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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2559
OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93 (https://dejure.org/1997,2559)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.07.1997 - 7 C 11843/93 (https://dejure.org/1997,2559)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Juli 1997 - 7 C 11843/93 (https://dejure.org/1997,2559)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konversionsprojekt; Militärischer Flugplatz; Konversion; Frachtverkehrsgeschäft; Lärmschutz; Lärmprognose; Einzelschallpegel; Nachtflugbetrieb

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 225 (Ls.)
  • DVBl 1998, 61 (Ls.)
  • DVBl 1998, 71 (Ls.)
  • DÖV 1998, 159
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93
    Weder aus § 6a Bundesraumordnungsgesetz in Verbindung mit dem Landesplanungsrecht noch aus § 6 Abs. 2 Satz 1 LuftVG ergebe sich ein entsprechender Vorbehalt zugunsten eines solchen "gestuften Verfahrens" (vgl. BVerwGE 75, 214, 223 f.).

    Soweit die Genehmigungsentscheidung nach § 6 Abs. 2 LuftVG zu prüfen hat, ob die geplante Maßnahme den Erfordernissen unter anderem der Raumordnung und Landesplanung entspricht, konnte diese Prüfung ohne vorlaufendes Raumordnungsverfahren innerhalb des Genehmigungsverfahrens vorgenommen werden (vgl. auch BVerwGE 75, 214 zur älteren Rechtslage vor Einführung der Sollvorschrift des § 6a Raumordnungsgesetz in Verbindung mit der Raumordnungsverordnung; diese Rechtsprechung dürfte für die in der Raumordnungsverordnung nicht aufgeführten Projekte Gültigkeit behalten).

    Jedenfalls setzt die Planrechtfertigung ohnehin nicht voraus, dass das Vorhaben strikt geboten wäre (vgl. BVerwG, NJW 1975, 1373; BVerwGE 75, 214 = NVwZ 1987, 578; BVerwG, NVwZ 1990, 860).

    Die von der Genehmigungsbehörde gestellte Prognose für die Marktchancen des Projekts beruhen nicht auf unzureichenden Grundlagen (vgl. BVerwGE 75, 214, 234, wonach es im Rahmen des planerischen Gestaltungsspielraums liegt, wenn die Behörde die prognostizierte Entwicklung "optimistischer" einschätzt).

    Auch ein solcher Fall löst indessen nicht das Bedürfnis nach Planfeststellung aus, weil ohnehin das Luftverkehrsgesetz nach der Rechtsprechung keine Ermächtigungsgrundlage für eine zwangsweise Absiedlung bietet (vgl. BVerwGE 75, 214, 260), es sei denn, die Grundstücke würden in die Flughafenanlage selbst einbezogen.

    Bedeutung für die Abwägung kommt darüber hinaus der sog. Enteignungsschwelle zu, d.h. diese Schwelle überschreitenden Lärmeinwirkungen, weil dann die Planung in ganz gravierender Weise in privates Eigentum und letztlich die Siedlungsstrukturen eingriffe; der planenden Behörde kommt nicht die Ermächtigung zur zwangsweisen Absiedlung zu (BVerwGE 75, 214, 260).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93
    Einer erneuten luftverkehrsrechtlichen Genehmigung zur weiteren Nutzung als Militärflugplatz habe es in Anlehnung an die Rechtsprechung (BVerwGE 81, 95, 103) nicht mehr bedurft.

    Eine Genehmigung nach § 30 Abs. 1 LuftVG sei nicht nötig gewesen (sog. altrequirierter Flugplatz; vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988, 4 C 40.86, bei Buchholz 442.40 Nr. 1 Bl. 1, 9).

    Die für die Anwendung des § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG im Fall der wesentlichen Betriebsänderung anzustellenden Erwägungen können auf die Frage der Wesentlichkeit der Anlageänderung nicht ohne weiteres übertragen werden (…vgl. Hofmann/Grabherr, § 8 Rdnr. 32 am Ende; zur Betriebsänderung BVerwG, NVwZ 1989, 750).

