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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,12546
BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25 (https://dejure.org/2026,12546)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.2026 - 7 C 2.25 (https://dejure.org/2026,12546)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 2026 - 7 C 2.25 (https://dejure.org/2026,12546)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Lärmschutz zugunsten von Einrichtung für Pflegebedürftige

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lärmschutz zugunsten von Pflegeheimen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25
    Das folgt aus dem Wortlaut der Regelung, ihrem Schutzzweck, dem besonderen Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Patienten Rechnung zu tragen, und ihrer Entstehungsgeschichte (BVerwG…, Beschluss vom 18. Februar 2026 - 4 BN 15.25 - juris Rn. 6; in diesem Sinne auch VGH München, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 42; offengelassen von OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62).

    Das Oberverwaltungsgericht verweist zutreffend auf den Schutz des besonderen Ruhe- und Erholungsbedürfnisses von dort untergebrachten Patienten und Pflegebedürftigen (so auch VGH München, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 43 m. w. N.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62;… vgl. auch BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - juris Rn. 324 und - 4 A 1001.04 - juris Rn. 352), das unabhängig von einer gebietsprägenden Wirkung der Einrichtungen besteht und von der TA Lärm in typisierender Weise anerkannt wird, wenn sie eine gewisse Größe aufweisen und darin eine Vielzahl von Personen mit ähnlichen Ansprüchen lebt.

    Der historische Normgeber hat sich vielmehr für eine objektbezogene Betrachtung von Krankenhäusern und Pflegeanstalten entschieden (…so auch VGH München, Beschlüsse vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - juris Rn. 28 und vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 42; in diesem Sinne nunmehr wohl auch OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62).

    Insoweit ist es sachgerecht, sich mit dem Oberverwaltungsgericht im Ausgangspunkt am allgemeinen Sprachgebrauch zu orientieren und für die Annahme einer Pflegeanstalt einen Aufgabenschwerpunkt der Einrichtung in der Pflege pflegebedürftiger Personen (vgl. hierzu § 14 Abs. 1 SGB XI), einen insoweit bestehenden stationären Charakter und eine gewisse Größe, wie sie dem Begriff der Anstalt zugrunde liegt, zu fordern (in diesem Sinne auch VGH München, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 43; OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2025 - 1 KN 37/23

    Anschmiegen; artenschutzrechtliche Ausnahme; artenschutzrechtliche Prüfung; …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25
    Das folgt aus dem Wortlaut der Regelung, ihrem Schutzzweck, dem besonderen Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Patienten Rechnung zu tragen, und ihrer Entstehungsgeschichte (BVerwG…, Beschluss vom 18. Februar 2026 - 4 BN 15.25 - juris Rn. 6; in diesem Sinne auch VGH München…, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 42; offengelassen von OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62).

    Das Oberverwaltungsgericht verweist zutreffend auf den Schutz des besonderen Ruhe- und Erholungsbedürfnisses von dort untergebrachten Patienten und Pflegebedürftigen (so auch VGH München…, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 43 m. w. N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62;… vgl. auch BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - juris Rn. 324 und - 4 A 1001.04 - juris Rn. 352), das unabhängig von einer gebietsprägenden Wirkung der Einrichtungen besteht und von der TA Lärm in typisierender Weise anerkannt wird, wenn sie eine gewisse Größe aufweisen und darin eine Vielzahl von Personen mit ähnlichen Ansprüchen lebt.

    Der historische Normgeber hat sich vielmehr für eine objektbezogene Betrachtung von Krankenhäusern und Pflegeanstalten entschieden (…so auch VGH München, Beschlüsse vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - juris Rn. 28 …und vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 42; in diesem Sinne nunmehr wohl auch OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62).

    Insoweit ist es sachgerecht, sich mit dem Oberverwaltungsgericht im Ausgangspunkt am allgemeinen Sprachgebrauch zu orientieren und für die Annahme einer Pflegeanstalt einen Aufgabenschwerpunkt der Einrichtung in der Pflege pflegebedürftiger Personen (vgl. hierzu § 14 Abs. 1 SGB XI), einen insoweit bestehenden stationären Charakter und eine gewisse Größe, wie sie dem Begriff der Anstalt zugrunde liegt, zu fordern (in diesem Sinne auch VGH München…, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 43; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62).

  • BVerwG, 23.01.2025 - 7 C 4.24

    Nächtliche Betriebsbeschränkungen für Windenergieanlagen rechtswidrig

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25
    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt dieses normkonkretisierende Regelungskonzept hierbei (nur) insoweit Raum, als die TA Lärm selbst insbesondere durch Kann-Vorschriften und Bewertungsspannen - wie hier namentlich nach Nr. 6.7 TA Lärm - Spielräume eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2025 - 7 C 4.24 - BVerwGE 184, 299 Rn. 10 m. w. N.).

    Rn. 27 b) Auf dieser Grundlage ist die einzelfallbezogene tatrichterliche Würdigung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2025 - 7 C 4.24 - BVerwGE 184, 299 Rn. 10) durch das Oberverwaltungsgericht nicht zu beanstanden, nach der eine Zwischenwertbildung entsprechend Nr. 6.7 TA Lärm vorliegend nicht veranlasst ist.

