Rechtsprechung
| BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 14.90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Abwehr von Tonaufnahmen in Ratssitzungen
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Kein grundrechtlicher Anspruch eines Journalisten auf Tonbandaufzeichnung einer Ratssitzung
- Wolters Kluwer
Pressefreiheit - Tonbandaufzeichnung - Grundrechtsverletzung
- fragdenstaat.de
Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Mittschnitt der öffentlichen Sitzung des Rates einer Gemeinde auf Tonband durch Pressevertreter - Tonbandmitschnitt als Modalität der von der Pressefreiheit umfassten Informationsbeschaffung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Grundrecht der Pressefreiheit eines Journalisten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 16.04.1986 - 1 VG A 113/84
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.04.1989 - 10 L 30/89
- BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 14.90
Papierfundstellen
- BVerwGE 85, 283
- NJW 1991, 118
- NVwZ 1990, 1055
- NVwZ 1991, 173 (Ls.)
- DVBl 1991, 490
- DÖV 1991, 72
- afp 1990, 349
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
Gerichtspresse
Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 14.90
Die Pressefreiheit erstreckt sich auf den Bereich der Informationsbeschaffung (BVerfGE 50, 234 [240]); sie umgreift damit die Tätigkeiten, die der Pressemitarbeiter entfaltet, um sich über den Verlauf öffentlicher Sitzungen eines Gemeinderats zu informieren.Das die Sitzungsgewalt umschließende Hausrecht des Ratsvorsitzenden beruht auf einem allgemeinen Gesetz: die Niedersächsische Gemeindeordnung richtet sich, was keiner Begründung bedarf, mit der Regelung der Ordnungsbefugnisse des Ratsvorsitzenden nicht spezifisch gegen die Presse; sie dient vielmehr, wie es das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung der Schranken der Pressefreiheit formuliert, "dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Information oder Meinung, zu schützenden Rechtsguts ... eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Betätigung der Pressefreiheit den Vorrang genießt" (BVerfGE 50, 234 [241]).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 14.90
Rn. 9 Zutreffend haben die Vorinstanzen, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsgüter- und Verfassungswerteabwägung im Rahmen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgend (vgl. BVerfGE 35, 202 [223 ff.] "Lebach"), beachtet, daß Pressefreiheit und das der Pressefreiheit Schranken ziehende allgemeine Gesetz in einem Verhältnis der Wechselwirkung gesehen werden müssen; dies deshalb, weil das allgemeine Gesetz seinerseits im Lichte der besonderen Bedeutung des Grundrechts der Pressefreiheit auszulegen und unter Wahrung des besonderen Wertgehalts der Pressefreiheit zu interpretieren ist. - BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87
Kommunalrecht - Ratssitzung - Aufrechterhaltung der Ordnung - Freie …
Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 14.90
Dementsprechend ist das Rederecht des Ratsmitglieds als ein aus seiner mitgliedschaftlichen Stellung in der Gemeindevertretung fließendes Organrecht anzusehen (Senatsbeschluß vom 12. Februar 1988 - BVerwG 7 B 123.87 - [DVBl. 1988, 792 = Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 72]). - BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81
Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 14.90
Rn. 6 a) Was die Rechtsgrundlage der Informationsbeschaffung im Pressewesen angeht, so hat der erkennende Senat entschieden, daß ein Anspruch der Presse auf Information in seiner Ausprägung als Auskunftsanspruch gegen Behörden unmittelbar aus dem Grundgesetz nicht herzuleiten ist (BVerwGE 70, 310 [311 ff.]).
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts hat die Stellungnahme eines Revisionssenats vorgelegt, in der auf ein Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 14.90 - (BVerwGE 85, 283) zu dem Verhältnis zwischen Pressefreiheit und Sitzungsgewalt des Vorsitzenden des Gemeinderats Bezug genommen wird, in dem ähnliche Fragen behandelt worden seien. - BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03
Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung; …
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gibt der Presse zwar einen Anspruch auf Nutzung von Informationsquellen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben zur öffentlichen Zugänglichkeit bestimmt sind, bietet jedoch keinen Anspruch auf Eröffnung einer Informationsquelle jenseits der im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG allgemein zugänglichen Quellen (BVerfGE 103, 44 ; vgl. schon BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 139.81 - BVerwGE 70, 310; Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 14.90 - BVerwGE 85, 283 ). - OVG Saarland, 30.08.2010 - 3 B 203/10
Rundfunkberichterstattung aus Gemeinderatssitzung
Rn. 37 ebenso BVerwG, Urteil vom 3.8.1990 - 7 C 14/90 -, BVerwGE 85, 283 ff., zitiert nach juris, zu dem in der Niedersächsischen Gemeindeordnung wurzelnden Hausrecht des (Gemeinde-)Ratsvorsitzenden im Verhältnis zum Grundrecht der Pressefreiheit.