    Einer erneuten luftverkehrsrechtlichen Regelung nach den später erlassenen Genehmigungs- und Planfeststellungsbestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bedurfte es nicht mehr (vgl. BVerwGE 81, 95, 103;… vgl. auch Hofmann/Grabherr, § 6 Rdnr. 8 m.w.N. z.B. BVerwG, DVBl 1989, 1051).

    Einer erneuten luftverkehrsrechtlichen Regelung nach den später erlassenen Genehmigungs- und Planfeststellungsbestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bedurfte es nicht mehr (vgl. BVerwGE 81, 95, 103;… vgl. auch Hofmann/Grabherr, § 6 Rdnr. 8 m.w.N. z.B. BVerwG, DVBl 1989, 1051).

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93
    Vielmehr komme es darauf an, ob der Nutzungsberechtigte die Vorstellung habe, dass er die Nutzung jederzeit wieder aufnehmen könne (BVerwG, NVwZ 1989, 667).

    Dies entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Bestandsschutzes (vgl. BVerwG NVwZ 1989, 667).

    Dies entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Bestandsschutzes (vgl. BVerwG NVwZ 1989, 667).

    Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen verliert eine bauliche Anlage nämlich nicht bereits mit jeglicher Nutzungseinschränkung oder -einstellung ihren Anlagenbestandsschutz (vgl. BVerwG, NVwZ 1989, 667).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93
    Ein solcher Konflikt kann im Genehmigungsverfahren "bewältigt" werden, indem die Belange in die planerische Abwägung eingestellt werden und der Konflikt gegebenenfalls - sofern vertretbar - durch ein Absiedelungsangebot gelöst wird (vgl. BVerfGE 79, 174, 200).

    Auf die Frage, ob mit den Lärmschutzbestimmungen des Fluglärmgesetzes die Schutzpflichten des Gesetzgebers verletzt werden (vgl. dazu: BVerfGE 56, 54, 73), kommt es nicht an, da für das Planungsrecht §§ 6, 8, 10 und 29 b des Luftverkehrsgesetzes - letztere Bestimmung was den Schutz der Nachtruhe angeht - eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den Schutz der Flughafennachbarn bilden und die Aufgabe der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe der zu vermeidenden "Nachteile" im Einzelfall im Wege verfassungskonformer Auslegung hinreichende Gewähr bietet, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt werden können (vgl. BVerfGE 79, 174, 194 f.; dazu auch: Broß, Verwaltungsarchiv 1989, 395, 397 f.;… Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, § 9 Rdnr. 53;… Herrmann, Dissertation Berlin, Schutz vor Fluglärm, 1994, S. 281 ff.).

    Eine vom Recht im Einzelnen strikt vorgezeichnete Lösung gibt es insoweit nicht(vgl. zur Bedeutung der Abwägung im Einzelfall, BVerfGE 79, 174, 198).

    Da durch Gesetz festgelegte Lärmgrenzwerte bisher nicht bestehen, ist es Aufgabe der Gerichte im einzelnen Fall, anhand der Würdigung der konkreten Gegebenheiten die Grenze der zumutbaren Lärmbelastung im Sinne der §§ 6, 9 Abs. 2, 29 b LuftVG - hier für die Nacht - zu bestimmen (vgl. BVerfGE 79, 174, 198).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93
    Insbesondere führten die Festlegungen von Auflagen zum Schutz des Innenwohnbereichs nicht zu einer Verpflichtung zur Entschädigung von Außenwohnbereichen (BVerwGE 87, 332, 387).

    Als Entscheidungsmaßstab habe die Behörde die Kriterien herangezogen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung für zutreffend erachtet habe (BVerwGE 87, 332, 360, insbesondere im Hinblick auf das Schutzziel für Innenräume - 55 dB(A) Maximalpegel).

