzt, mit dem er die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in einem gleichzeitig ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen hat.
- VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02
Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses
Rn. 84 "...Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43) ab.Da der Gesetzgeber regelmäßig bereits in dem Eigentumswechsel selbst eine Gefährdung der geschützten Nutzung gesehen habe (Urteile vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 34), seien die Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 VermG nur anwendbar, wenn das Eigentum der Rechtstitel für die gegenwärtige Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks ist, deren Erhalt die Ausschlusstatbestände schützen wollen (Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - a.a.O. m.w.N.).
Rn. 85 In der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005 (BVerwG 7 C 11.04) hat der Senat Folgendes ausgeführt:.
- VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03
Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG
Diesem Restitutionsausschlussgrund - Entsprechendes würde auch für § 5 Abs. 1 lit. a) VermG gelten - steht bereits die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen, wonach auch § 5 Abs. 1 lit b) VermG seinem Zweck nach nicht anwendbar ist, "wenn die zurückbegehrten Grundstücke ... bereits vor ihrer Restitution und schon im Zeitpunkt ihrer Widmung nicht im Eigentum des Trägers der darauf errichteten Verkehrsanlagen, sondern im Eigentum eines Privaten gestanden haben" (BVerwG, Urt. v. 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77, 80).In einem Beschluss vom 26. Juli 2007 (BVerwG 8 B 19.07) ist der 8. Senat davon ausgegangen, dass das der Beschwerdeentscheidung zu Grunde liegende Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 23. November 2006 (2 A 601/06 - juris) von dem vorstehend zitierten Urteil des 7. Senats vom 14. April 2005 (BVerwG 7 C 11.04) nicht abweiche.
- BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 4.15
Auflassungsanwartschaft; Bankengesetz; Berechtigter; dingliches Recht; …
Nur in diesen Fällen kann die Änderung der Eigentumszuordnung den Erhalt der geschützten Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks gefährden (BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 11.04 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43 S. 85 f.).
- BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07
Anwendbarkeit der Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur …
Rn. 3 Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43) ab.Da der Gesetzgeber regelmäßig bereits in dem Eigentumswechsel selbst eine Gefährdung der geschützten Nutzung gesehen habe (Urteile vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 34), seien die Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 VermG nur anwendbar, wenn das Eigentum der Rechtstitel für die gegenwärtige Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks ist, deren Erhalt die Ausschlusstatbestände schützen wollen (Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 30.08.2007 - 8 B 1.07
Erfüllung des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 6 des Gesetzes zur Regelung …
Wie das Verwaltungsgerichts unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend ausführt, ist ein Eigentumsverlust während der nationalsozialistischen Zeit unter anderem dann verfolgungsbedingt gewesen, wenn der verfolgte Eigentümer nicht in der Lage gewesen war, die Zwangsversteigerung durch freie und ungehinderte Ausübung von Rechten abzuwenden, die einem nichtverfolgten Eigentümer zur Verfügung gestanden hätten, der nicht das Opfer von Verfolgungsmaßnahmen war (Urteile vom 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16 und vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43).Das Bundesverwaltungsgericht hat aber in einer späteren Entscheidung, die das Verwaltungsgericht hier auch zutreffend angeführt hat, die tatsächliche Feststellung eines Verwaltungsgerichts revisionsrechtlich nicht beanstandet, dass § 5 der Schuldnerschutzverordnung in maßgeblicher Anknüpfung an die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 mit Blick auf deren Regelungen jüdischen Schuldner die Schutzwürdigkeit in Zwangsversteigerungsverfahren allgemein aberkannt hätten (Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43).
- BVerwG, 29.03.2023 - 8 C 1.22
Keine anteilige Rückübertragung eines Grundstücks der Staatsoper Berlin
Rn. 30 Die Nutzungsänderung wurde vom Eigentümer des betreffenden Grundstücks veranlasst (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 11.04 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43 S. 86). - BVerwG, 29.03.2023 - 8 C 2.22
Keine anteilige Rückübertragung eines Grundstücks der Staatsoper Berlin
Rn. 30 Die Nutzungsänderung wurde vom Eigentümer des betreffenden Grundstücks veranlasst (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 11.04 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43 S. 86). - BVerwG, 12.02.2010 - 8 B 96.09
Fristwahrung für Rückübertragungsansprüche
Ein Eigentumsverlust während der nationalsozialistischen Zeit ist unter anderem dann verfolgungsbedingt gewesen, wenn der verfolgte Eigentümer nicht oder nicht wirklich in der Lage war, die Zwangsversteigerung durch freie und ungehinderte Ausübung von Rechten abzuwenden, die einem nichtverfolgten Eigentümer zur Verfügung gestanden hätten, der nicht das Opfer von Verfolgungsmaßnahmen war (Urteile vom 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16 und vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43; Beschluss vom 30. August 2007 - BVerwG 8 B 1.07 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 45). - BVerwG, 04.05.2004 - 7 B 80.03
Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstücks durch die Widmung zum …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 11.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - VG Cottbus, 25.07.2019 - 1 K 1084/14 Davon kann etwa ausgegangen werden, wenn der verfolgte Eigentümer nicht in der Lage gewesen war, die Zwangsversteigerung durch freie und ungehinderte Ausübung von Rechten abzuwenden, die einem nicht-verfolgten Eigentümer zur Verfügung gestanden hätten (…BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 -, juris und Urt. v. 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 -, juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 04.05.2004 - 7 B 80.03, 7 C 11.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
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- Wolters Kluwer
Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstücks durch die Widmung zum Gemeingebrauch nach § 5 Abs. 1 Buchst. b Vermögensgesetz (VermG) als Gegenstand des Revisionsverfahrens
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Berlin, 05.06.2003 - 29 A 198.98
- BVerwG, 04.05.2004 - 7 B 80.03, 7 C 11.04
- BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2004 - 7 B 80.03
Entgegen der Auffassung der Kläger weicht das angefochtene Urteil zwar nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - (BVerwGE 116, 67) ab. - BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04
Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2004 - 7 B 80.03
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 11.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- BVerwG, 04.05.2004 - 7 B 81.03
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks - Verlust des Eigentums an …
Nach dem Tatbestand des angefochtenen Urteils waren neben der Gerichtsakte und 8 Bänden Verwaltungsvorgängen des Beklagten auch die Akten Gegenstand der mündlichen Verhandlung, die das Verwaltungsgericht in dem Parallelverfahren 29 A 198.98 (= BVerwG 7 B 80.03 ) beigezogen hatte, nämlich neben den dort eingereichten Verwaltungsvorgängen des Beklagten 4 Bände Wiedergutmachungsakten sowie die Versteigerungsakte des Amtsgerichts Berlin.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 17.05, 7 C 11.04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erinnerung gegend den Ansatz der Gerichtskosten für das Revisionsverfahren - Bemessung der Gerichtsgebühr nach dem Streitwert - Änderung der Festsetzung des Streitwerts - Aufteilung der Kostenschuld nach Kopfteilen
- rechtsportal.de
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01
Erinnerung gegen einen Kostenansatz - Zulässigkeit einer Änderung eines …
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