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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.09.2019 - 7 C 18.10064   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,31876
VGH Bayern, 05.09.2019 - 7 C 18.10064 (https://dejure.org/2019,31876)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.09.2019 - 7 C 18.10064 (https://dejure.org/2019,31876)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. September 2019 - 7 C 18.10064 (https://dejure.org/2019,31876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15 Abs. 2 ; RVG § 16 Nr. 5
    Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren für ein Abänderungsverfahren; Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 12.02.2018 - 5 B 19/17
    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2019 - 7 C 18.10064
    Denn - wie das Verwaltungsgericht in der Begründung seines Beschlusses vom 21. Juni 2018 richtigerweise ausgeführt hat - können Rechtsanwälte, die bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO tätig waren, wegen § 16 Nr. 5 i.V.m. § 15 Abs. 2 RVG dieselben Gebühren nicht nochmals im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (analog) gegenüber ihrem Mandanten geltend machen (stRpr, vgl. SächsOVG, B.v. 12.2.2018 - 5 B 19/17.A - DVBl 2019, 641 m.w.N. zur Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren für ein Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO).

    Denn das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (analog) stellt keine besondere Art eines Rechtsmittelverfahrens für Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dar, sondern ein gegenüber diesen Verfahren selbständiges neues Verfahren, dessen Gegenstand grundsätzlich nicht die Überprüfung der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, sondern eine Neuregelung für die Zukunft in einem von dem ergangenen Beschluss abweichenden Sinn ist (stRpr, vgl. SächsOVG, B.v. 12.2.2018 - 5 B 19/17.A - DVBl 2019, 641 Rn. 3 m.w.N. zum Verhältnis eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO zum Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO).

    Da es somit bereits an einer im Abänderungsverfahren ergangenen gegenteiligen Kostengrundentscheidung (zu Lasten des Antragsgegners) fehlt, bedarf es keiner Entscheidung, ob jeder Beteiligte nach Abänderung einer Entscheidung nach § 123 VwGO im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (analog) aus der ihm günstigeren Kostenentscheidung die Rechtsanwaltsgebühren gegen den Verfahrensgegner festsetzen lassen kann (…so OVG NW, B.v. 13.2.2017 - 11 B 769/15.A - NVwZ-RR 2017, 435 Rn. 8 und 12 m.w.N.; a.A. SächsOVG, B.v. 12.2.2018 - 5 B 19/17.A - DVBl 2019, 641 Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 11 B 769/15

    Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren gegen den Verfahrensgegner aus der für den …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2019 - 7 C 18.10064
    Da es somit bereits an einer im Abänderungsverfahren ergangenen gegenteiligen Kostengrundentscheidung (zu Lasten des Antragsgegners) fehlt, bedarf es keiner Entscheidung, ob jeder Beteiligte nach Abänderung einer Entscheidung nach § 123 VwGO im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (analog) aus der ihm günstigeren Kostenentscheidung die Rechtsanwaltsgebühren gegen den Verfahrensgegner festsetzen lassen kann (so OVG NW, B.v. 13.2.2017 - 11 B 769/15.A - NVwZ-RR 2017, 435 Rn. 8 und 12 m.w.N.;… a.A. SächsOVG, B.v. 12.2.2018 - 5 B 19/17.A - DVBl 2019, 641 Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - 3 K 185.19

    Kostenfestsetzung; Kostengrundentscheidung; vorläufiger Rechtsschutz; …

    Anders als die Beschwerde meint, kann ein anwaltlich vertretener Beteiligter die Rechtsanwaltsvergütung nicht aus der für ihn günstigeren Kostengrundentscheidung gegen den Verfahrensgegner festsetzen lassen, wenn ein gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ergangener Beschluss im Verfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO geändert worden ist (ebenso OVG Bautzen…, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 5 B 19/17.A - juris Rn. 6 ff.; OVG Münster…, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 13 B 275/18.A - juris - Rn. 7 ff.; offen gelassen VGH München, Beschluss vom 5. September 2019 - 7 C 18.10064 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2025 - 9 S 10.24

    Abänderungsbeschluss bei fehlendem Antrag

    Selbst wenn ein früherer Eilbeschluss im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO in der Sache geändert wird, bleibt die frühere Kostenentscheidung bestehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. August 2020 - OVG 3 K 185.19 -. juris, Rn. 6; VGH München, Beschluss vom 5. September 2019 - 7 C 18.10064 -, juris, Rn. 5).
  • VG Kassel, 09.04.2021 - 6 L 165/20

    Kostenerstattungsanspruch im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO

    Soweit dem teilweise entgegengehalten wird, die Kostengrundentscheidung des Abänderungsverfahrens hebe die Kostengrundentscheidung des Ausgangsverfahren nicht auf oder ändere sie nicht ab (vgl. insoweit etwa BayVGH, Beschl. v. 05.09.2019 - 7 C 18.10064, juris, Rn. 5;… VG Regensburg, Beschl. v. 09.10.2015 - RN 2 M 15.50593, juris, Rn. 12), trifft dies zu.
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