    Dabei darf aber das Gericht bei der Kontrolle der Planungsentscheidung nicht in den planerischen Gestaltungsspielraum der Behörde (gleichsam mit eigenem Konzept) eingreifen; dies gilt auch für Betriebsauflagen im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVG; Ermittlungs- und Abwägungsdefizite führen - unter Berücksichtigung der Einschränkung aus § 10 Abs. 8 LuftVG (vgl. zum "ergänzenden Verfahren": BVerwG, Urteil vom 21.03.1996, DVBl. 1996, 907) - zu einer Aufhebung oder Teilaufhebung der Planungsentscheidung (vgl. zum Ganzen BVerwG, München 2, Urteil vom 29. Januar 1991, NVwZ-RR 1991, 601 f.).

    Sie hat sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt (a.a.O., S. 619 = BVerwGE 87, 332, 378).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93
    Eine entsprechende Regelung trifft nunmehr § 10 Abs. 8 Luftverkehrsgesetz - LuftVG - in der Fassung des Planungsvereinfachungsgesetzes vom 17.12.1993, BGBl. I S. 2123. Nicht Rechnung getragen werden kann dem Rechtsschutzbegehren mit der ergänzenden Verpflichtungsklage allerdings, soweit es um die übrigen Fragen der Rechtmäßigkeit einer Genehmigung geht (zur Rechtsfolge bei behebbaren Mängeln, z.B. durch "ergänzendes Verfahren", mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit vgl. nunmehr: BVerwG, Urteil vom 21.03.1996, DVBl. 1996, 907).

    Zwar mag es aus der Sicht des Europarechts nicht unstreitig sein und unter Umständen auf europarechtlicher Ebene der Klärung bedürfen, ob das EG-Recht nicht die Eröffnung anderer und weitergehender Klagemöglichkeiten erzwingt, als dies nach nationalem Recht der Fall ist (einschränkend: BVerwG, UPR 1996, 339).

    Dabei darf aber das Gericht bei der Kontrolle der Planungsentscheidung nicht in den planerischen Gestaltungsspielraum der Behörde (gleichsam mit eigenem Konzept) eingreifen; dies gilt auch für Betriebsauflagen im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVG; Ermittlungs- und Abwägungsdefizite führen - unter Berücksichtigung der Einschränkung aus § 10 Abs. 8 LuftVG (vgl. zum "ergänzenden Verfahren": BVerwG, Urteil vom 21.03.1996, DVBl. 1996, 907) - zu einer Aufhebung oder Teilaufhebung der Planungsentscheidung (vgl. zum Ganzen BVerwG, München 2, Urteil vom 29. Januar 1991, NVwZ-RR 1991, 601 f.).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88

    Landbeschaffung - Verwaltungsakt - Flughafenerweiterung - Mangelnde Genehmigung - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93
    Infolge der Bestandskraft einer solchen Entscheidung würde - ungeachtet der Frage, ob ein Anspruch auf entsprechende Verfahrensdurchführung selbständig durchsetzbar wäre - die Chance zur Teilhabe an dem geltend gemachten richtigen Verwaltungsverfahren genommen und im Übrigen der von der Rechtsprechung herausgebildete Unterlassensanspruch (BVerwG, DVBl 1989, 1051) vereitelt.

    Einer erneuten luftverkehrsrechtlichen Regelung nach den später erlassenen Genehmigungs- und Planfeststellungsbestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bedurfte es nicht mehr (vgl. BVerwGE 81, 95, 103; vgl. auch Hofmann/Grabherr, § 6 Rdnr. 8 m.w.N. z.B. BVerwG, DVBl 1989, 1051).

    Einer erneuten luftverkehrsrechtlichen Regelung nach den später erlassenen Genehmigungs- und Planfeststellungsbestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bedurfte es nicht mehr (vgl. BVerwGE 81, 95, 103; vgl. auch Hofmann/Grabherr, § 6 Rdnr. 8 m.w.N. z.B. BVerwG, DVBl 1989, 1051).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass bei verfassungskonformer Auslegung die Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit nicht erst dann einsetzt, wenn das Überschreiten der Schädigungsschwelle beweiskräftig festgestellt ist, sondern schon dann, wenn hinreichende Anhaltspunkte für den möglichen Eintritt solcher Schädigungen sprechen, sowie in der Erwägung, dass auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Entscheidungen in solcher Ungewissheitssituation ein angemessener Sicherheitsabstand gefordert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.1996, 4 C 9.95, Umdruck S. 17), ist die Zumutbarkeitsgrenze hier nicht mit 55 dB(A) Einzelschallpegel, sondern mit 52 dB(A) Einzelschallpegel anzunehmen.

