Rechtsprechung
| BVerwG, 09.07.1992 - 7 C 21.91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Abfallbeseitigung - Ausnahmebewilligung Abfallentsorgungsanlage - Auswahl einer Entsorgungsanlage
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Erweiterung des Zulassungsumfangs einer Abfallentsorgungsanlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 90, 296
- NVwZ 1993, 581
- DVBl 1992, 1442
- DÖV 1993, 200
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 85.88
Entsorgungspflicht - Genehmigung für das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 7 C 21.91
Dementsprechend ist der Ausschluß der öffentlichen Entsorgungspflicht zugunsten einer "privaten" Entsorgungspflicht des jeweiligen Abfallbesitzers (vgl. § 3 Abs. 3 und 4 AbfG) nur unter eingeschränkten Voraussetzungen zulässig und bedarf einer besonderen Rechtfertigung (vgl. näher den Beschluß des Senats vom 9. November 1989 - BVerwG 7 C 85.88 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 35 = NVwZ 1990, 467 m. w. N.).
- VG Darmstadt, 29.04.2024 - 6 L 2383/23
Beseitigung des freigegebenen Bauschutts aus AKW Biblis
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.1993 (7 C 21/91) folge, dass der Grundsatz der möglichst ortsnahen Beseitigung von Abfällen zur Beseitigung im Rahmen der Ermessenserwägungen nur "zugunsten gewichtiger Gründe" zurückgedrängt werden könne, die ihrerseits mit dem Gebot der Allgemeinwohlverträglichkeit der Abfallbeseitigung gemäß § 15 Abs. 2 KrWG übereinstimmten bzw. darin ihre sachliche Grundlage haben müssten.Das in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.1992 (7 C 21/91) äußere sich zum Grundsatz der Gebietsbezogenheit dahin, dass Abfälle zur Beseitigung derjenigen Gebietskörperschaft als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger zu überlassen seien, in dessen Zuständigkeitsbereich sie anfielen.
Die Beigeladene zu 1 interpretiere in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.1992, 7 C 21/91, in unzutreffender Weise.
Auf dieser Grundlage können Ausnahmen im Einzelfall vom Zulassungsgegenstand und Zulassungsumfang einer vorhandenen Abfallentsorgungsanlage für das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen zugelassen werden (BVerwG, Urteil vom 09.07.1992, 7 C 21.91 -, juris Rn 14 f.; BVerwG, Urteil vom 08.07.2020, - 7 C 19.18 -, juris Rn 37 ff.).
Ein Antrag ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn die Ausnahmezulassung nicht isoliert, sondern - wie vorliegend - im Rahmen einer Mitbenutzungsanordnung nach § 29 Abs. 1 Satz 1 KrWG erteilt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn 14).
Dabei ist zudem der Vorrang der gebietsbezogenen Entsorgung zu beachten (…vgl. Kropp in: Giesberts/Reinhardt, BeckOK UmweltR, 69. Ed. 1.1.2024, KrWG § 29 Rn. 12;… Spoerr in: Jarass/Petersen, 2. Aufl. 2022, KrWG § 29 Rn. 20;… Beckmann in: Landmann/Rohmer UmweltR, 102. EL September 2023, KrWG § 29 Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris; Dr. Andreas Wasielewski, Ablagerungen von freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken auf Deponien in Schleswig-Holstein, AbfallR 2020, 150, 154).
Diese gebietsbezogene Verantwortlichkeit soll eine zugleich rationelle wie umweltschonende Abfallentsorgung ermöglichen, indem ein dem Wohl der Allgemeinheit (§ 15 Abs. 2 KrWG) abträglicher "Abfallexport" vermieden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, juris Rn. 21).
Vielmehr kann er zugunsten gewichtiger Gründe, die ihrerseits ihre Grundlage in dem Gebot der Allgemeinwohlverträglichkeit der Abfallbeseitigung gemäß § 15 Abs. 2 KrWG haben, zurückgedrängt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, juris Rn. 23).
Voraussetzung für eine Mitbenutzungsanordnung ist, dass die Abfallbeseitigungsanlage für die Beseitigung der jeweils in Rede stehenden Abfälle zugelassen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, juris;… Spoerr in: Jarass/Petersen, 2. Aufl. 2022, KrWG § 29 Rn. 24;… Kropp in: Giesberts/Reinhardt, BeckOK UmweltR, 69. Ed. 1.1.2024, KrWG § 29 Rn.16).