  • BVerwG, 18.02.2026 - 4 BN 15.25

    Lärmimmissionen in Gemengelagen: Rücksichtnahmegebot maßgeblich!

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25
    Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g TA Lärm, wonach in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten die Immissionsrichtwerte tags 45 dB(A) und nachts 35 dB(A) betragen, gilt hinsichtlich von Pflegeanstalten einrichtungsbezogen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2026 - 4 BN 15.25 - juris Rn. 6).

    Das folgt aus dem Wortlaut der Regelung, ihrem Schutzzweck, dem besonderen Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Patienten Rechnung zu tragen, und ihrer Entstehungsgeschichte (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2026 - 4 BN 15.25 - juris Rn. 6; in diesem Sinne auch VGH München…, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 42; offengelassen von OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25
    Das Oberverwaltungsgericht verweist zutreffend auf den Schutz des besonderen Ruhe- und Erholungsbedürfnisses von dort untergebrachten Patienten und Pflegebedürftigen (so auch VGH München…, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 43 m. w. N.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - juris Rn. 324 und - 4 A 1001.04 - juris Rn. 352), das unabhängig von einer gebietsprägenden Wirkung der Einrichtungen besteht und von der TA Lärm in typisierender Weise anerkannt wird, wenn sie eine gewisse Größe aufweisen und darin eine Vielzahl von Personen mit ähnlichen Ansprüchen lebt.
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25
    In materiell-rechtlicher Hinsicht gilt dies umso mehr, als das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, dessen Ausdruck auch die Bestimmung der Nr. 6.7 TA Lärm ist, generell dort gilt, wo Bereiche unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung; …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25
    Das Oberverwaltungsgericht verweist zutreffend auf den Schutz des besonderen Ruhe- und Erholungsbedürfnisses von dort untergebrachten Patienten und Pflegebedürftigen (so auch VGH München…, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 43 m. w. N.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - juris Rn. 324 und - 4 A 1001.04 - juris Rn. 352), das unabhängig von einer gebietsprägenden Wirkung der Einrichtungen besteht und von der TA Lärm in typisierender Weise anerkannt wird, wenn sie eine gewisse Größe aufweisen und darin eine Vielzahl von Personen mit ähnlichen Ansprüchen lebt.
  • VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045

    Planfeststellung für Neubau einer U-Bahn-Strecke

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25
    Der historische Normgeber hat sich vielmehr für eine objektbezogene Betrachtung von Krankenhäusern und Pflegeanstalten entschieden (so auch VGH München, Beschlüsse vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - juris Rn. 28 …und vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 42; in diesem Sinne nunmehr wohl auch OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 62).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25
    Demgegenüber verunklart es den Blick auf den Regelungsgehalt von Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g TA Lärm, wenn das von der Revision für ihre Auffassung in Bezug genommene Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer schon älteren Entscheidung davon spricht, Krankenhäuser und Pflegeanstalten würden Kurgebieten "an die Seite gestellt" (OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 KN 265/05 - juris Rn. 63).
  • BVerwG, 30.12.2022 - 7 B 15.22

    Erhöhung der zur Nachtzeit zugelassenen Betriebsleistung einer Windenergieanlage

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2026 - 7 C 2.25
    Rn. 28 Das Oberverwaltungsgericht hat unter gebotener Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2022 - 7 B 15.22 - juris Rn. 12, 14 und 17) und unter Heranziehung der in Nr. 6.7 Abs. 2 Satz 2 TA Lärm benannten wesentlichen Kriterien der Prägung des Einwirkungsgebiets, der Ortsüblichkeit und der Priorität festgestellt, dass die Schutzbedürftigkeit des "I." nicht gemindert ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2026 - 7 D 277/20
    Rn. 349 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.2.2026 - 4 BN 15.25 -, juris, Rn. 4 und Urteil vom 6.5.2026 - 7 C 2.25 -, juris, Rn. 26.
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2026 - 7 KS 34/22
    Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g TA Lärm gilt insoweit nicht gebiets-, sondern objekt- bzw. einrichtungsbezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.05.2026 - 7 C 2.25 -, juris Rn. 11, 14, 19).

    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt dieses normkonkretisierende Regelungskonzept hierbei (nur) insoweit Raum, als die TA Lärm selbst insbesondere durch Kann-Vorschriften und Bewertungsspannen Spielräume eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.05.2026 - 7 C 2.25 -, juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2026 - 7 KS 35/22
    Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g TA Lärm gilt insoweit nicht gebiets-, sondern objekt- bzw. einrichtungsbezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.05.2026 - 7 C 2.25 -, juris Rn. 11, 14, 19).

    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt dieses normkonkretisierende Regelungskonzept hierbei (nur) insoweit Raum, als die TA Lärm selbst insbesondere durch Kann-Vorschriften und Bewertungsspannen Spielräume eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.05.2026 - 7 C 2.25 -, juris Rn. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2026 - 7 D 2/21
    Rn. 333 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.2.2026 - 4 BN 15.25 -, juris, Rn. 4 und Urteil vom 6.5.2026 - 7 C 2.25 -, juris, Rn. 26.
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