Rechtsprechung
| BVerwG, 12.12.1996 - 7 C 13.96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rückübertragung von auf Grund unlauterer Machenschaften entzogenem Bodenreformland - Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 3 Vermögensgesetz (VermG)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1; Besitzwechselverordnung § 1, § 5
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Bodenreformland; Besitzwechsel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 3 § 4 Abs. 1
Offene Vermögensfragen - Rückübertragung aufgrund unlauterer Machenschaften entzogenen Bodenreformlandes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 05.12.1995 - 4 A 1334/94
- BVerwG, 12.12.1996 - 7 C 13.96
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95
Restitution von Bodenreformland als Eigentum
Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 7 C 13.96
Aufgrund unlauterer Machenschaften entzogenes Bodenreformland ist dem Geschädigten als Eigentum zurückzuübertragen (wie Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 -).In seinem - zur Aufnahme in die Sammlung BVerwGE vorgesehenen - Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - (VIZ 1996, 641 = ZOV 1996, 385) hat der Senat entschieden, daß die Rückübertragung von Bodenreformeigentum nicht von der Natur der Sache her unmöglich ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VermG).
- VG Cottbus, 29.07.2010 - 1 K 665/06
Rückübertragung von Bodenreformgrundstücken; Fehlen eines rechtsstaatswidrigen …
Sie beruht jedoch auf dem verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedanken, die Rückgabe eines Vermögenswertes nicht daran scheitern zu lassen, dass das früher begründete Recht infolge des Systemwechsels erloschen oder rechtlich umgestaltet worden ist, wenn für die Restitution ein vergleichbares Rechtsinstitut - hier Volleigentum - zur Verfügung steht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 -, juris [Rn. 16]; BVerwG, Urt. v 12. Dezember 1996 - 7 C 13.96 -, juris [Rn. 9]). - BVerwG, 15.12.2005 - 8 B 73.05
Behauptete Divergenz wegen Abweichen des Verwaltungsgerichts Halle von einer …
Unabhängig davon, dass die Beschwerde den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes nicht genügt, ist das Verwaltungsgericht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1996 (BVerwG 7 C 13.96 - VIZ 1997, 160 f.) nicht abgewichen.
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