Eine mit der Anordnung der Mitnutzung verbundene einzelfallbezogene Ausnahme nach § 28 Abs. 2 KrWG gegen den Willen des Anlagenbetreibers ist grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, juris) und auch im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden.
Die Regelung lässt die Erteilung einer Ausnahme sowohl von der Benutzungspflicht zugelassener Abfallentsorgungsanlagen für das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen als auch vom Zulassungsgegenstand und -umfang einer vorhandenen Entsorgungsanlage zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, Rn. 15).
Soll dagegen eine einmalige und begrenzte zulassungswidrige Nutzung der Anlage ermöglicht werden, handelt es sich um die typische Situation der Ausnahme oder des Dispenses (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 14; VG Karlsruhe…, Urteil vom 29.04.2022 - 9 K 4660/20 -, juris Rn. 98).
An diesen öffentlichen Belangen ist das Ermessen auszurichten (…Spoerr in: Jarass/Petersen, 2. Aufl. 2022, KrWG § 29 Rn. 27) und dabei insbesondere auch der Grundsatz der gebietsbezogenen Abfallentsorgung des § 20 Abs. 1 Satz 1 KrWG zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, juris Rn. 21).
Für die Inanspruchnahme der Beigeladenen zu 1 spricht aber auch hier der Grundsatz der gebietsbezogenen Abfallentsorgung, der nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, juris Rn. 22) auch dann zu berücksichtigen ist, wenn ein rechtswirksamer Ausschluss der öffentlichen Entsorgungspflicht vorliegt.
- VG Darmstadt, 29.04.2024 - 6 L 2380/23
Beseitigung des freigegebenen Bauschutts aus AKW Biblis
Die Beigeladene zu 1 interpretiere in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.1992, 7 C 21/91, in unzutreffender Weise.Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.1993 (7 C 21/91) folge, dass der Grundsatz der möglichst ortsnahen Beseitigung von Abfällen zur Beseitigung im Rahmen der Ermessenserwägungen nur "zugunsten gewichtiger Gründe" zurückgedrängt werden könne, die ihrerseits mit dem Gebot der Allgemeinwohlverträglichkeit der Abfallbeseitigung gemäß § 15 Abs. 2 KrWG übereinstimmten bzw. darin ihre sachliche Grundlage haben müssten.
Das in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.1992 (7 C 21/91) äußere sich zum Grundsatz der Gebietsbezogenheit dahin, dass Abfälle zur Beseitigung derjenigen Gebietskörperschaft als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger zu überlassen seien, in dessen Zuständigkeitsbereich sie anfielen.
Auf dieser Grundlage können Ausnahmen im Einzelfall vom Zulassungsgegenstand und Zulassungsumfang einer vorhandenen Abfallentsorgungsanlage für das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen zugelassen werden (BVerwG, Urteil vom 09.07.1992, 7 C 21.91 -, juris Rn 14 f.; BVerwG, Urteil vom 08.07.2020, - 7 C 19.18 -, juris Rn 37 ff.).
Ein Antrag ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn die Ausnahmezulassung nicht isoliert, sondern - wie vorliegend - im Rahmen einer Mitbenutzungsanordnung nach § 29 Abs. 1 Satz 1 KrWG erteilt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn 14).
Dabei ist zudem der Vorrang der gebietsbezogenen Entsorgung zu beachten (…vgl. Kropp in: Giesberts/Reinhardt, BeckOK UmweltR, 69. Ed. 1.1.2024, KrWG § 29 Rn. 12;… Spoerr in: Jarass/Petersen, 2. Aufl. 2022, KrWG § 29 Rn. 20;… Beckmann in: Landmann/Rohmer UmweltR, 102. EL September 2023, KrWG § 29 Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris; Dr. Andreas Wasielewski, Ablagerungen von freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken auf Deponien in Schleswig-Holstein, AbfallR 2020, 150, 154).