- VG Saarlouis, 25.03.2011 - 3 K 501/10
Zulassung von Filmaufnahmen bei öffentlichen Stadtratssitzungen
Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde nahm die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Stellung ("Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts hat die Stellungnahme eines Revisionssenats vorgelegt, in der auf ein Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1990 -BVerwG 7 C 14.90- (BVerwGE 85, 283) zu dem Verhältnis zwischen Pressefreiheit und Sitzungsgewalt des Vorsitzenden des Gemeinderats Bezug genommen wird, in dem ähnliche Fragen behandelt worden seien."). - VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601
Zur Anordnungsbefugnis des Ratsvorsitzenden
Rn. 23 In öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen kann es aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt sein, den aus der Anwesenheit von Zuhörern resultierenden Gesundheitsrisiken für die (nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 GO zur Sitzungsteilnahme verpflichteten) Ratsmitglieder durch geeignete Vorkehrungen entgegenzuwirken und dadurch eine auch von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre zu schaffen (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.1990 - 7 C 14.90 - BVerwGE 85, 283/287 f.; OVG NW, U.v. 10.9.1982 - 15 A 1223/80 - NVwZ 1983, 485/486 f.; OVG RP, B.v. 13.03.1989 - 7 B 11/89 - NVwZ-RR 1990, 98; Wilrich, NVwZ 2021, 131/133 f.). - VGH Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 1 S 1124/15
Heidelberg: Keine Herausgabe von Mitschnitten der Gemeinderatssitzung zum Abriss …
Der Gesetzgeber darf bei seiner Entscheidung, wie er die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen regelt, dem Schutz der freien, durch Aufnahmen unbeeinträchtigten Willensbildung im Gemeinderat Bedeutung beimessen (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.08.1990 - 7 C 14.90 - BVerwGE 85, 283 mit zust. Anm. Bethge, JZ 1991, 306). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 5 A 1293/11
Kein Anspruch eines Journalisten auf Fotografieren bei Opernpremieren
Rn. 79 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 139.81 -, BVerwGE 70, 310 = juris, Rn. 22 ff., 26, sowie Beschluss vom 3. August 1990 - 7 C 14.90 -, BVerwGE 85, 283 = juris, Rn. 9. - VGH Bayern, 08.06.2021 - 4 CE 21.1599
Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung zum Tragen einer FFP2-Maske für …
Rn. 15 In öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen kann es aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt sein, den aus der Anwesenheit von Zuhörern resultierenden Gesundheitsrisiken für die (nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 GO zur Sitzungsteilnahme verpflichteten) Ratsmitglieder durch geeignete Vorkehrungen entgegenzuwirken und dadurch eine auch von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre zu schaffen (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.1990 - 7 C 14.90 - BVerwGE 85, 283/287 f.; OVG NW, U.v. 10.9.1982 - 15 A 1223/80 - NVwZ 1983, 485/486 f.; OVG RP, B.v. 13.03.1989 - 7 B 11/89 - NVwZ-RR 1990, 98; Wilrich, NVwZ 2021, 131/133 f.). - VGH Hessen, 31.10.2013 - 8 C 127/13
Keine Bild und Tonaufnahmen von Sitzungen einer hessischen Gemeindevertretung
Der Senat schließt sich hier dem Bundesverwaltungsgericht an, das zur Einschränkbarkeit der Pressefreiheit durch kommunalrechtliche Gesetzgebung in seinem Urteil vom 3. August 1990 - 7 C 14.90 - (BVerwGE 85, 283 = juris Rn. 9) Folgendes ausgeführt hat:. - VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 10 S 58/97
Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt: Umfang - …
Rn. 35 Auch die Gewährleistung der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vermittelt der Presse und damit der Klägerin keinen verfassungsunmittelbaren Informationsanspruch (vgl. BVerwGE, Urt. v. 13.12.1984, NJW 1985, 1655, u. v. 03.08.1990, NJW 1991, 118). - VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02
Bundesbeauftragte nicht mehr generell an Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Dr. …
- BVerwG, 17.04.2014 - 8 B 44.13
Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums bei der richterlichen Überprüfung …
- VG Trier, 22.08.2017 - 7 K 6162/17
Ausschluss von der Stadtratssitzung
- VG Düsseldorf, 14.12.2001 - 1 K 6481/99
Aufstellung der Kosten über die Erstellung eines Gutachtens zu dem Thema …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2019 - 15 B 1139/19
Streit um ein Verbot der Anfertigung von Wortprotokollen der Ratssitzungen durch …
- BVerwG, 17.04.2014 - 8 B 43.13
Rechtmäßigkeit des Ordnungsrufs gegenüber einem Ratsmitglied in der öffentlichen …
- VG München, 20.05.2021 - M 7 E 21.2412
Erkrankung, Krankheit, Anordnungsanspruch, Anordnung, Verwaltungsgerichtshof, …
- OVG Thüringen, 08.12.1994 - 2 KO 124/93
Subventionen, Anpassungshilfen, Stillegungsprämien; Einzelrichter; Anhörung; …
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Rechtsprechung
| AG Berlin-Neukölln, 19.12.1991 - 7 C 14/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 535 Abs. 1 Satz 1; § 535 Satz 1 a.F.
Mietgebrauch; transportable Duschkabine - juris (Volltext/Leitsatz)
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