    Dabei ist davon auszugehen, dass nicht etwa alle Vermögensnachteile auszugleichen sind, die durch ein Planungsvorhaben ausgelöst werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.1996, 4 C 9.95, Umdruck S. 18).

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93
    Jedenfalls setzt die Planrechtfertigung ohnehin nicht voraus, dass das Vorhaben strikt geboten wäre (vgl. BVerwG, NJW 1975, 1373; BVerwGE 75, 214 = NVwZ 1987, 578; BVerwG, NVwZ 1990, 860).

    Es kann auf Erwägungen zurückgegriffen werden, die die objektiven Verhältnisse treffen, selbst wenn sie in der Planungsentscheidung keinen Niederschlag gefunden haben (BVerwG, NVwZ 1990, 860).

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93
    Ist dies der Fall, hat der Betroffene nur einen im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machenden Anspruch auf Ergänzung der Entscheidung (BVerwG, NVwZ-RR 1990, 454).

    Anderes gilt nur, wenn durch die Planergänzung zugleich die Plankonzeption berührt wird und damit die konkrete Möglichkeit einer andersartigen Planung bestünde, wobei auf die Sicht der Behörde abzustellen ist (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1990, 454).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1996 - 8 S 1961/95

    Kein Suspensiveffekt des - offensichtlich - unzulässigen Widerspruchs wegen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93

    Betriebsgenehmigung ; Zivile Mitbenutzung eines Militärflugplatzes; …

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und …

  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung - …

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von …

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke; …

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch …

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …

  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

  • BVerwG, 27.09.1993 - 4 C 22.93

    Klagebefugnis - Flughafen - Benutzung - Pilot - Standortbezug

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1993 - 7 B 11228/93

    Außenstarterlaubnis; Außenlandeerlaubnis; Flugplatzzwang; Ausnahmecharakter der …

  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 B 73.87

    Bundesbahn - Planfeststellungsbehörde - Vorhabenträger - Rechtsstaatsprinzip

  • BVerwG, 31.03.1992 - 4 B 210.91

    Befugnis der Planfeststellungsbehörde die Ansiedlung von Speditionen zu planen - …

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 39.80

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Wenn der Senat in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 1. Juli 1997 - 7 C 11843/93.OVG -) für den Fall einer Genehmigung der zivilen Mitbenutzung militärischer Flugplätze gefordert hat, dass für die Rechtmäßigkeit der Erteilung der Betriebsänderungsgenehmigung nachgewiesen ist, dass der Betreiber als Grundlage für den zivilen Betrieb entsprechende legale Anlagen vorhält und unterhält, ist im Allgemeinen für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Änderungsgenehmigung nicht von Belang, wie die einem gesonderten rechtlichen Regime der Flugsicherung unterliegende Kapazität des Luftraums bewirtschaftet wird.

    In der Rechtsprechung des Senats (7 C 11843/93.OVG, Urteil vom 1. Juli 1997, Umdruck S. 89 f.) ist auch anerkannt, dass die planerische Rechtfertigung bei der Umwidmung eines bisher nur militärisch genutzten Flughafens erleichtert sein kann, insbesondere insoweit, als bei entsprechendem Bedarf nicht gesondert von Bedeutung ist, ob dieser Bedarf gerade an dem betreffenden Standort am besten befriedigt werden könne.

    Die Landesregierung hat seinerzeit im Verfahren des Flughafens Hahn insoweit im Hinblick auf die planerischen Erwägungen angegeben, dass sie ein Projekt vergleichbarer Art wie Hahn lediglich an einem Standort zu schaffen wünsche und aufgrund umfangreicher gutachterlicher Untersuchungen der Prognos AG jenen Standort ausgewählt habe (Urteil des Senats vom 1. Juli 1997, 7 C 11843/93.OVG, S. 101).