Diese gebietsbezogene Verantwortlichkeit soll eine zugleich rationelle wie umweltschonende Abfallentsorgung ermöglichen, indem ein dem Wohl der Allgemeinheit (§ 15 Abs. 2 KrWG) abträglicher "Abfallexport" vermieden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, juris Rn. 21).
Vielmehr kann er zugunsten gewichtiger Gründe, die ihrerseits ihre Grundlage in dem Gebot der Allgemeinwohlverträglichkeit der Abfallbeseitigung gemäß § 15 Abs. 2 KrWG haben, zurückgedrängt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, juris Rn. 23).
Voraussetzung für eine Mitbenutzungsanordnung ist, dass die Abfallbeseitigungsanlage für die Beseitigung der jeweils in Rede stehenden Abfälle zugelassen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, juris;… Spoerr in: Jarass/Petersen, 2. Aufl. 2022, KrWG § 29 Rn. 24;… Kropp in: Giesberts/Reinhardt, BeckOK UmweltR, 69. Ed. 1.1.2024, KrWG § 29 Rn.16).
Eine mit der Anordnung der Mitnutzung verbundene einzelfallbezogene Ausnahme nach § 28 Abs. 2 KrWG gegen den Willen des Anlagenbetreibers ist grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, juris) und auch im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden.
Die Regelung lässt die Erteilung einer Ausnahme sowohl von der Benutzungspflicht zugelassener Abfallentsorgungsanlagen für das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen als auch vom Zulassungsgegenstand und -umfang einer vorhandenen Entsorgungsanlage zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, Rn. 15).
Soll dagegen eine einmalige und begrenzte zulassungswidrige Nutzung der Anlage ermöglicht werden, handelt es sich um die typische Situation der Ausnahme oder des Dispenses (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 14; VG Karlsruhe…, Urteil vom 29.04.2022 - 9 K 4660/20 -, juris Rn. 98).
An diesen öffentlichen Belangen ist das Ermessen auszurichten (…Spoerr in: Jarass/Petersen, 2. Aufl. 2022, KrWG § 29 Rn. 27) und dabei insbesondere auch der Grundsatz der gebietsbezogenen Abfallentsorgung des § 20 Abs. 1 Satz 1 KrWG zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, juris Rn. 21).
Für die Inanspruchnahme der Beigeladenen zu 1 spricht aber auch hier der Grundsatz der gebietsbezogenen Abfallentsorgung, der nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21/91 -, juris Rn. 22) auch dann zu berücksichtigen ist, wenn ein rechtswirksamer Ausschluss der öffentlichen Entsorgungspflicht vorliegt.
- BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18
Die Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht
Im Wege der Ausnahme nach § 27 Abs. 2 KrW-/AbfG können vielmehr nur Ausnahmen von der Benutzungspflicht für das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen (BVerwG, Beschluss von 17. Januar 1991 - 7 B 158.90 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 41) sowie Ausnahmen von Zulassungsgrund und -umfang einer vorhandenen Anlage (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 7 C 21.91 - BVerwGE 90, 296 ) erteilt werden.
- VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4660/20
Drittanfechtungsklage gegen abfallrechtliche Ausnahmezulassung zur Beseitigung …
Im Wege der Ausnahme nach § 28 Abs. 2 KrWG können nur Ausnahmen von der Benutzungspflicht für das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen sowie Ausnahmen vom Zulassungsgrund und -umfang einer vorhandenen Anlage erteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 14 f.;… Frenz, in: Fluck/Frenz/Fischer, KrWG, 107. EL Juli 2012, § 28 Rn. 32 m.w.N.).Erst, wenn die Abfallentsorgungsanlage generell für andere Abfälle geöffnet werden sollte und nicht nur für den Einzelfall das vorhandene Benutzungshindernis beseitigt, ist der Bereich des über § 28 Abs. 2 KrWG Zulässigen überschritten (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 14 f.).
Insbesondere führt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.1992 (- 7 C 21.91 -, juris) hier zu keinem anderen rechtlichen Ergebnis.
Gerade die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.1992 (7 C 21.91 -, juris Rn. 13 ff.) führt vor Augen, dass ein Vorgehen nach § 29 Abs. 1 Satz 1 KrWG "uno actu" mit einer Ausnahmezulassung für den Einzelfall, gestützt auf § 28 Abs. 2 KrWG, rechtlich zulässig ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.07.1992 (7 C 21.91), in dem es um die einmalige Beseitigung von 300 t Leimleder ging, das Gegensatzpaar der "wesentlichen Änderung" im Vergleich zur "einmaligen und begrenzten zulassungswidrigen Nutzung" herausgearbeitet.
Soll dagegen eine einmalige und begrenzte zulassungswidrige Nutzung der Anlage ermöglicht werden, handelt es sich um die typische Situation der Ausnahme oder des Dispenses (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 14).
Dies bezieht sich nicht nur auf die abstrakte Eignung der Anlage als solcher, sondern auch, wie die Wendung "dafür" in § 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG verdeutlicht, auf Gegenstand und Umfang der Zulassung, etwa die zugelassenen Abfallarten und -mengen oder die Beseitigungstechnik (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 14;… Schomerus, in: Jacobi/Mann/Schomerus, KrWG, 4. Aufl. 2019, § 28 Rn. 7;… Lechtermann, in: Jahn/Deifuß-Kruse/Brandt, KrWG, 1. Aufl. 2014, § 28 Rn. 33, 37).
- VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4542/20
Verpflichtungsklage auf Abgabe einer Annahmeerklärung zur Beseitigung von …
Dies bezieht sich nicht nur auf die abstrakte Eignung der Anlage als solcher, sondern auch, wie die Wendung "dafür" in § 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG verdeutlicht, auf Gegenstand und Umfang der Zulassung, etwa die zugelassenen Abfallarten und -mengen oder die Beseitigungstechnik (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 14;… Schomerus, in: Jacobi/Mann/Schomerus, KrWG, 4. Aufl. 2019, § 28 Rn. 7;… Lechtermann, in: Jahn/Deifuß-Kruse/Brandt, KrWG, 1. Aufl. 2014, § 28 Rn. 33, 37).Im Wege der Ausnahme nach § 28 Abs. 2 KrWG können nur Ausnahmen von der Benutzungspflicht für das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen sowie Ausnahmen vom Zulassungsgrund und -umfang einer vorhandenen Anlage erteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 14 f.;… Frenz, in: Fluck/Frenz/Fischer, KrWG, 107. EL Juli 2012, § 28 Rn. 32 m.w.N.).
Erst, wenn die Abfallentsorgungsanlage generell für andere Abfälle geöffnet werden sollte und nicht nur für den Einzelfall das vorhandene Benutzungshindernis beseitigt, ist der Bereich des über § 28 Abs. 2 KrWG Zulässigen überschritten (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 14 f.).
Insbesondere führt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.1992 (- 7 C 21.91 -, juris) hier zu keinem anderen rechtlichen Ergebnis.
Gerade die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.1992 (7 C 21.91 -, juris Rn. 13 ff.) führt vor Augen, dass ein Vorgehen nach § 29 Abs. 1 Satz 1 KrWG "uno actu" mit einer Ausnahmezulassung für den Einzelfall, gestützt auf § 28 Abs. 2 KrWG, rechtlich zulässig ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.07.1992 (7 C 21.91), in dem es um die einmalige Beseitigung von 300 t Leimleder ging, das Gegensatzpaar der "wesentlichen Änderung" im Vergleich zur "einmaligen und begrenzten zulassungswidrigen Nutzung" herausgearbeitet.
- VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4536/20
Erteilung einer Ausnahmezulassung zur Beseitigung von Abfällen ohne Antrag und …
Dies bezieht sich nicht nur auf die abstrakte Eignung der Anlage als solcher, sondern auch, wie die Wendung "dafür" in § 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG verdeutlicht, auf Gegenstand und Umfang der Zulassung, etwa die zugelassenen Abfallarten und -mengen oder die Beseitigungstechnik (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 14;… Schomerus, in: Jacobi/Mann/Schomerus, KrWG, 4. Aufl. 2019, § 28 Rn. 7;… Lechtermann, in: Jahn/Deifuß-Kruse/Brandt, KrWG, 1. Aufl. 2014, § 28 Rn. 33, 37).Im Wege der Ausnahme nach § 28 Abs. 2 KrWG können nur Ausnahmen von der Benutzungspflicht für das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen sowie Ausnahmen vom Zulassungsgrund und -umfang einer vorhandenen Anlage erteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 14 f.;… Frenz, in: Fluck/Frenz/Fischer, KrWG, 107. EL Juli 2012, § 28 Rn. 32 m.w.N.).