    Das Gutachten, das Bestandteil der vor dem Senat beigezogenen Gerichtsakten in dem Verfahren 7 C 11843/93.OVG - Blatt 1011 f. - ist, befasst sich mit der Aufgabenstellung (dort S. 4), den Nachweis der Chancen entsprechender Marktsektoren und der aussichtsreichen Standorte (unter den 8 in Frage kommenden Flugplätzen) für einen Flughafen in Rheinland-Pfalz aufzuzeigen.

    Im Hinblick auf die Rechtfertigung von Nachtflugbetrieb hat der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 1997, 7 C 11843/93.OVG, Umdruck S. 130, 131, ausgeführt:.

    Zu den einschlägigen Abwägungsmaßstäben hat der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 1997, 7 C 11843/93.OVG, S. 103, ausgeführt:.

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auch für den Flughafen Hahn waren entsprechende Beschränkungen letztlich nur im Hinblick auf neuere Untersuchungen zu den Nachtfluglärmwirkungen (vgl. hierzu Maschke/Arndt/Ising/Laude/Thierfelder/Contzen (Hrsg.), Nachtfluglärmwirkungen auf Anwohner, 1995) erwogen worden (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 1. Juli 1997 7 C 11843/93.OVG UA S. 140 ff.; auch Maschke/Ising/Hecht, Schlaf-nächtlicher Verkehrslärm-Streß-Gesundheit: Grundlagen und aktuelle Forschungsergebnisse, Bundesgesundhbl. 1997, 86 )), denen durchweg 16 oder gar mehr Überflüge allein in der nächtlichen Kernzeit zugrunde lagen.

    Schließlich ist auch im vorliegenden Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß sich die Umgebung des Flughafens Erfurt im Hinblick auf ihre Schutzwürdigkeit nicht unwesentlich von derjenigen des Flughafens Hahn unterscheidet, für die das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 1. Juli 1997 - 7 C 11843/93.OVG - UA S. 140, 150) bezogen auf die nächtliche Kernzeit ein auf 52 dB(A) herabgesetztes Schutzziel für angemessen erachtet hat.

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2000 - 12 K 2117/99

    Bauliche Veränderung; Dauerschallpegel; Fluglärm; Konversion; Lärm; Maximalpegel; …

    Die gegenteilige Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Rheinland-Pfalz (Urteil vom 1.7.1997 - 7 C 11843/93.OVG -, DÖV 1998, 159 = NVwZ-RR 1998, 225 (jeweils nur Leitsätze); UA S. 12)) vermag daher nicht zu überzeugen, zumal in dem Urteil vom 1. Juli 1997 eine nähere Begründung für die dort vertretene (gegenteilige) Ansicht nicht gegeben wird.

    Wie der Senat ebenfalls in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 14. September 1999 - 12 M 2125/99 - schon ausgeführt hat, reicht es für die planerische Rechtfertigung eines Konversionsprojektes bereits aus, dass eine Art Angebotsplanung geschaffen wird, die als Mindestvoraussetzung lediglich erfordert, dass die Konversion unter diesem Gesichtspunkt "vernünftigerweise geboten" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 7.7.1978, aaO, S. 119;… Urt. v. 5.12.1986 - BVerwG 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214 (233) = NVwZ 1987, 578 = ZLW 1987, 292) ist (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.7.1997, aaO;… UA S. 22 und Grabherr, aaO, RdNr. 50 zu § 8).

    Dann muss es aber für die Rechtmäßigkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 7 LuftVG ausreichen, dass die Angebotsplanung, mit der ein Markt erst gewonnen werden soll, nicht etwa so angelegt ist, dass die Marktverhältnisse offenkundig die Ausschöpfung eines derartigen Angebots von vornherein ausschließen (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.7.1997, aaO).

  • OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
    Zur Nachtzeit müßten Einzelschallpegel im Innern von 52 dB(A) und mehr verhindert werden (OVG Koblenz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93 -).