Erst, wenn die Abfallentsorgungsanlage generell für andere Abfälle geöffnet werden sollte und nicht nur für den Einzelfall das vorhandene Benutzungshindernis beseitigt, ist der Bereich des über § 28 Abs. 2 KrWG Zulässigen überschritten (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 14 f.).
Insbesondere führt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.1992 (- 7 C 21.91 -, juris) hier zu keinem anderen rechtlichen Ergebnis.
Gerade die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.07.1992 (7 C 21.91 -, juris Rn. 13 ff.) führt vor Augen, dass ein Vorgehen nach § 29 Abs. 1 Satz 1 KrWG "uno actu" mit einer Ausnahmezulassung für den Einzelfall, gestützt auf § 28 Abs. 2 KrWG, rechtlich zulässig ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.07.1992 (7 C 21.91), in dem es um die einmalige Beseitigung von 300 t Leimleder ging, das Gegensatzpaar der "wesentlichen Änderung" im Vergleich zur "einmaligen und begrenzten zulassungswidrigen Nutzung" herausgearbeitet.
- VG Ansbach, 11.07.2013 - AN 4 K 13.00231
Zu den Voraussetzungen für behördliche Maßnahmen gegen Gaststätten nach §§ 5 Abs. …
Dies hätte nämlich vorausgesetzt, dass alle nach dem Zweck der Bestimmungen zu beachtende Gesichtspunkte, auch die gegen die Entscheidung sprechenden Gegengründe ermittelt, gewürdigt und gewichtet werden (…BVerwG Urteil vom 9.5.2012 NVwZ 2012, 1547, 1554 Rn. 49; BVerwGE 90, 296, 300). - VGH Hessen, 04.02.2025 - 5 B 964/24
Abfall aus dem Rückbau eines Atomkraftwerkes - sofortiger Vollzug einer …
Sie darf nur dann angenommen werden, wenn die betreffende Maßnahme die Anlage oder ihren Betrieb generell und für eine gewisse Dauer ändert (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 7 C 21/91 -, juris Rdnr. 14).Rn. 83 Es spricht gegen die Annahme einer wesentlichen Änderung des Betriebs, wenn eine Deponie nicht generell für Abfälle eines bestimmten Typs geöffnet wird, sondern nur für einen Einzelfall das vorhandene Benutzungshindernis beseitigt wird (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 7 C 21/91 -, juris Rdnr. 15).
Demgegenüber geht es hier um die Zulassung einer Ausnahme der Beseitigung von Abfall innerhalb einer bereits zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage (vgl. zu dieser Konstellation und der Abgrenzung zur Entsorgung gänzlich außerhalb von zugelassenen Anlagen BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 7 C 21/91 -, juris Rdnr. 15).
Rn. 203 Demgegenüber ist es zulässig, die Ausnahmegenehmigung nach § 28 Abs. 2 KrWG auch ohne vorherige Antragstellung zu erteilen, wenn sie - wie hier - uno actu mit einer Mitbenutzungsanordnung verbunden wird (ebenso VG Karlsruhe…, Urteil vom 29. April 2022 - 9 K 4542/20 -, juris Rdnr. 124 f.;… Kropp, in: BeckOK Umweltrecht, Stand: 1. Oktober 2024, § 28 KrWG Rdnr. 37, § 29 Rdnr. 16;… Schomerus, in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 4. Aufl. 2019, § 29 Rdnr. 5; vgl. insoweit auch zu den Vorgängerregelungen BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 7 C 21/91 -, juris Rdnr. 14).
- VG Schleswig, 16.12.2025 - 6 A 228/21
Mitbenutzungsanordnung zur Deponierung freigegebener Abfälle aus dem Rückbau des …
Aus dem Urteil des BVerwG vom 9. Juli 1992 - Az. 7 C 21.91 - ergebe sich, dass die Behörde nach dem Grundsatz der gebietsbezogenen Abfallentsorgung zunächst prüfen müsse, inwieweit Anlagen der Gebietskörperschaft in Anspruch genommen werden können, aus deren Gebiet der Abfall stamme.Auch dem Prinzip der ortsnahen Entsorgung nach Art. 16 Abs. 3 AbfallRRL und dem Vorsorgegrundsatz soll durch die Verknüpfung der Entsorgungspflicht mit der Gebietshoheit Rechnung getragen werden (vgl. noch zu § 3 Abs. 2 Satz 1 AbfG BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 20 f.; vgl. auch VG Darmstadt…, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 L 2380/23.DA -, juris Rn. 200, 211, 228;… Schomerus, in: Versteyl/Mann/ Schomerus, KrWG, 4. Aufl. 2019, § 29 Rn. 6;… Kropp, in: BeckOK UmweltR, 76. Ed., Stand: 1. Oktober 2025, KrWG, § 29 Rn. 10.1).
Demgegenüber ist es ermessensfehlerhaft, von einer grundsätzlichen Gleichrangigkeit gebietseigener und gebietsfremder Anlagen auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 24).
Zugunsten gewichtiger Gründe, die ihrerseits ihre Grundlage in dem Gebot der Allgemeinwohlverträglichkeit der Abfallbeseitigung gemäß § 15 Abs. 2 KrWG haben, kann jedoch von dem Grundsatz abgewichen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 23; VG Darmstadt…, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 L 2380/23.DA -, juris Rn. 212).
- VG Schleswig, 16.12.2025 - 6 A 10022/21
Mitbenutzungsanordnung zur Deponierung freigegebener Abfälle aus dem Rückbau des …
Auch dem Prinzip der ortsnahen Entsorgung nach Art. 16 Abs. 3 AbfallRRL und dem Vorsorgegrundsatz soll durch die Verknüpfung der Entsorgungspflicht mit der Gebietshoheit Rechnung getragen werden (vgl. noch zu § 3 Abs. 2 Satz 1 AbfG BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 20 f.; vgl. auch VG Darmstadt…, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 L 2380/23.DA -, juris Rn. 200, 211, 228;… Schomerus, in: Versteyl/Mann/ Schomerus, KrWG, 4. Aufl. 2019, § 29 Rn. 6;… Kropp, in: BeckOK UmweltR, 76. Ed., Stand: 1. Oktober 2025, KrWG, § 29 Rn. 10.1).Demgegenüber ist es ermessensfehlerhaft, von einer grundsätzlichen Gleichrangigkeit gebietseigener und gebietsfremder Anlagen auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 24).
Zugunsten gewichtiger Gründe, die ihrerseits ihre Grundlage in dem Gebot der Allgemeinwohlverträglichkeit der Abfallbeseitigung gemäß § 15 Abs. 2 KrWG haben, kann jedoch von dem Grundsatz abgewichen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 7 C 21.91 -, juris Rn. 23; VG Darmstadt…, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 L 2380/23.DA -, juris Rn. 212).
- BVerwG, 24.04.2017 - 6 B 17.17
Rundfunkbeitragspflicht; Entscheidung durch Beschluss; Pflicht zur Kenntnisnahme …
- BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93
Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als …
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 6 S 2472/94
Keine Anrechnung des Erziehungsbeitrages nach KJHG § 39 als Einkommen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2024 - 12 A 199/22
Anfechtung der Aufhebung der Gewährung von Pflegewohngeld; Berücksichtigung des …
- OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 2 A 522/02
Andienungspflicht bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Beseitigung …
- VGH Hessen, 12.03.1996 - 14 TH 2775/94
Abfallbeseitigung: Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines …
- VG Minden, 11.08.2020 - 3 K 10513/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2022 - 14 B 255/22
Genehmigungserteilung zum Abbruch des Hauses unter der aufschiebenden Bedingung …
- VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02
Auswahlermessen; Beschwerdeprobe; Ermessensnichtgebrauch; Inverkehrbringen; …
- VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496
Rückforderung von Subventionen für Ausbau der S-Bahn ...-...; Widerruf eines …
- VG Bremen, 13.05.2015 - 5 V 155/15
Anfechtung der Sperrzeitaufhebung, Änderung von Lärmschutzauflagen - …
- OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 K 388/97
Abfallrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Planrechtfertigung für …
- VG Arnsberg, 03.04.2006 - 14 K 2327/05
Wohin mit dem "beraubten" Abfall?
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