    Es geht hier nicht um den besonderen Schutz der Nachtkernzeit, der im Einzelfall der Zulassung eines nächtlichen Flugbetriebs in einem bisher nachtstillen Gebiet Anlaß bot, das in der Rechtsprechung gebilligte Schutzziel von 55 dB(A) auf 52 dB(A) herabzusetzen (OVG Koblenz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93.OVG -, NVwZ-RR 1998 S. 225 (LS), Juris, UA S. 140, 150;… zum generellen Schutzziel vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 329 f. m.w.N.).

  • OVG Brandenburg, 09.06.2004 - 3 D 29/01

    Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeiten über das Anlegen, die Erweiterung oder …

    Er ist allerdings zur Erfassung von besonders hohen Spitzenpegeln um die Ermittlung von Maximalpegeln und deren Häufigkeit zu ergänzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 1997-7 C 11843/93 -, zit. nach Juris;… Hoffmann/Grabherr, a.a.O. § 6 Rdnr. 52).

    Diese Vorschrift ist entsprechend auch auf Anfechtungsklagen gegen Änderungsgenehmigungen nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG anzuwenden, denn derartige Genehmigungen haben, wie bereits dargelegt, Planungsfunktion (vgl. zur Anwendung des der Vorschrift zu Grunde liegenden Rechtsgedankens auf eine Genehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 1996 - 4 B 142/96 - LKV 1997, 457; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 1997 - 7 C 11843/93 -, zit. nach Juris; OVG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 G 5/94 -, zit. nach Juris;… Hoffmann/Grabherr, a.a.O., § 6 Rdnr. 182).

  • OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99

    Konversion - zivile Mitbenutzung eines; Fluglärm; Gutachterbefangenheit; …

    Hierzu ist der Senat mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (…Urt. v. 1.2.1996 - 8 S 1961/95 - , ESVGH 46, 131 = UPR 1997, 110 = NuR 1996, 607 (609)) der Auffassung, dass eine Betriebsänderungsgenehmigung nach den §§ 6 Abs. 4 Satz 2, 8 Abs. 5 und 7 LuftVG auch wesentliche Anlagenänderungen umfassen könnte, die - angedeutete - gegenteilige Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11 843/93.OVG - , DÖV 1998, 159 = NVwZ-RR 1998, 225 - jeweils nur Leitsätze - , UA S. 12) teilt der Senat nicht, zumal Wortlaut und Systemzusammenhang der §§ 6, 8 Abs. 5 und 7 LuftVG zu entnehmen ist, dass bei der Konversion von militärisch genutzten Flugplätzen eine Planfeststellung durchweg zu unterbleiben hat.

    Es reicht aus, dass zu Zwecken der Deckung eines gestiegenen Bedarfs eine Art Angebotsplanung geschaffen wird, die als Mindestvoraussetzung nur erfordert, dass die Konversion unter diesem Gesichtspunkt "vernünftigerweise geboten" erscheint (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93.OVG - , UA S. 22 u. Grabherr, aaO, RdNr. 50 zu § 8).

    Im Rahmen der planerischen Abwägung sind zugunsten eines Konversionsprojektes wegen der Standortgebundenheit geringere Anforderungen zu stellen, was die Erforderlichkeit und Dringlichkeit angeht, dem Verkehrsbedürfnis gerade dort Rechnung zu tragen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93 - OVG UA S. 21 f).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98

    Rechte einer Gemeinde im luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren für Flüge …

    Die Gutachter sind bei ihren Berechnungen zu Recht davon ausgegangen, daß eine Beurteilung der Lärmimmissionen an Hand eines Mittelungspegels oder eines äquivalenten Dauerschallpegels nicht sachgerecht wäre, da die subjektive Gestörtheit während des Schlafs maßgebend durch die bei den einzelnen Flugbewegungen auftretenden Maximalpegel bestimmt wird (ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93.OVG -, S. 44 UA).

    Im Hinblick auf diese Erkenntnisse hat das OVG Rheinland Pfalz in seinem Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93 -, NVwZ-RR 1998, 225 (LS) die Auffassung vertreten, daß bei der Bestimmung des Schutzgegenstands nicht lediglich auf Aufwachreaktionen abzustellen sei, sondern auch auf Störungen der Schlafstadien und die Veränderungen der vegetativen Reaktionen, da es hinreichende Anhaltspunkte dafür gebe, daß diese Reaktionen zu Gesundheitsbeeinträchtigungen insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems sowie des Magen-Darm-Trakts, führen könnten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2005 - 7 C 10171/05

    Flughafen Hahn - Kein Anspruch der Gemeinde Morbach auf Lärmschutz

    Für den räumlichen Bereich des Flughafens Frankfurt-Hahn liege mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1997 - 7 C 11843/93.OVG - bereits der entsprechende Maßstab vor.

    Die Klage kann auch nicht etwa deshalb Erfolg haben, weil der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 1997 (7 C 11843/93.OVG) für den nächtlichen Lärmschutz auf ein Kriterium abgestellt hat, wonach der Maximalpegel von 67 dB(A) außen nicht häufiger als sechsmal überschritten werden dürfe.

  • VG Hamburg, 27.08.2002 - 15 VG 1383/02

    Welche Fluglärmimmissionen sind hinzunehmen?

    Der vom BVerwG anerkannte Grenzwert wurde fast einhellig von der Rechtsprechung zur Fluglärmbelastung durch Verkehrsflughäfen übernommen (vgl. z.B.: OVG Münster, Urteil vom 28.4.1989, ZLW 1991, 61 ff., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 20.8.1990, NVwZ-RR 1991, 8 ff., zum Ausbau des Flughafens Düsseldorf; VGH Mannheim, Urteil vom 19.6.1989, DVBl. 1990, 108 ff. und BVerwG, Beschluss vom 5.10.1990, Buchholz 442.40 § 8 Luftverkehrsgesetz Nr. 10, zum Ausbau des Flughafens Stuttgart; BVerwG, Urteil vom 27.10.1998, BVerwGE 107, 313 ff., zur Erweiterung des Verkehrsflughafens Erfurt; BVerwG, Beschluss vom 17.6.1998, Buchholz 442.40 § 8 Luftverkehrsgesetz Nr. 14, zur Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle; OVG Koblenz, Urteil vom 1.7.1997, NVwZ-RR 1998, 225 [Leitsatz], zur Umwandlung des Militärflugplatzes Hahn für die zivile Mitbenutzung).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.1997 - 12 K 325/96

    Verkehrsflughafen; Nachtflugbetrieb; Nachträgliche Beschränkung; Nächtlicher …

    Rn. 239 aa) Das OVG Rheinland-Pfalz hat allerdings in einem Hinweis-, Auflagen und Beweisbeschluß im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafen Hahn (OVG RP, Beschl. v. 28. Juni 1996 - 7 C 11843/93.OVG u.a. -) dem Beklagten u.a. aufgegeben, ein Nachtschutzgebiet auf der Grundlage folgender Schallwerte zu berechnen: 70 dB(A) Spitzenpegel außen - Überschreitung nicht häufiger als 6mal pro Nacht; b) 67 dB(A) Spitzenpegel außen - Überschreitung nicht häufiger als 6mal pro Nacht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 7 C 11539/01

    Luftplatzverkehr und Lärmschutz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2006 - 8 C 10315/05

    Flughafen Hahn: Kein Anspruch des Mieters auf Aufhebung des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 20 D 87/96

    Anforderungen an die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens oder …

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99

    Aufhebungsanspruch; Flugplatz; Konversion; Militärflugplatz; Mitbenutzung; …

  • VGH Bayern, 29.07.2002 - 20 A 02.40066

    Luftrechtliche Genehmigung für die zivile fliegerische Mitbenutzung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 2021/98

    Schutz vor Fluglärm - Vorbelastungen eines Grundstücks

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2004 - 7 A 11380/04

    Genehmigter Verkehrslandeplatz; Einschränkung des Flugbetriebs zu Sportzwecken; …

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